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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 95 Kf. Friedrich III. von Sachsen an Bf. Lorenz von Würzburg – Wittenberg, 8. April 1509 »
Weimar, HStA, EGA, Reg. C, Nr. 276, fol. 91 (Mundum mit Korrekturen, am hl. ostertag; Gegenz.Hie[ronymus] R[udelauf]).
Bestätigt den Empfang seines Schreibens mit der in Abschrift beigelegten Einwilligung des Ebf. von Mainz in eine Vermittlung Kursachsens und Würzburgs zwischen dem Ebf. und dem Lgf. von Hessen.1Er wird darüber den hier anwesenden hessischen Räten Mitteilung machen. Seines Erachtens ist auch der Lgf. an einer raschen Beilegung des Streits interessiert, wozu er selbst nach Möglichkeit beitragen will. Wir bedenken aber, a–wiewol der Reichs tag gein Wurmbs außgeschriben, Šdas doch noch nicht aigentlich wissent, wann der furgang haben werd. Solt nu in diser sachen tag angesatzt werden und villeicht zu ungelegenheit desselben des Reichs tag furgang nemen, so haben e. L. wol zu bedenken, daz er must abkundet [werden]. Weyl dann unsers versehens bald offenbar werden sol, wie es mit dem Reichs tag bleiben werd, soll er, der Bf., den Ebf. um Verständnis für die Verzögerung bitten; er seinerseits wird dies gegenüber dem Lgf. tun und sich dafür einsetzen, dass dessen Gesandte zum Reichstag auch für diese Angelegenheit bevollmächtigt werden. Sollte sich der Reichstag jedoch weiterhin verzögern, wird er sich mit ihm über einen Termin für die Vermittlungsverhandlungen verständigen–a.
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«Nr. 95 Kf. Friedrich III. von Sachsen an Bf. Lorenz von Würzburg – Wittenberg, 8. April 1509 »
Weimar, HStA, EGA, Reg. C, Nr. 276, fol. 91 (Mundum mit Korrekturen, am hl. ostertag; Gegenz.Hie[ronymus] R[udelauf]).
Bestätigt den Empfang seines Schreibens mit der in Abschrift beigelegten Einwilligung des Ebf. von Mainz in eine Vermittlung Kursachsens und Würzburgs zwischen dem Ebf. und dem Lgf. von Hessen.1Er wird darüber den hier anwesenden hessischen Räten Mitteilung machen. Seines Erachtens ist auch der Lgf. an einer raschen Beilegung des Streits interessiert, wozu er selbst nach Möglichkeit beitragen will. Wir bedenken aber, a–wiewol der Reichs tag gein Wurmbs außgeschriben, Šdas doch noch nicht aigentlich wissent, wann der furgang haben werd. Solt nu in diser sachen tag angesatzt werden und villeicht zu ungelegenheit desselben des Reichs tag furgang nemen, so haben e. L. wol zu bedenken, daz er must abkundet [werden]. Weyl dann unsers versehens bald offenbar werden sol, wie es mit dem Reichs tag bleiben werd, soll er, der Bf., den Ebf. um Verständnis für die Verzögerung bitten; er seinerseits wird dies gegenüber dem Lgf. tun und sich dafür einsetzen, dass dessen Gesandte zum Reichstag auch für diese Angelegenheit bevollmächtigt werden. Sollte sich der Reichstag jedoch weiterhin verzögern, wird er sich mit ihm über einen Termin für die Vermittlungsverhandlungen verständigen–a.