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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 283 1557 Januar 26, Dienstag »
Textvorlage: Nürnberg, fol. 261–264.
Billigung des Konzepts der Duplik beim 1. HA (Religionsvergleich) sowie der Resolution des SR zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türkenhilfe). Koadjutorfehde in Livland: Beteiligung Goslars an der Friedenskommission.
/261/ (Nachmittag, 2 Uhr) Städterat. Regensburg proponiert: Konzept des Ausschusses für die Resolution der Reichsstädte zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türkenhilfe) sowie Konzept der Mainzer Kanzlei für die Duplik der Reichsstände zum 1. HA (Religionsvergleich). Während der Verlesung des Konzepts für die Resolution zum 2. HA wird der Straßburger Gesandte vom Mainzer Kanzler vor die Tür des SR gerufen. /261 f./ Nach seiner Rückkehr in SR berichtet er: Im Religionsausschuss ist heute das Konzept für die geteilte Duplik an den Kg. vorgelegt worden1 . Da es jetzt im FR geprüft wird2 , fordert Mainzer Kanzler dessen unverzügliche Beratung auch im SR.
/261’/ Verlesung des Konzepts für die geteilte Duplik zum 1. HA. /261’ f./ Anschließend berichten Straßburg und Schwäbisch Gmünd ausführlich über die diesbezüglichen Verhandlungen im Religionsausschuss3.
/262/ Sodann Billigung des Konzepts für die Duplik zum 1. HA (Religionsvergleich) sowie der Resolution der Reichsstädtea , 4 zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türken-Šhilfe)5 . SR bedauert lediglich, dass sich die höheren Stände im Religionsausschuss nicht auf eine einheitliche Resolution haben einigen können.
/262–263/ Straßburg und Regensburg begeben sich zur Abordnung von KR und FR, die vor dem Beratungszimmer wartet, und teilen die Billigung der Duplik zum 1. HA durch SR mit. /263/ Mainzer Kanzler erklärt: Der Übergabemodus an den Kg. in Anwesenheit aller Stände oder nur einer Abordnung ist noch nicht geklärt.
/263 f./ Regensburg referiert im SR über die Nachfrage beim Mainzer Kanzler und dem kgl. Vizekanzler wegen der Instruktion für die Friedenskommission in der livländischen Koadjutorfehde6 : Eine Ersetzung Goslars durch die Stadt Köln in der Kommission ist ohne vorherige Billigung durch Kg. und Reichsstände nicht möglich. Außerdem hat man in Erfahrung gebracht, dass die Instruktion bereits an die Kommissionsmitglieder verschickt worden ist. Deshalb muss es bei der Abordnung Goslars in die Kommission bleiben. Der Ausschuss hat gestern ein entsprechendes Schreiben an die Stadt Goslar konzipiert.
/263’/ Verlesung des Konzepts. Umfrage. /263’ f./ Beschluss: Billigung7.
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Textvorlage: Nürnberg, fol. 261–264.
Billigung des Konzepts der Duplik beim 1. HA (Religionsvergleich) sowie der Resolution des SR zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türkenhilfe). Koadjutorfehde in Livland: Beteiligung Goslars an der Friedenskommission.
/261/ (Nachmittag, 2 Uhr) Städterat. Regensburg proponiert: Konzept des Ausschusses für die Resolution der Reichsstädte zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türkenhilfe) sowie Konzept der Mainzer Kanzlei für die Duplik der Reichsstände zum 1. HA (Religionsvergleich). Während der Verlesung des Konzepts für die Resolution zum 2. HA wird der Straßburger Gesandte vom Mainzer Kanzler vor die Tür des SR gerufen. /261 f./ Nach seiner Rückkehr in SR berichtet er: Im Religionsausschuss ist heute das Konzept für die geteilte Duplik an den Kg. vorgelegt worden1 . Da es jetzt im FR geprüft wird2 , fordert Mainzer Kanzler dessen unverzügliche Beratung auch im SR.
/261’/ Verlesung des Konzepts für die geteilte Duplik zum 1. HA. /261’ f./ Anschließend berichten Straßburg und Schwäbisch Gmünd ausführlich über die diesbezüglichen Verhandlungen im Religionsausschuss3.
/262/ Sodann Billigung des Konzepts für die Duplik zum 1. HA (Religionsvergleich) sowie der Resolution der Reichsstädtea , 4 zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türken-Šhilfe)5 . SR bedauert lediglich, dass sich die höheren Stände im Religionsausschuss nicht auf eine einheitliche Resolution haben einigen können.
/262–263/ Straßburg und Regensburg begeben sich zur Abordnung von KR und FR, die vor dem Beratungszimmer wartet, und teilen die Billigung der Duplik zum 1. HA durch SR mit. /263/ Mainzer Kanzler erklärt: Der Übergabemodus an den Kg. in Anwesenheit aller Stände oder nur einer Abordnung ist noch nicht geklärt.
/263 f./ Regensburg referiert im SR über die Nachfrage beim Mainzer Kanzler und dem kgl. Vizekanzler wegen der Instruktion für die Friedenskommission in der livländischen Koadjutorfehde6 : Eine Ersetzung Goslars durch die Stadt Köln in der Kommission ist ohne vorherige Billigung durch Kg. und Reichsstände nicht möglich. Außerdem hat man in Erfahrung gebracht, dass die Instruktion bereits an die Kommissionsmitglieder verschickt worden ist. Deshalb muss es bei der Abordnung Goslars in die Kommission bleiben. Der Ausschuss hat gestern ein entsprechendes Schreiben an die Stadt Goslar konzipiert.
/263’/ Verlesung des Konzepts. Umfrage. /263’ f./ Beschluss: Billigung7.