Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 200 1557 Februar 26, Freitag »
Textvorlage: Würzburg, fol. 230’ f.
RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]: Beratung der Justizthematik in einem internen FR-Ausschuss.
/230’/ (Vormittag) fürstenrat. /230’ f./ Mainzer Kanzler informiert FR darüber, dass KR nunmehr neben Supplikationen die Beratung zur RKG-Visitation von 15561 aufnimmt.
Š /231/ Beschluss des FR: Beratung zur Reichsjustiz in einem internen Ausschuss, in den von der geistlichen Bank der Deutschmeister, Eichstätt, Augsburg2 und die Prälaten sowie von der weltlichen Bank Bayern, Brandenburg3 , Jülich und die Gff. 4 berufen werden.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
« Nr. 200 1557 Februar 26, Freitag »
Textvorlage: Würzburg, fol. 230’ f.
RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]: Beratung der Justizthematik in einem internen FR-Ausschuss.
/230’/ (Vormittag) fürstenrat. /230’ f./ Mainzer Kanzler informiert FR darüber, dass KR nunmehr neben Supplikationen die Beratung zur RKG-Visitation von 15561 aufnimmt.
Š /231/ Beschluss des FR: Beratung zur Reichsjustiz in einem internen Ausschuss, in den von der geistlichen Bank der Deutschmeister, Eichstätt, Augsburg2 und die Prälaten sowie von der weltlichen Bank Bayern, Brandenburg3 , Jülich und die Gff. 4 berufen werden.