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I. Organisation, Vorbereitung und Eröffnung des Regensburger Reichstages
II. Instruktionen und Vollmachten
III. Protokolle und Tagebücher
IV. Die Verhandlungen über Religion, Friede und Recht
V. Die Verhandlungen über die Türkenhilfe
XI. Urkunden und Akten zur Schlussphase des Reichstages
«Nr.854 Bgm. und Rat von Nürnberg an Hieronymus Baumgartner und Sebald Haller – Nürnberg, 1541 Juli 11 »
Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 165r–167v (Kop.).
[...]. Was nun eur antzaigen der beschehen bewilligung des furgelegten puchs belangt, habt ir nit unrecht gethan, dieweils durch das merer darynnen verner tzu handeln, doch auf weytter beredung steet, auch unsers erachtens unvergriffenlich ist, das ir solichs auch bewilligt habt, und pleybt damit der glimpf uff unserm tayl. Was aber den gemaynen friden und recht im hl. reich belangt, muß erwartet werden, was hernachvolgt und furgeschlagen wurdet, welchs uns von euch unverhalten pleybt. [...].
Wollen über die zugeschickte Antwort auf die Supplikation der Reichsstädte [Nr. 211], obwohl ihnen diese Supplikation nicht vorliegt, beraten lassen und das Ergebnis ihnen mitteilen1. Sollen dem zustimmen, was andere ehemalige ŠBundsstände Götz von Berlichingen bewilligen. Einverständnis, dass die beiden vom Kf. von Mainz benannten Knechte unbehelligt bleiben.
Sollen ihren gelehrten Diener, der schon in der dritten Woche abwesend ist und daheim gebraucht wird, freundlich zur Heimreise ermahnen. Montags, 11. Julij 1541 per Oswalden Weber 4 stundt vor nachts2.
[Zettel der Älteren von Nürnberg:] Dieweil wir auß dem schreyben an gemeine ratsversamlung befynden, das die eylend turckenhilf vast durchauß von allen stenden bewilligt, allein, was etlich hinter sich pringen genommen, so wolten wir gern bericht haben, ob man die mit volck oder geldt laisten must und wurd. Dann im fall, das die hilf auf geldt gestelt werden solt, das were uns das liebst und nutzest. In dem wollet, sovil ir kundt, doch zum allerunvermercksten Šund damit ir nit ursach gebt, das man uns umb das bewilligt vendlein knecht manet, sonder das es bey der gemeinen unser geburnus der eylenden turckenhilf gelassen werd. Was sie erfahren, sollen sie mitteilen. Anweisung zu Bemühungen bei Kg. Ferdinand in der grefenbergischen Handlung. Vertrauen darauf, dass sie mehr Ansehen genießen als dieser leichtfertig man. Wünschen Aushändigung der Lehenbriefe Helchners und Übertragung der Lehen an Nürnberg, damit die armen Leute aus der Drangsal befreit werden. Zweifeln nicht an der Bereitschaft des Königs, die Sache, tzum grund und end zu bringen3. [...].
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«Nr.854 Bgm. und Rat von Nürnberg an Hieronymus Baumgartner und Sebald Haller – Nürnberg, 1541 Juli 11 »
Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 165r–167v (Kop.).
[...]. Was nun eur antzaigen der beschehen bewilligung des furgelegten puchs belangt, habt ir nit unrecht gethan, dieweils durch das merer darynnen verner tzu handeln, doch auf weytter beredung steet, auch unsers erachtens unvergriffenlich ist, das ir solichs auch bewilligt habt, und pleybt damit der glimpf uff unserm tayl. Was aber den gemaynen friden und recht im hl. reich belangt, muß erwartet werden, was hernachvolgt und furgeschlagen wurdet, welchs uns von euch unverhalten pleybt. [...].
Wollen über die zugeschickte Antwort auf die Supplikation der Reichsstädte [Nr. 211], obwohl ihnen diese Supplikation nicht vorliegt, beraten lassen und das Ergebnis ihnen mitteilen1. Sollen dem zustimmen, was andere ehemalige ŠBundsstände Götz von Berlichingen bewilligen. Einverständnis, dass die beiden vom Kf. von Mainz benannten Knechte unbehelligt bleiben.
Sollen ihren gelehrten Diener, der schon in der dritten Woche abwesend ist und daheim gebraucht wird, freundlich zur Heimreise ermahnen. Montags, 11. Julij 1541 per Oswalden Weber 4 stundt vor nachts2.
[Zettel der Älteren von Nürnberg:] Dieweil wir auß dem schreyben an gemeine ratsversamlung befynden, das die eylend turckenhilf vast durchauß von allen stenden bewilligt, allein, was etlich hinter sich pringen genommen, so wolten wir gern bericht haben, ob man die mit volck oder geldt laisten must und wurd. Dann im fall, das die hilf auf geldt gestelt werden solt, das were uns das liebst und nutzest. In dem wollet, sovil ir kundt, doch zum allerunvermercksten Šund damit ir nit ursach gebt, das man uns umb das bewilligt vendlein knecht manet, sonder das es bey der gemeinen unser geburnus der eylenden turckenhilf gelassen werd. Was sie erfahren, sollen sie mitteilen. Anweisung zu Bemühungen bei Kg. Ferdinand in der grefenbergischen Handlung. Vertrauen darauf, dass sie mehr Ansehen genießen als dieser leichtfertig man. Wünschen Aushändigung der Lehenbriefe Helchners und Übertragung der Lehen an Nürnberg, damit die armen Leute aus der Drangsal befreit werden. Zweifeln nicht an der Bereitschaft des Königs, die Sache, tzum grund und end zu bringen3. [...].