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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 125 1556 Oktober 6, Dienstag »
Textvorlage: Österreich B, fol. 412’–415’.
Ablehnung der Freistellungsforderung durch die katholischen Stände trotz der Modifizierung.
Š/412’/ (Vormittag) fürstenrat. Salzburg präsidiert und proponiert. Umfrage zu der am Vortag von den weltlichen Kff. vorgebrachten, modifizierten Freistellungsforderung mit der Zusage, die Hstt. und geistlichen Güter nicht zu profanieren.
Salzburg: Haben auß zuvor eingefüerten ursachen erclärt, daß sy auff das fürgeschlagen mittl gleich so wenig bevelch hetten alls auff das principal. Köndten sich auch wol erinneren, daß diß mittell bei der jüngst zu Augspurg gepflegnen hanndlung deß religion fridens mehrmalln auff die paan khomben und stattlich disputiert, aber von den gaistlichen unnd catholicis allemall für unerheblich unnd der sachen unnbehilfflich angesehen worden1.
/413/ Österreich (Zasius): Wie Salzburg, mit zusätzlicher Erklärung an die weltlichen Kff., man erkenne ihr Bemühen um die Herstellung der Einigkeit in KR und FR mit Dank an, und das man nichtt zweifflete, ierenthalb wurd die sach wol unnd guett gemaint. Aber hie khündt man nicht weichen. /413 f./ Auch kann man sich mangels Weisung auf keinerlei Vergleichsmittel einlassen. Deshalb Aufforderung an die CA-Stände in KR und FR, die Hauptverhandlungen nicht länger aufzuhalten und den Kg., der ohnehin mit vielen Aufgaben zum Wohl des Vaterlands belastet ist, /413’/ mitt sollicher spallttung und widerwerttigen für- unnd anbringen guettlich zuverschonen.
Die übrigen Stände der geistlichen Bank2 sowie Bayerna , Jülich und die schwäbischen Gff. schließen sich Salzburg und Österreich an, wobei Bayern und Jülich aber einschränken: Lehnen zwar diesen Vergleichsvorschlag mangels Vollmacht ab; so zweiffleten inen doch nicht, wo andere unnd solliche mittel hierinn bedacht, die an inen selbst erheblich und treglich, so wurden iere gn. herrn sich zweiffls on darvon nitt absöndern3.
ŠÖsterreich, das an diesem Tag nach Bayern votiert, hat dieses Erbieten zu vleiß umbganngen, sonnder vil mehr der mainung gewesen, daß es sich nicht fueglich wurde mittlen lassen auß mangel der bevelch etc. Dem schließen sich alle geistlichen Stände an.
/413’ f./ Die Gesandten der CA-Ständeb befürworten den Vorschlag der weltlichen Kff. ausdrücklich und erklären, dass sie /414/ von ierer herren weegen urbittig, die fürkhombung der prophanation unnd alle andere zeittliche unnd erbliche alienation der gaistlichen güetter etiam sub gravissimis poenis nottürfftiglich zu bedenckhen, von ierer herren weegen inns werckh zurichten unnd an nichten ermanglen zulassen, deß zu bestenndigster unnd crefftigisten assecuration dessen alles immer zutreglich sein möchte.
Württemberg: Befürwortet den Vergleichsvorschlag besonders nachdrücklich; mitt der specificierten, ausfüerlichen vermeldung, das, wie sein herr je unnd allweegen deßen gesinneth geweest unnd noch wer, von den gaistlichen güettern daß wenigist nicht an sich zu ziehen oder zu prophanieren. Also möchte die Šermelltte assecuration nicht hoch gnug gespannen unnd so scharpff das immer sein khündte, nicht verpeentt werden, sein f. Gn. wurden es ieren belieben lassen. Darumben sie, die gesanndten, auch gern /414’/ nachgedennckhen unnd befürderen helffen wolltten, daß solche assecuration nur in meliori forma auffgericht, verglichen unnd alle alienation deß haubbtgutts unnd der järlichen gefäll an gaistlichen güettern weder per donationes noch successiones oder ainiche andere weeg von seinem corpore zuverennderen, stattlich und bestenndiglich fürkhomben, die stifft auch bey ierer freien waal, jurisdiction unnd gerechtsame zu lassen. Und sich dessen alles auff das verbündttlichist und krefftigist zuverschreiben unnd zuverobligieren khain mangel erscheinen solltt etc. Bitten die katholischen Stände um Vergleichung.
Hessen: Weichen mit ihrem Votum von den anderen CA-Ständen insofern ab, als sie bezüglich des Verhandlungsgangs auf dem strikten Vollzug des Passauer Vertrags beharren, da ihr Herr deß gemuets, nit allain sovil die religion belangte, /415/ sonder auch sonßt inn all andere weg bei dem innhalltt passauischen vertrags zu pleiben. Dessen hetten sy claren bevelch, unnd wolltten weder durch disen noch ainichen andern actum auß dem passauischen vertrag geschritten sein4. c– Schließen sich zwar in der Freistellungsforderung den CA-Ständen an, aber doch anderer gestalt nicht, alß das solches one verhinderung und nachtheill der andern articl sein5, unnd nicht dest weniger die andern articl auch gehandlt werden solltten–c.
Š /415 f./ Kurfürstenrat und fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 143–146.]
