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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 277 1557 Januar 15, Freitag »
Textvorlage: Nürnberg, fol. 240–242.
2. HA (Türkenhilfe): Beratung der Triplik des Kgs. im Ausschuss des SR.
Š /240/ (Vormittag, 8 Uhra ) Städterat. /240’/ Verlesung der Triplik des Kgs. zum 2. HA (Türkenhilfe)1 . Regensburg proponiert: /240’ f./ Beratung der umfangreichen Triplik im Plenum oder im Ausschuss des SR?
/241/ Augsburg wendet ein: Noch zuvor sind im Plenum die diesbezüglichen Weisungen der Städtegesandten vorzutragen.
Umfrage dazu. Einhellige Weisungen dahingehend, dz sie von iren herrn unnd obern weitters nitt, dann uff hievor gethane kgl. proposition abgefertigt worden weren. Unnd hetten sich ire herrn unnd obern nitt versehen, dz die röm. kgl. Mt. uff den begertten acht doppel monaten verharren, sonndern sich noch mit eim geringern, alß den 6 oder 7 doppel monaten, haben sollen settigen lassen. Do aber ye solches nitt anders sein konnte unnd kein geringers bey irer Mt. zuerlanngen, hetten sie den verrern bevelch, hierynnen uff di hohern stende zusehen unnd di begerten acht doppelmonat zu bewilligen. /241’/ Da Kg. in der Triplik jetzt aber weit mehr als die in der Proposition genannten acht Doppelmonate fordert, müssen die Städtegesandten zunächst neuerlich Weisungen anfordern2 . Die Beratung der Triplik wird dem [am Vortag eingerichteten] Ausschuss des SR 3 übertragen, der sein Ergebnis dem Plenum referieren soll. Der Ausschuss soll die Beratung zu gelegner zeit aufnehmen und dabei sein gutt auffmercken uff die hohern stennde, wes bei inen gehandlt werden wollt, haben.
Š /242/ 2. Umfrage. Soll die Beratung zum 2. HA um einige Tage aufgeschoben und zwischenzeitlich der Städtetag fortgesetzt werden, da vermutlich auch die Gesandten der höheren Stände Weisungen zur Triplik des Kgs. anfordern? Beschluss: Wird in das Ermessen des Ausschusses gestellt.
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Textvorlage: Nürnberg, fol. 240–242.
2. HA (Türkenhilfe): Beratung der Triplik des Kgs. im Ausschuss des SR.
Š /240/ (Vormittag, 8 Uhra ) Städterat. /240’/ Verlesung der Triplik des Kgs. zum 2. HA (Türkenhilfe)1 . Regensburg proponiert: /240’ f./ Beratung der umfangreichen Triplik im Plenum oder im Ausschuss des SR?
/241/ Augsburg wendet ein: Noch zuvor sind im Plenum die diesbezüglichen Weisungen der Städtegesandten vorzutragen.
Umfrage dazu. Einhellige Weisungen dahingehend, dz sie von iren herrn unnd obern weitters nitt, dann uff hievor gethane kgl. proposition abgefertigt worden weren. Unnd hetten sich ire herrn unnd obern nitt versehen, dz die röm. kgl. Mt. uff den begertten acht doppel monaten verharren, sonndern sich noch mit eim geringern, alß den 6 oder 7 doppel monaten, haben sollen settigen lassen. Do aber ye solches nitt anders sein konnte unnd kein geringers bey irer Mt. zuerlanngen, hetten sie den verrern bevelch, hierynnen uff di hohern stende zusehen unnd di begerten acht doppelmonat zu bewilligen. /241’/ Da Kg. in der Triplik jetzt aber weit mehr als die in der Proposition genannten acht Doppelmonate fordert, müssen die Städtegesandten zunächst neuerlich Weisungen anfordern2 . Die Beratung der Triplik wird dem [am Vortag eingerichteten] Ausschuss des SR 3 übertragen, der sein Ergebnis dem Plenum referieren soll. Der Ausschuss soll die Beratung zu gelegner zeit aufnehmen und dabei sein gutt auffmercken uff die hohern stennde, wes bei inen gehandlt werden wollt, haben.
Š /242/ 2. Umfrage. Soll die Beratung zum 2. HA um einige Tage aufgeschoben und zwischenzeitlich der Städtetag fortgesetzt werden, da vermutlich auch die Gesandten der höheren Stände Weisungen zur Triplik des Kgs. anfordern? Beschluss: Wird in das Ermessen des Ausschusses gestellt.