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I. Organisation, Vorbereitung und Eröffnung des Regensburger Reichstages
II. Instruktionen und Vollmachten
III. Protokolle und Tagebücher
IV. Die Verhandlungen über Religion, Friede und Recht
V. Die Verhandlungen über die Türkenhilfe
XI. Urkunden und Akten zur Schlussphase des Reichstages
«Nr.380 Supplikation des Gallus Frank aus Augsburg an den Kaiser – Regensburg, o. Datum »
Augsburg StadtA, Lit. 1541, unfol. (Kop.).
Hat nach einer Wirtshauszeche vor etwa 5 Jahren während einer Auseinandersetzung auf dem Heimweg einen Mann an der Hand verwundet. Ist mit diesem Mann vertragen gemäß dem Spruch des Zunftmeisters Henkel. Wurde wegen der Tat vom Augsburger Rat gestraft und der Stadt verwiesen und musste sich seines frumen weibs enteussern. Auf seine wiederholten Gesuche um Erlaubnis zur Rückkehr wurde ihm erklärt, wenn er die Fürsprache des Kaisers oder eines Fürsten gewinnen könne, werde ihm ein günstiger Bescheid gegeben. Dapey ich mich mit grosser hofnung versich, sie werden mich zu meinem fromen weib, auch zu meinen burgerlichen sachen widerumb einkomen lassen. Bittet deshalb zusammen mit seiner frommen Hausfrau um eine Fürschrift des Kaisers, damit ich pey meinen hern zu Augspurg widerumb genedigs zusagen erlangen möchte. Verspricht, nie mehr eine solche Tat zu begehen. Will dies zusammen mit seiner Frau im Gebet für eine lange, glückliche Regierung des Kaisers verdienen1.
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«Nr.380 Supplikation des Gallus Frank aus Augsburg an den Kaiser – Regensburg, o. Datum »
Augsburg StadtA, Lit. 1541, unfol. (Kop.).
Hat nach einer Wirtshauszeche vor etwa 5 Jahren während einer Auseinandersetzung auf dem Heimweg einen Mann an der Hand verwundet. Ist mit diesem Mann vertragen gemäß dem Spruch des Zunftmeisters Henkel. Wurde wegen der Tat vom Augsburger Rat gestraft und der Stadt verwiesen und musste sich seines frumen weibs enteussern. Auf seine wiederholten Gesuche um Erlaubnis zur Rückkehr wurde ihm erklärt, wenn er die Fürsprache des Kaisers oder eines Fürsten gewinnen könne, werde ihm ein günstiger Bescheid gegeben. Dapey ich mich mit grosser hofnung versich, sie werden mich zu meinem fromen weib, auch zu meinen burgerlichen sachen widerumb einkomen lassen. Bittet deshalb zusammen mit seiner frommen Hausfrau um eine Fürschrift des Kaisers, damit ich pey meinen hern zu Augspurg widerumb genedigs zusagen erlangen möchte. Verspricht, nie mehr eine solche Tat zu begehen. Will dies zusammen mit seiner Frau im Gebet für eine lange, glückliche Regierung des Kaisers verdienen1.