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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 264 1556 Dezember 24, Donnerstag »
Textvorlage: Nürnberg, fol. 183–185.
2. HA (Türkenhilfe): Debatte um das Beharren des SR gegenüber KR und FR auf der Erlegung des Reichsvorrats durch alle Stände. Konzepte der Augsburger und Regensburger Gesandten. Steuerhöhe: Anschluss an KR und FR. 1. HA (Religionsvergleich): Replik des Kgs.
/183/ (Vormittag, 8 Uhr) Städterat. Regensburg proponiert: Fortsetzung der vorgestrigen und gestrigen Beratung zum 2. HA (Türkenhilfe) wegen des Beharrens Šauf der Erlegung der Restanten am Reichsvorrat seitens der höheren Stände. Gestern Vorlage des Augsburger Konzepts für eine entsprechende Resolution des SR.
Regensburg wiederholt sein bisheriges Votum, diesbezüglich vor KR und FR keine oder doch aufs aller khurtzest anregung zethun. Da sich gestern die Mehrheit dafür ausgesprochen hat, das es aufs glimpffigst angedeut werden solt, hetten sie ain ander concept gestelt; nit dermaßen, das es dem andern1 zu schmelerung, sonder wie sie die sachen verstunden unnd auch das merer, wie sie es vermerckt, were etc.2 Soll dieses Konzept verlesen werden oder will man es beim Augsburger Entwurf belassen?
Umfrage. Abgesehen von Regensburg [vorerst] einhellige Billigung des Augsburger Entwurfs mit wenigen Korrekturen3.
/183’/ Danach wird das Regensburger Konzept verlesen. Umfrage. Beschluss: Auch dieser Entwurf soll kopiert und den Gesandten zur Beratung überlassen werden.
Umfrage zur konkreten Höhe der Steuerbewilligung.
Straßburg: Die vom Kg. in der Proposition geforderten acht doppelten Römermonate sind iren herrn unnd obern in ansehung ires hohen verderbens zuerschwingen nit mueglich. Derhalben sie bevelch empfangen unnd mit instruction versehen, das sie die sachen auff 8 ainfache monat richten helffen solten etc.
Dagegen Beschluss aller anderen Städtedeputierten, dass unangesehen aller irer ungelegenhait, unvermögens unnd verderbens auf die höhern stende gesehen, denselben nit furgreiffen, sonder weß sie in dem ainhellig entschließen wurden, das man sich alßdan demselben anhengig macht, die specification der hilf unnd /184/ monat alßdan wie sie thun unnd also das concept an jetzo auff ain ungewiß stellen unnd es bey N. dopllmonat pleiben laßen solte, bis man verneme, weß sie derwegen ainhellig bedacht. Dan da man an jetzo auf ain gewiß geen unnd etwa ein hohere summa weder die stende bewilligen solte, zu was ungnaden es inen bey den hohern stenden raichen wurde, das hatt ain jeder leichter [!] unnd darneben das zuermeßen, das man gedencken mochte, die stett steckten Šnoch voller gelts; unnd wurde also hernach der unnd anderer sachen halben desto meher in sie getrungen. Solte man dan weniger bewilligen, so wer bey der kgl. Mt. als nun mehr dem ainigen obern haubt auch nichts dan ungnad zugewartten.
Straßburg schließt sich nunmehr an4 . Damit einhelliger Beschluss.
/184 f./ Man hat erfahren, die höheren Stände würden zur Höhe der Steuer ein geteiltes Bedenken referieren: Einige würden mehr als acht doppelte Monate, andere deutlich weniger bewilligen. Welcher Seite soll SR sich anschließen?
/184’/ Umfrage. Es werden drei Meinungen vorgebracht: Erstlich da man sich dem thail, so auff ain merers weder die 8 dopllmonat schliessen, anhengig machen, das die erbarn stet eben das, wie oblaut, bey den andern zugewartten. Zum andern: Solt man aber dem geringern thaill zufallen, so wer die ungnad bey der kgl. Mt., wie oblaut, zubesorgen. Zum dritten: Solte man dann nach ettlicher mainungen auff das medium gehen unnd ettwa ainen monat oder zween mehr weder die, so auff denn geringern thaill geschlossen, bewilligen, das es den erbarn stetten auch zu allerlay verweiß außgelegt unnd in mehr weg zu ungnaden langen mochte.
Beschluss: Vertagung. Zwischenzeitlich soll aller muglicher vleis furgewendt werden, um den Verhandlungsstand in KR und FR zur Höhe der Bewilligung in Erfahrung zu bringen.
/185/ (Nachmittag, 2 Uhr) Kgl. Herberge . [Entsprechend Protokoll des Religionsausschusses, 99 f.]
