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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 84 Stadt Nürnberg an Städte Straßburg, Frankfurt und Augsburg – Nürnberg, 28. Juni 1508 »
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 61, fol. 221–222 (Kop., mitwoch St. Peter und Paulus abend).
Erinnern daran, dass die Frei- und Reichsstädte auf verschiedenen Reichstagen und insbesondere auf dem letzten Reichstag in Konstanz bei den Verhandlungen über die Angelegenheiten des Reiches benachteiligt wurden, worüber die teilnehmenden reichsstädtischen Gesandten ausführlich berichtet und ein Verzeichnis als Beratungsgrundlage für die einzelnen Magistrate erstellt haben.1Daraufhin wurde ein Städtetag nach Speyer einberufen, um über Gegenmaßnahmen zu beraten. Unter anderem wurde dort beschlossen, dass die vier ausschreibenden Städte die übrigen Reichsstädte zu weiteren Beratungen nach Speyer zusammenberufen sollten, sobald der Ks. einen neuen Reichstag ausschreiben oder anderweitig Mandate ausgehen lassen würde.2
ŠDer Ks. hat die Stadt Nürnberg durch ein offenes, besiegeltes Mandat aufgefordert, durch Gesandte an dem auf den 16. Juli nach Worms anberaumten Reichstag teilzunehmen [Nr. 36]. Sie halten es zwar für erforderlich, den Speyerer Abschied zu vollziehen und demnach einen Städtetag zu Beratungen über die Abwehr weiterer Benachteiligungen auf dem Reichstag zu Worms einzuberufen. Doch ist die Zeit dafür ihres Erachtens zu kurz. Sie überlassen jedoch ihnen die Entscheidung, ob dessen ungeachtet ein Städtetag abgehalten werden soll oder die teilnehmenden Städte schriftlich aufgefordert werden können, ihre Gesandten mit Befehl zu Verhandlungen über diesen Punkt nach Worms abzufertigen. Bitten um Mitteilung ihrer Meinung dazu.3
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
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«Nr. 84 Stadt Nürnberg an Städte Straßburg, Frankfurt und Augsburg – Nürnberg, 28. Juni 1508 »
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 61, fol. 221–222 (Kop., mitwoch St. Peter und Paulus abend).
Erinnern daran, dass die Frei- und Reichsstädte auf verschiedenen Reichstagen und insbesondere auf dem letzten Reichstag in Konstanz bei den Verhandlungen über die Angelegenheiten des Reiches benachteiligt wurden, worüber die teilnehmenden reichsstädtischen Gesandten ausführlich berichtet und ein Verzeichnis als Beratungsgrundlage für die einzelnen Magistrate erstellt haben.1Daraufhin wurde ein Städtetag nach Speyer einberufen, um über Gegenmaßnahmen zu beraten. Unter anderem wurde dort beschlossen, dass die vier ausschreibenden Städte die übrigen Reichsstädte zu weiteren Beratungen nach Speyer zusammenberufen sollten, sobald der Ks. einen neuen Reichstag ausschreiben oder anderweitig Mandate ausgehen lassen würde.2
ŠDer Ks. hat die Stadt Nürnberg durch ein offenes, besiegeltes Mandat aufgefordert, durch Gesandte an dem auf den 16. Juli nach Worms anberaumten Reichstag teilzunehmen [Nr. 36]. Sie halten es zwar für erforderlich, den Speyerer Abschied zu vollziehen und demnach einen Städtetag zu Beratungen über die Abwehr weiterer Benachteiligungen auf dem Reichstag zu Worms einzuberufen. Doch ist die Zeit dafür ihres Erachtens zu kurz. Sie überlassen jedoch ihnen die Entscheidung, ob dessen ungeachtet ein Städtetag abgehalten werden soll oder die teilnehmenden Städte schriftlich aufgefordert werden können, ihre Gesandten mit Befehl zu Verhandlungen über diesen Punkt nach Worms abzufertigen. Bitten um Mitteilung ihrer Meinung dazu.3