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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 224 1556 Oktober 7, Mittwoch »
Textvorlage: Nürnberg, fol. 48–52.
Geteilte Resolution zum Verhandlungsmodus des 1. HA (Religionsvergleich) und zur Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts. Anschluss des SR an die CA-Stände von KR und FR.
/48/ (Nachmittag, 3 Uhr) /48–51’/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 151–159a.]
Š/51’/ Städterat. Beratung des zuvor referierten, geteilten Beschlusses von KR und FR zur Geschäftsordnung, primär zur Freistellungsforderung. Dabei geht man davon aus, dass wegen der strittigen Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts entweder eine Gesandtschaft der Reichsstände an den Kg. abgeordnet wird oder dass sich die Stände in KR und FR zur Freistellung einigen. Beratung, ob unnd wz den steten darauff fur antwurt zegeben gepurn oder welchem bedenncken sie beifallen wollten. /52/ Ist von den steten b–einhellig bedacht und fur gut angesehen–b, dieweil inen der abschickung halben von den chur- und f. rethen kein meldung gethan1, dasselbig also biß uff ir selbst anregen
Vortrag im RR ist nicht mehr möglich, sondern SR wird vom Mainzer Kanzler und von weiteren Verordneten von KR und FR mitgeteilt, dz man ir, der stet, meynung unnd furtrag angehortt3. Unnd wurden sich die chur- und fursten irer vermelten bedencken halben weiter vergleichen. Do sie verglichen, wurde es inen, den stetten, auch angetzeigt werden.
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Textvorlage: Nürnberg, fol. 48–52.
Geteilte Resolution zum Verhandlungsmodus des 1. HA (Religionsvergleich) und zur Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts. Anschluss des SR an die CA-Stände von KR und FR.
/48/ (Nachmittag, 3 Uhr) /48–51’/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 151–159a.]
Š/51’/ Städterat. Beratung des zuvor referierten, geteilten Beschlusses von KR und FR zur Geschäftsordnung, primär zur Freistellungsforderung. Dabei geht man davon aus, dass wegen der strittigen Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts entweder eine Gesandtschaft der Reichsstände an den Kg. abgeordnet wird oder dass sich die Stände in KR und FR zur Freistellung einigen. Beratung, ob unnd wz den steten darauff fur antwurt zegeben gepurn oder welchem bedenncken sie beifallen wollten. /52/ Ist von den steten b–einhellig bedacht und fur gut angesehen–b, dieweil inen der abschickung halben von den chur- und f. rethen kein meldung gethan1, dasselbig also biß uff ir selbst anregen
Vortrag im RR ist nicht mehr möglich, sondern SR wird vom Mainzer Kanzler und von weiteren Verordneten von KR und FR mitgeteilt, dz man ir, der stet, meynung unnd furtrag angehortt3. Unnd wurden sich die chur- und fursten irer vermelten bedencken halben weiter vergleichen. Do sie verglichen, wurde es inen, den stetten, auch angetzeigt werden.