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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 107 1557 März 16, Dienstag »
Verlesung des RAb. 2. HA (Türkenhilfe): Benennung und Instruierung der Kriegsräte und der Pfennigmeister. Beratungen zur Restitution der dem Reich von Frankreich entzogenen Territorien auf dem nächsten RT. Künftige Beratung der Passauer Gravamina.
/844/ (Vormittag). Verlesung des RAb 1.
(Nachmittag) Kurfürstenrat 2 . /844 f./ Benennung der Kriegsräte bzw. Musterherren im Zusammenhang mit dem 2. HA (Türkenhilfe).
Š /845/ Trier, Köln, Pfalz und Mainz haben dazu keine Weisung. Sachsen und Brandenburg3 nennen Adam von Trotta, Amtmann zu Zehdenick4 , und Adrian von Steinberg5 . Einer von beiden6 soll als Kriegsrat unverzüglich zum Kg. abgeordnet werden.
Benennung der Pfennigmeister. Sachsen und Brandenburg schlagen Damian von Sebottendorf und Wolf Haller vor, die Gesandten der anderen Kff. sind dazu ohne Weisung, yedoch die benennung nit wellen /846/ aufhalten7.
Kurfürstenrat und fürstenrat. KR gibt bekannt, dass Sachsen und Brandenburg ihren Kriegsrat benannt haben, während Mainz und Pfalz8 sowie Trier und Köln je einen gemeinsamen Verordneten dem Kg. in Kürze zuordnen wollen. Auch sind die Pfennigmeister ernannt worden.
FR: Hat als Kriegsräte benannt9 : Georg Ludwig von Seinsheim zu Hohenkottenheim10 und Karl von Fraunberg, Passauer Hofmeister, für die Stände der geistlichen Bank. /847/ Für die weltliche Bank: Hans Zenger, Viztum zu Landshut11 ; die Hgg. Švon Sachsen werden einen Kriegsrat direkt zum Kg. nach Prag schicken. FR billigt Sebottendorf und Haller12 als Pfennigmeister.
KR und FR einigen sich daneben über die Besoldung der Pfennigmeister13.
Reichsrat. /847 f./ [Billigung der Benennung und Besoldung sowie der Instruktion durch SR]. Anschließend wird die zuvor beratene Instruktion für die Pfennigmeister, die der Kg. zwischenzeitlich gebilligt hat14 , ausgefertigt und besiegelt15 . Ein Exemplar erhält der am RT anwesende Wolf Haller, das andere übernehmen die kursächsischen Gesandten zur Weitergabe an Sebottendorf.
/848/ Der Kriegsrat des SR wird von Straßburg gestellt16 . Da die Namen aller Kriegsräte noch nicht bekannt sind, werden neun unterschiedliche Instruktionen ausgefertigt und besiegelt, von denen eine der Kg. und die anderen jene Stände erhalten, die Kriegsräte abordnen. Instruktionen erhalten 1) Zasius für den Kg.; /849/ 2) Kurmainz; 3) Kurköln; 4) Kursachsen; da 5) Würzburg die Instruktion für Georg Ludwig von Seinsheim nicht annehmen will, erhält sie Zasius, weil der Kg. angeordnet hat, mit Seinsheim zu verhandeln; 6) Passau; 7) Dr. Hundt für Bayern; 8) Hgg. von Sachsen; 9) der Gesandte der Stadt Hagenau mit dem Auftrag, sie an die Stadt Straßburg weiterzugeben.
/849 f./ Daneben verweist FR darauf, dass im Zusammenhang mit der Supplikation des Oberrheinischen Kreises um die Restitution von Metz, Toul und Verdun17 eine Antwort Kg. Heinrichs II. von Frankreich an den Kf. von Mainz zum Schreiben der Reichsstände vom RT 155518 vorgelegt worden sei. An der Antwort19 ist nach ŠMeinung des FR /850/ viel und hoch gelegen. Derwegen wol von noten gewesen, das zeitlicher die frantzosische antwurt beratschlagt were und nachdenckens gehabt, wie die entzogne stifft und stet widerumb zum Reich zupringen. Aber dweil solchs nit geschehen und man yetzo nit ferner zeit, begerten sie, man wolle solch frantzosische schreiben und handlung auf kunfftigem Reichs tag zeitlicher furpringen, dieselbig ferner sambt des reinischen kraiß supplication zuberatschlagen20.
Kurfürstenrat (ohne Trier, das Köln zur Abgabe des Votums bevollmächtigt hat). Pfalz initiiert eine nochmalige Beratung zu den Passauer Gravamina21.
Umfrage. Trier, Köln: Erachten, das die gravamina fast durchauß erledigt.
Pfalz: Were uff die wege geret, das die gravamina einzustellen biß auff der churfursten selbst personlichen beisamenkunfft. Aber wie deme, so were doch von noten, das Meintz auf die /852/ wege gedechte, wie das kaiserlich siegl widerumb zu wege zupringen und bei Meintz erhalten22.
Sachsen: Liessen die gravamina nit fallen. Zu was zeit aber die zu tractieren, konten sie sich nit entschliessen.
Brandenburg: Zum tag gen Eger die gravamina zuverschieben. Des siegls halb wurde Meintz wol zethun wissen, wes ime gepurt.
Mainz: Hetten der gravaminen halb keinen befelch. Was furpracht, solchs wollen sie anzeigen.
Ist der beschluß, das diß erregen allerseitz an die hern zugelangen zu der rethe haimbkunfft23.
Finis.
