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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 24 1556 Oktober 13, Dienstag »
Replik der kgl. Kommissare zum Verhandlungsmodus beim 1. HA (Religionsvergleich) im Zusammenhang mit dem Geistlichen Vorbehalt.
/180/ (Nachmittag, 2 Uhr1 ). Kgl. Kommissare und reichsrat. Für die kgl. Kommissare erscheinen Gf. Georg von Helfenstein und der bayerische Viztum von Landshut2 in Vertretung Hg. Albrechts als Prinzipalkommissar.
ŠHelfenstein referiert: /180 f./ Haben die gestrige Resolution der Reichsstände vernommen und übergeben dazu gemäß ihrer kgl. Instruktion eine schriftliche Replik3 . Fordern die Reichsstände im Auftrag des Kgs. zusätzlich mündlich auf, /181/ zuvorderst turckenhilff und religion in beratschlagung zu ziegen, in betrachtung, nit allein solchs der gemeinen christenhait zu gutem gelangen mag, sonder auch die eher Gottes daran gelegen. Das wurde die kgl. Mt. in gnaden etc. erkennen etc.
Die Reichsstände sagen nach kurzer, getrennter Unterredung zu, die Replik und die mündliche Anmahnung zu beraten.
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Replik der kgl. Kommissare zum Verhandlungsmodus beim 1. HA (Religionsvergleich) im Zusammenhang mit dem Geistlichen Vorbehalt.
/180/ (Nachmittag, 2 Uhr1 ). Kgl. Kommissare und reichsrat. Für die kgl. Kommissare erscheinen Gf. Georg von Helfenstein und der bayerische Viztum von Landshut2 in Vertretung Hg. Albrechts als Prinzipalkommissar.
ŠHelfenstein referiert: /180 f./ Haben die gestrige Resolution der Reichsstände vernommen und übergeben dazu gemäß ihrer kgl. Instruktion eine schriftliche Replik3 . Fordern die Reichsstände im Auftrag des Kgs. zusätzlich mündlich auf, /181/ zuvorderst turckenhilff und religion in beratschlagung zu ziegen, in betrachtung, nit allein solchs der gemeinen christenhait zu gutem gelangen mag, sonder auch die eher Gottes daran gelegen. Das wurde die kgl. Mt. in gnaden etc. erkennen etc.
Die Reichsstände sagen nach kurzer, getrennter Unterredung zu, die Replik und die mündliche Anmahnung zu beraten.