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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 246 1556 Dezember 3, Donnerstag »
Textvorlage: Nürnberg, fol. 93–98.
1. HA (Religionsvergleich): Übereinkunft zur Verordnung des SR in den Religionsausschuss.
/93/ (Nachmittag, 2.30 Uhra ). Vor der vom Reichserbmarschall für 3 Uhr angesetzten Sitzung des RR beruft Regensburg SR ein.
Städterat. Regensburg proponiert im Hinblick auf die folgende Sitzung des RR: Fraglicher Verhandlungsmodus und -aufnahme zu den weiteren HAA der Proposition neben dem Religionsvergleich, namentlich zum 2. HA (Türkenhilfe). Kennen anwesende reichsstädtische Räte die diesbezüglichen Absichten von KR und FR, damit man sich desto paß darnach zerichten? /93 f./ Wird in der folgenden Sitzung des RR die Besetzung des Religionsausschusses nur nach Ständen oder bereits konkret mit Personen vorgenommen?
/93’/ Umfrage. Es stellt sich heraus, dass SR nur wegen der Benennung der Stände für den Religionsausschuss in RR berufen wird. Beschluss wie zuvor: Teilnahme Straßburgs für die protestantischen Reichsstädte. Sollten KR und FR auf der Verordnung einer katholischen Stadt beharren, wird SR Schwäbisch Gmünd benennen.
/94/ Die Beratung zum Modus des 2. HA (Türkenhilfe) wird aufgeschoben, da auch KR und FR noch nicht dazu verhandeln.
Regensburg proponiert weiterhin: Benennung der Adjunkten für den Religionsausschuss.
ŠUmfrage. Beschluss, dz man di adjuncten noch zur zeit nitt offenlich benennen, sonnder allein in genere antzeigen sollt, dz man sy, di /94’/ chur- und f. rethe, dahin verstannden, weil inen adjuncten zugelassen, wurde es pillich den erbarn steten auch nitt abgeschlagen, den iren adjuncten zutzeordnen1. Unnd haben gleichwol di beisorg getragen, dz inen di chur- unnd f. rethe dises, do sie antzeigen wurden, dz Regenspurg der stat Straßburg zu eim adjuncten zugeordent2, ableinen und sagen wurden, dz der personen von dem stand, sie verordent, noch ein person desselben stands und nit von eim andern zugeordent werden wurde, unnd dz es also di meinung gar nitt, dz ein andere stat Straßburg zugeordent, sondern Straßburg mochte noch wol ein adjuncten von den iren zu der verordenten person adjungiern.
/95/ (Nachmittag, 3 Uhrb ) /95–98/ reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 332–335.]
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Textvorlage: Nürnberg, fol. 93–98.
1. HA (Religionsvergleich): Übereinkunft zur Verordnung des SR in den Religionsausschuss.
/93/ (Nachmittag, 2.30 Uhra ). Vor der vom Reichserbmarschall für 3 Uhr angesetzten Sitzung des RR beruft Regensburg SR ein.
Städterat. Regensburg proponiert im Hinblick auf die folgende Sitzung des RR: Fraglicher Verhandlungsmodus und -aufnahme zu den weiteren HAA der Proposition neben dem Religionsvergleich, namentlich zum 2. HA (Türkenhilfe). Kennen anwesende reichsstädtische Räte die diesbezüglichen Absichten von KR und FR, damit man sich desto paß darnach zerichten? /93 f./ Wird in der folgenden Sitzung des RR die Besetzung des Religionsausschusses nur nach Ständen oder bereits konkret mit Personen vorgenommen?
/93’/ Umfrage. Es stellt sich heraus, dass SR nur wegen der Benennung der Stände für den Religionsausschuss in RR berufen wird. Beschluss wie zuvor: Teilnahme Straßburgs für die protestantischen Reichsstädte. Sollten KR und FR auf der Verordnung einer katholischen Stadt beharren, wird SR Schwäbisch Gmünd benennen.
/94/ Die Beratung zum Modus des 2. HA (Türkenhilfe) wird aufgeschoben, da auch KR und FR noch nicht dazu verhandeln.
Regensburg proponiert weiterhin: Benennung der Adjunkten für den Religionsausschuss.
ŠUmfrage. Beschluss, dz man di adjuncten noch zur zeit nitt offenlich benennen, sonnder allein in genere antzeigen sollt, dz man sy, di /94’/ chur- und f. rethe, dahin verstannden, weil inen adjuncten zugelassen, wurde es pillich den erbarn steten auch nitt abgeschlagen, den iren adjuncten zutzeordnen1. Unnd haben gleichwol di beisorg getragen, dz inen di chur- unnd f. rethe dises, do sie antzeigen wurden, dz Regenspurg der stat Straßburg zu eim adjuncten zugeordent2, ableinen und sagen wurden, dz der personen von dem stand, sie verordent, noch ein person desselben stands und nit von eim andern zugeordent werden wurde, unnd dz es also di meinung gar nitt, dz ein andere stat Straßburg zugeordent, sondern Straßburg mochte noch wol ein adjuncten von den iren zu der verordenten person adjungiern.
/95/ (Nachmittag, 3 Uhrb ) /95–98/ reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 332–335.]