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« Nr. 107 1557 März 16, Dienstag »
Verlesung des RAb. 2. HA (Türkenhilfe): Benennung und Instruierung der Kriegsräte und der Pfennigmeister. Beratungen zur Restitution der dem Reich von Frankreich entzogenen Territorien auf dem nächsten RT. Künftige Beratung der Passauer Gravamina.
/844/ (Vormittag). Verlesung des RAb 1.
(Nachmittag) Kurfürstenrat 2 . /844 f./ Benennung der Kriegsräte bzw. Musterherren im Zusammenhang mit dem 2. HA (Türkenhilfe).
Š /845/ Trier, Köln, Pfalz und Mainz haben dazu keine Weisung. Sachsen und Brandenburg3 nennen Adam von Trotta, Amtmann zu Zehdenick4 , und Adrian von Steinberg5 . Einer von beiden6 soll als Kriegsrat unverzüglich zum Kg. abgeordnet werden.
Benennung der Pfennigmeister. Sachsen und Brandenburg schlagen Damian von Sebottendorf und Wolf Haller vor, die Gesandten der anderen Kff. sind dazu ohne Weisung, yedoch die benennung nit wellen /846/ aufhalten7.
Kurfürstenrat und fürstenrat. KR gibt bekannt, dass Sachsen und Brandenburg ihren Kriegsrat benannt haben, während Mainz und Pfalz8 sowie Trier und Köln je einen gemeinsamen Verordneten dem Kg. in Kürze zuordnen wollen. Auch sind die Pfennigmeister ernannt worden.
FR: Hat als Kriegsräte benannt9 : Georg Ludwig von Seinsheim zu Hohenkottenheim10 und Karl von Fraunberg, Passauer Hofmeister, für die Stände der geistlichen Bank. /847/ Für die weltliche Bank: Hans Zenger, Viztum zu Landshut11 ; die Hgg. Švon Sachsen werden einen Kriegsrat direkt zum Kg. nach Prag schicken. FR billigt Sebottendorf und Haller12 als Pfennigmeister.
KR und FR einigen sich daneben über die Besoldung der Pfennigmeister13.
Reichsrat. /847 f./ [Billigung der Benennung und Besoldung sowie der Instruktion durch SR]. Anschließend wird die zuvor beratene Instruktion für die Pfennigmeister, die der Kg. zwischenzeitlich gebilligt hat14 , ausgefertigt und besiegelt15 . Ein Exemplar erhält der am RT anwesende Wolf Haller, das andere übernehmen die kursächsischen Gesandten zur Weitergabe an Sebottendorf.
/848/ Der Kriegsrat des SR wird von Straßburg gestellt16 . Da die Namen aller Kriegsräte noch nicht bekannt sind, werden neun unterschiedliche Instruktionen ausgefertigt und besiegelt, von denen eine der Kg. und die anderen jene Stände erhalten, die Kriegsräte abordnen. Instruktionen erhalten 1) Zasius für den Kg.; /849/ 2) Kurmainz; 3) Kurköln; 4) Kursachsen; da 5) Würzburg die Instruktion für Georg Ludwig von Seinsheim nicht annehmen will, erhält sie Zasius, weil der Kg. angeordnet hat, mit Seinsheim zu verhandeln; 6) Passau; 7) Dr. Hundt für Bayern; 8) Hgg. von Sachsen; 9) der Gesandte der Stadt Hagenau mit dem Auftrag, sie an die Stadt Straßburg weiterzugeben.
/849 f./ Daneben verweist FR darauf, dass im Zusammenhang mit der Supplikation des Oberrheinischen Kreises um die Restitution von Metz, Toul und Verdun17 eine Antwort Kg. Heinrichs II. von Frankreich an den Kf. von Mainz zum Schreiben der Reichsstände vom RT 155518 vorgelegt worden sei. An der Antwort19 ist nach ŠMeinung des FR /850/ viel und hoch gelegen. Derwegen wol von noten gewesen, das zeitlicher die frantzosische antwurt beratschlagt were und nachdenckens gehabt, wie die entzogne stifft und stet widerumb zum Reich zupringen. Aber dweil solchs nit geschehen und man yetzo nit ferner zeit, begerten sie, man wolle solch frantzosische schreiben und handlung auf kunfftigem Reichs tag zeitlicher furpringen, dieselbig ferner sambt des reinischen kraiß supplication zuberatschlagen20.
Kurfürstenrat (ohne Trier, das Köln zur Abgabe des Votums bevollmächtigt hat). Pfalz initiiert eine nochmalige Beratung zu den Passauer Gravamina21.
Umfrage. Trier, Köln: Erachten, das die gravamina fast durchauß erledigt.
Pfalz: Were uff die wege geret, das die gravamina einzustellen biß auff der churfursten selbst personlichen beisamenkunfft. Aber wie deme, so were doch von noten, das Meintz auf die /852/ wege gedechte, wie das kaiserlich siegl widerumb zu wege zupringen und bei Meintz erhalten22.
Sachsen: Liessen die gravamina nit fallen. Zu was zeit aber die zu tractieren, konten sie sich nit entschliessen.
Brandenburg: Zum tag gen Eger die gravamina zuverschieben. Des siegls halb wurde Meintz wol zethun wissen, wes ime gepurt.
Mainz: Hetten der gravaminen halb keinen befelch. Was furpracht, solchs wollen sie anzeigen.
Ist der beschluß, das diß erregen allerseitz an die hern zugelangen zu der rethe haimbkunfft23.
Finis.