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Württemberg
(unfol.) differenzierter: In der getrennten Beratung der Kurien bringt Österreich (Erbtruchsess Wilhelm von Waldburg) im Fürstenrat einleitend vor: Die Stände haben soeben vernommen, aus welchen Ursachen die förderliche Beratungsaufnahme angemahnt wird. Dieweil dann der einfahl deß turckhen dermaßen beschaffenn, das derselbig keinen verzug erleiden mechte, sonnder dem gantzen Hl. Reich merglichen daran gelegen, uff das dem erschreckhlichen vheind nicht zu lanng zugesehenn, platz unnd raum gelassenn wurde:
Bitten deshalb, die Verhandlungsaufnahme nicht länger zu verzögern. Sind für Österreich entsprechend bevollmächtigt.
Hessen
(fol. 25’) mit weiteren Voten: Bayern und Regensburg [gemäß Bericht des hgl. sächsischen Deputierten Schneidewein vom 21. 7. 1556 vertrat der bayerische Gesandte W. Hundt in dieser Sitzung auch den Bf. von Regensburg: HStA Weimar, Reg. E Nr. 180, fol. 87–89a’. Or.] sind verhandlungsbereit. /25’ f./ Salzburg, Sachsen, Bamberg, Württemberg, Würzburg, Speyer, Henneberg, Konstanz, Augsburg, Fulda, Hersfeld, Wetterauer Gff. haben
/
26/ fast dahin geschlossen, das sie weren uff den augsburgischen abschiedt abgeferttigt.
Da die Proposition aber weitere Punkte enthält, die der RAb 1555 nicht vorgibt, haben sie dazu weitere Weisungen angefordert, die sie in den nächsten Tagen erwarten. Auch fehlen in KR und FR noch Gesandte wichtiger Reichsstände. Und also im fursten rath das meer gewesen, zuerwarten der resolutionen irer herschafften und ankunfft der andern.
Votum Hessen: Sind verhandlungsbereit, denn wenngleich der RAb 1555 die Türkenhilfe thematisch nicht vorgibt, so hette doch unser
gn. furst und herr woll abnemen konnen, das solchs wurde vorfallen, und uns sein
f. Gn. bevelch geben hette.