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« Nr. 264 1556 Dezember 24, Donnerstag »
Textvorlage: Nürnberg, fol. 183–185.
2. HA (Türkenhilfe): Debatte um das Beharren des SR gegenüber KR und FR auf der Erlegung des Reichsvorrats durch alle Stände. Konzepte der Augsburger und Regensburger Gesandten. Steuerhöhe: Anschluss an KR und FR. 1. HA (Religionsvergleich): Replik des Kgs.
/183/ (Vormittag, 8 Uhr) Städterat. Regensburg proponiert: Fortsetzung der vorgestrigen und gestrigen Beratung zum 2. HA (Türkenhilfe) wegen des Beharrens Šauf der Erlegung der Restanten am Reichsvorrat seitens der höheren Stände. Gestern Vorlage des Augsburger Konzepts für eine entsprechende Resolution des SR.
Regensburg wiederholt sein bisheriges Votum, diesbezüglich vor KR und FR keine oder doch aufs aller khurtzest anregung zethun. Da sich gestern die Mehrheit dafür ausgesprochen hat, das es aufs glimpffigst angedeut werden solt, hetten sie ain ander concept gestelt; nit dermaßen, das es dem andern1 zu schmelerung, sonder wie sie die sachen verstunden unnd auch das merer, wie sie es vermerckt, were etc.2 Soll dieses Konzept verlesen werden oder will man es beim Augsburger Entwurf belassen?
Umfrage. Abgesehen von Regensburg [vorerst] einhellige Billigung des Augsburger Entwurfs mit wenigen Korrekturen3.
/183’/ Danach wird das Regensburger Konzept verlesen. Umfrage. Beschluss: Auch dieser Entwurf soll kopiert und den Gesandten zur Beratung überlassen werden.
Umfrage zur konkreten Höhe der Steuerbewilligung.
Straßburg: Die vom Kg. in der Proposition geforderten acht doppelten Römermonate sind iren herrn unnd obern in ansehung ires hohen verderbens zuerschwingen nit mueglich. Derhalben sie bevelch empfangen unnd mit instruction versehen, das sie die sachen auff 8 ainfache monat richten helffen solten etc.
Dagegen Beschluss aller anderen Städtedeputierten, dass unangesehen aller irer ungelegenhait, unvermögens unnd verderbens auf die höhern stende gesehen, denselben nit furgreiffen, sonder weß sie in dem ainhellig entschließen wurden, das man sich alßdan demselben anhengig macht, die specification der hilf unnd /184/ monat alßdan wie sie thun unnd also das concept an jetzo auff ain ungewiß stellen unnd es bey N. dopllmonat pleiben laßen solte, bis man verneme, weß sie derwegen ainhellig bedacht. Dan da man an jetzo auf ain gewiß geen unnd etwa ein hohere summa weder die stende bewilligen solte, zu was ungnaden es inen bey den hohern stenden raichen wurde, das hatt ain jeder leichter [!] unnd darneben das zuermeßen, das man gedencken mochte, die stett steckten Šnoch voller gelts; unnd wurde also hernach der unnd anderer sachen halben desto meher in sie getrungen. Solte man dan weniger bewilligen, so wer bey der kgl. Mt. als nun mehr dem ainigen obern haubt auch nichts dan ungnad zugewartten.
Straßburg schließt sich nunmehr an4 . Damit einhelliger Beschluss.
/184 f./ Man hat erfahren, die höheren Stände würden zur Höhe der Steuer ein geteiltes Bedenken referieren: Einige würden mehr als acht doppelte Monate, andere deutlich weniger bewilligen. Welcher Seite soll SR sich anschließen?
/184’/ Umfrage. Es werden drei Meinungen vorgebracht: Erstlich da man sich dem thail, so auff ain merers weder die 8 dopllmonat schliessen, anhengig machen, das die erbarn stet eben das, wie oblaut, bey den andern zugewartten. Zum andern: Solt man aber dem geringern thaill zufallen, so wer die ungnad bey der kgl. Mt., wie oblaut, zubesorgen. Zum dritten: Solte man dann nach ettlicher mainungen auff das medium gehen unnd ettwa ainen monat oder zween mehr weder die, so auff denn geringern thaill geschlossen, bewilligen, das es den erbarn stetten auch zu allerlay verweiß außgelegt unnd in mehr weg zu ungnaden langen mochte.
Beschluss: Vertagung. Zwischenzeitlich soll aller muglicher vleis furgewendt werden, um den Verhandlungsstand in KR und FR zur Höhe der Bewilligung in Erfahrung zu bringen.
/185/ (Nachmittag, 2 Uhr) Kgl. Herberge . [Entsprechend Protokoll des Religionsausschusses, 99 f.]