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I. Organisation, Vorbereitung und Eröffnung des Regensburger Reichstages
II. Instruktionen und Vollmachten
III. Protokolle und Tagebücher
IV. Die Verhandlungen über Religion, Friede und Recht
V. Die Verhandlungen über die Türkenhilfe
XI. Urkunden und Akten zur Schlussphase des Reichstages
«Nr.449 Gf. Friedrich von Löwenstein und H. zu Scharfeneck an Karl V. – Löwenstein, 1541 Januar 14 »
Wien HHStA, RK RTA 6, unfol. (Ausf.); AV v. a. Hd.: 28. Jan[uar] 1541 Speyer.
Hat das ksl. Reichstagsausschreiben mit der Aufforderung, auf Dreikönig in Regensburg zu erscheinen, erhalten. Erinnert daran, dass Hg. Ulrich von Württemberg vor verschinen jaren in bayrischer vhede die Grafschaft Löwenstein dem Herzogtum Württemberg incorporiert und mediatisiert hat. Sein Vater wurde zwar weiterhin in der Reichsmatrikel geführt, aber Kg. Ferdinand hat nach Übernahme Württembergs die Grafschaft stets aus den Reichshilfen ausgezogen und darauf gesehen, dass von der Grafschaft Löwenstein wegen keine Reichshilfe geleistet wurde. Hg. Ulrich von Württemberg beließ nach seiner Rückkehr die Dinge in diesem Stand und verpflichtete ihn bei seiner Belehnung, seinen Status als reichsmittelbarer Lehnsuntertan Württembergs nicht zu verletzen. Bittet, ihn deswegen zu entschuldigen. Denn wenn der Kaiser die Grafschaft Löwenstein nicht wieder für reichsunmittelbar erklärt, kann er der ksl. Aufforderung zum Reichstagsbesuch nicht nachkommen, ohne seine Lehnspflichten zu verletzen. Datum Lewenstain, den 14. Januarij anno etc. 41.
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«Nr.449 Gf. Friedrich von Löwenstein und H. zu Scharfeneck an Karl V. – Löwenstein, 1541 Januar 14 »
Wien HHStA, RK RTA 6, unfol. (Ausf.); AV v. a. Hd.: 28. Jan[uar] 1541 Speyer.
Hat das ksl. Reichstagsausschreiben mit der Aufforderung, auf Dreikönig in Regensburg zu erscheinen, erhalten. Erinnert daran, dass Hg. Ulrich von Württemberg vor verschinen jaren in bayrischer vhede die Grafschaft Löwenstein dem Herzogtum Württemberg incorporiert und mediatisiert hat. Sein Vater wurde zwar weiterhin in der Reichsmatrikel geführt, aber Kg. Ferdinand hat nach Übernahme Württembergs die Grafschaft stets aus den Reichshilfen ausgezogen und darauf gesehen, dass von der Grafschaft Löwenstein wegen keine Reichshilfe geleistet wurde. Hg. Ulrich von Württemberg beließ nach seiner Rückkehr die Dinge in diesem Stand und verpflichtete ihn bei seiner Belehnung, seinen Status als reichsmittelbarer Lehnsuntertan Württembergs nicht zu verletzen. Bittet, ihn deswegen zu entschuldigen. Denn wenn der Kaiser die Grafschaft Löwenstein nicht wieder für reichsunmittelbar erklärt, kann er der ksl. Aufforderung zum Reichstagsbesuch nicht nachkommen, ohne seine Lehnspflichten zu verletzen. Datum Lewenstain, den 14. Januarij anno etc. 41.