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I. Organisation, Vorbereitung und Eröffnung des Regensburger Reichstages
II. Instruktionen und Vollmachten
III. Protokolle und Tagebücher
IV. Die Verhandlungen über Religion, Friede und Recht
V. Die Verhandlungen über die Türkenhilfe
XI. Urkunden und Akten zur Schlussphase des Reichstages
«Nr.937 Bgm. und Rat von Frankfurt an Kf. Albrecht von Mainz – [Frankfurt], 1541 September 6 »
Frankfurt ISG, RTA 47, fol. (alt) 108r–109v (Konz., teilw. von Hieronymus zum Lamb eighd.).
Seine Antwort auf ihr schriftliches Ansuchen wegen des Regensburger Reichsabschiedes haben sie erhalten. Der Kurfürst hat erklärt, er könne, da die Frankfurter Gesandten in Regensburg vor dem Kaiser und allen Reichsständen nichts wider den Abschied vorgebracht haben, nichts, was dem Abschied Abbruch tue, annehmen oder registrieren. Ihre Gesandten haben aber vor der Publikation des Reichsabschiedes vor den Augsburger Konfessionsverwandten öffentlich erklärt, dass sie den Abschied wegen seines Inhalts und aus Mangel an Befehl nicht annehmen könnten, sondern hinter sich bringen müssten, und haben daruber protestiret. Über diesen Akt haben sie eine Urkunde der protestierenden Stände.
Während der Vermittlungsverhandlungen, die kurz vor Eröffnung des Reichsabschiedes geführt wurden, wurde die erwähnte Erklärung auch gegenüber dem Kurfürsten von Brandenburg abgegeben, der sie dem Kaiser mitgeteilt hat. Ihre Gesandten haben auch ihre Weigerung, den Abschied zu bewilligen, dem Brauch entsprechend in der Mainzer Kanzlei durch Vertreter der Stadt Regensburg mündlich und schriftlich mitteilen lassen. Haben darüber eine Urkunde der Stadt Regensburg. Senden davon eine kollationierte Kopie. Sind bereit, wenn nötig, auch Šdas Original vorzulegen. Sind nach wie vor nicht bereit, den Regensburger Abschied anders anzunehmen, als in ihrem Schreiben ausgeführt. Unter Wiederholung ihrer Protestation und mit dem Hinweis, dass sie sich nach Gebühr verhalten haben, bitten sie, Anweisung zur Registrierung ihrer Erklärung zu geben und ihnen darüber eine Urkunde ausstellen zu lassen. Erwarten keine erneute Ablehnung. [...]. Datum auf Dinstag nach Egidij anno 411.
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«Nr.937 Bgm. und Rat von Frankfurt an Kf. Albrecht von Mainz – [Frankfurt], 1541 September 6 »
Frankfurt ISG, RTA 47, fol. (alt) 108r–109v (Konz., teilw. von Hieronymus zum Lamb eighd.).
Seine Antwort auf ihr schriftliches Ansuchen wegen des Regensburger Reichsabschiedes haben sie erhalten. Der Kurfürst hat erklärt, er könne, da die Frankfurter Gesandten in Regensburg vor dem Kaiser und allen Reichsständen nichts wider den Abschied vorgebracht haben, nichts, was dem Abschied Abbruch tue, annehmen oder registrieren. Ihre Gesandten haben aber vor der Publikation des Reichsabschiedes vor den Augsburger Konfessionsverwandten öffentlich erklärt, dass sie den Abschied wegen seines Inhalts und aus Mangel an Befehl nicht annehmen könnten, sondern hinter sich bringen müssten, und haben daruber protestiret. Über diesen Akt haben sie eine Urkunde der protestierenden Stände.
Während der Vermittlungsverhandlungen, die kurz vor Eröffnung des Reichsabschiedes geführt wurden, wurde die erwähnte Erklärung auch gegenüber dem Kurfürsten von Brandenburg abgegeben, der sie dem Kaiser mitgeteilt hat. Ihre Gesandten haben auch ihre Weigerung, den Abschied zu bewilligen, dem Brauch entsprechend in der Mainzer Kanzlei durch Vertreter der Stadt Regensburg mündlich und schriftlich mitteilen lassen. Haben darüber eine Urkunde der Stadt Regensburg. Senden davon eine kollationierte Kopie. Sind bereit, wenn nötig, auch Šdas Original vorzulegen. Sind nach wie vor nicht bereit, den Regensburger Abschied anders anzunehmen, als in ihrem Schreiben ausgeführt. Unter Wiederholung ihrer Protestation und mit dem Hinweis, dass sie sich nach Gebühr verhalten haben, bitten sie, Anweisung zur Registrierung ihrer Erklärung zu geben und ihnen darüber eine Urkunde ausstellen zu lassen. Erwarten keine erneute Ablehnung. [...]. Datum auf Dinstag nach Egidij anno 411.