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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 236 1556 November 20, Freitag »
Textvorlage: Augsburg, fol. 22–25’.
Einheitliche Resolution des SR zur Erklärung des Kgs. wegen der Verhandlungsaufnahme. Resolution von KR und FR: Bedingte Aufnahme der Hauptverhandlungen ohne vorherige Klärung der Freistellung. Anschluss des SR.
/22/ (Nachmittag, 1 Uhr) Städterat. Einberufung wegen der für 2 Uhr anberaumten Sitzung des RR, um sich dort zur Erklärung des Kgs. vom 26. 10.1 äußern zu können, wie dies dem Vernehmen nach KR und FR tun werden.
Dafür hat Rehlinger [Augsburg] im Anschluss an die gestrige Beratung auf der Grundlage des zuletzt mehrfach korrigierten Entwurfs2 ein Konzept formuliert3 , das aber durch die straßburgischen unnd regenspurgischen etwas emendirt worden. /22’/ Das Konzept wird in dieser Fassung von den übrigen Städten, auch von Augsburg, umb merer vergleichung willen gebilligt4 , da es mehr den verstannd hat, das der erbarn stett gesanndten noch nit bevelch erlanngt, sich der freystellung antzunemmen, weder die gut zehaissen. Daneben wird beschlossen: Falls KR und FR sich nur zur Freistellung sowie zur Beratung der Proposition generell ohne Einzelheiten zur Konstituierung des Religionsausschusses äußern, soll SR ebenfalls nur den allgemeinen Teil der Resolution ohne den Schlussabsatz5 referieren.
/22’–25’/ reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 244–247: Billigung der Verhandlungsaufnahme durch die
[Differenzierter:] Verlesung der Resolution des SR durch Straßburg, jedoch ohne den letzten Absatz8.
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Anmerkungen
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« Nr. 236 1556 November 20, Freitag »
Textvorlage: Augsburg, fol. 22–25’.
Einheitliche Resolution des SR zur Erklärung des Kgs. wegen der Verhandlungsaufnahme. Resolution von KR und FR: Bedingte Aufnahme der Hauptverhandlungen ohne vorherige Klärung der Freistellung. Anschluss des SR.
/22/ (Nachmittag, 1 Uhr) Städterat. Einberufung wegen der für 2 Uhr anberaumten Sitzung des RR, um sich dort zur Erklärung des Kgs. vom 26. 10.1 äußern zu können, wie dies dem Vernehmen nach KR und FR tun werden.
Dafür hat Rehlinger [Augsburg] im Anschluss an die gestrige Beratung auf der Grundlage des zuletzt mehrfach korrigierten Entwurfs2 ein Konzept formuliert3 , das aber durch die straßburgischen unnd regenspurgischen etwas emendirt worden. /22’/ Das Konzept wird in dieser Fassung von den übrigen Städten, auch von Augsburg, umb merer vergleichung willen gebilligt4 , da es mehr den verstannd hat, das der erbarn stett gesanndten noch nit bevelch erlanngt, sich der freystellung antzunemmen, weder die gut zehaissen. Daneben wird beschlossen: Falls KR und FR sich nur zur Freistellung sowie zur Beratung der Proposition generell ohne Einzelheiten zur Konstituierung des Religionsausschusses äußern, soll SR ebenfalls nur den allgemeinen Teil der Resolution ohne den Schlussabsatz5 referieren.
/22’–25’/ reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 244–247: Billigung der Verhandlungsaufnahme durch die
[Differenzierter:] Verlesung der Resolution des SR durch Straßburg, jedoch ohne den letzten Absatz8.