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« Nr. 125 1556 Oktober 6, Dienstag »
Textvorlage: Österreich B, fol. 412’–415’.
Ablehnung der Freistellungsforderung durch die katholischen Stände trotz der Modifizierung.
Š/412’/ (Vormittag) fürstenrat. Salzburg präsidiert und proponiert. Umfrage zu der am Vortag von den weltlichen Kff. vorgebrachten, modifizierten Freistellungsforderung mit der Zusage, die Hstt. und geistlichen Güter nicht zu profanieren.
Salzburg: Haben auß zuvor eingefüerten ursachen erclärt, daß sy auff das fürgeschlagen mittl gleich so wenig bevelch hetten alls auff das principal. Köndten sich auch wol erinneren, daß diß mittell bei der jüngst zu Augspurg gepflegnen hanndlung deß religion fridens mehrmalln auff die paan khomben und stattlich disputiert, aber von den gaistlichen unnd catholicis allemall für unerheblich unnd der sachen unnbehilfflich angesehen worden1.
/413/ Österreich (Zasius): Wie Salzburg, mit zusätzlicher Erklärung an die weltlichen Kff., man erkenne ihr Bemühen um die Herstellung der Einigkeit in KR und FR mit Dank an, und das man nichtt zweifflete, ierenthalb wurd die sach wol unnd guett gemaint. Aber hie khündt man nicht weichen. /413 f./ Auch kann man sich mangels Weisung auf keinerlei Vergleichsmittel einlassen. Deshalb Aufforderung an die CA-Stände in KR und FR, die Hauptverhandlungen nicht länger aufzuhalten und den Kg., der ohnehin mit vielen Aufgaben zum Wohl des Vaterlands belastet ist, /413’/ mitt sollicher spallttung und widerwerttigen für- unnd anbringen guettlich zuverschonen.
Die übrigen Stände der geistlichen Bank2 sowie Bayerna , Jülich und die schwäbischen Gff. schließen sich Salzburg und Österreich an, wobei Bayern und Jülich aber einschränken: Lehnen zwar diesen Vergleichsvorschlag mangels Vollmacht ab; so zweiffleten inen doch nicht, wo andere unnd solliche mittel hierinn bedacht, die an inen selbst erheblich und treglich, so wurden iere gn. herrn sich zweiffls on darvon nitt absöndern3.
ŠÖsterreich, das an diesem Tag nach Bayern votiert, hat dieses Erbieten zu vleiß umbganngen, sonnder vil mehr der mainung gewesen, daß es sich nicht fueglich wurde mittlen lassen auß mangel der bevelch etc. Dem schließen sich alle geistlichen Stände an.
/413’ f./ Die Gesandten der CA-Ständeb befürworten den Vorschlag der weltlichen Kff. ausdrücklich und erklären, dass sie /414/ von ierer herren weegen urbittig, die fürkhombung der prophanation unnd alle andere zeittliche unnd erbliche alienation der gaistlichen güetter etiam sub gravissimis poenis nottürfftiglich zu bedenckhen, von ierer herren weegen inns werckh zurichten unnd an nichten ermanglen zulassen, deß zu bestenndigster unnd crefftigisten assecuration dessen alles immer zutreglich sein möchte.
Württemberg: Befürwortet den Vergleichsvorschlag besonders nachdrücklich; mitt der specificierten, ausfüerlichen vermeldung, das, wie sein herr je unnd allweegen deßen gesinneth geweest unnd noch wer, von den gaistlichen güettern daß wenigist nicht an sich zu ziehen oder zu prophanieren. Also möchte die Šermelltte assecuration nicht hoch gnug gespannen unnd so scharpff das immer sein khündte, nicht verpeentt werden, sein f. Gn. wurden es ieren belieben lassen. Darumben sie, die gesanndten, auch gern /414’/ nachgedennckhen unnd befürderen helffen wolltten, daß solche assecuration nur in meliori forma auffgericht, verglichen unnd alle alienation deß haubbtgutts unnd der järlichen gefäll an gaistlichen güettern weder per donationes noch successiones oder ainiche andere weeg von seinem corpore zuverennderen, stattlich und bestenndiglich fürkhomben, die stifft auch bey ierer freien waal, jurisdiction unnd gerechtsame zu lassen. Und sich dessen alles auff das verbündttlichist und krefftigist zuverschreiben unnd zuverobligieren khain mangel erscheinen solltt etc. Bitten die katholischen Stände um Vergleichung.
Hessen: Weichen mit ihrem Votum von den anderen CA-Ständen insofern ab, als sie bezüglich des Verhandlungsgangs auf dem strikten Vollzug des Passauer Vertrags beharren, da ihr Herr deß gemuets, nit allain sovil die religion belangte, /415/ sonder auch sonßt inn all andere weg bei dem innhalltt passauischen vertrags zu pleiben. Dessen hetten sy claren bevelch, unnd wolltten weder durch disen noch ainichen andern actum auß dem passauischen vertrag geschritten sein4. c– Schließen sich zwar in der Freistellungsforderung den CA-Ständen an, aber doch anderer gestalt nicht, alß das solches one verhinderung und nachtheill der andern articl sein5, unnd nicht dest weniger die andern articl auch gehandlt werden solltten–c.
Š /415 f./ Kurfürstenrat und fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 143–146.]