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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« ŠNr. 299 1557 Februar 23, Dienstag »
Textvorlage: Augsburg, fol. 123’.
1. HA (Religionsvergleich): Übergabe der Quadruplik der Reichsstände. Koadjutorfehde in Livland: Durchführung der Vermittlungsgesandtschaft nur durch Pommern und die kgl. Kommissare. Weitere Anmahnung des Kgs., die Verhandlungen zu befördern.
/123’/ (Nachmittag, 1 Uhr) Kgl. Herberge . [Zunächst entsprechend Protokoll des Religionsausschusses, 200’ f., sodann entsprechend Protokoll des KR, 764 f. Ferner:] Kg. nimmt die Erklärung der Reichsstände zur Beilegung der Koadjutorfehde in Livland an, verbindet damit aber die Anmahnung, die sachen sonderlich der turckhenhilf halben, weil periculum in mora, sovil immer muglich zubefurdern, etwas zeitlicher zusamen zekhommen und sich also zuertzaigen, damit es zu irer kgl. Mt. unnd dero christlichen betrangten khunigreichen unnd lannden, auch dem ganntzen Röm. Reich zu gutem gelannge etc. Geschehe es, were gut, unnd wurd Gott gnad geben, das etwas guts ausgericht; wo nitt, so hetten doch ir Mt. an irem getreuen, embsigen vleiß unnd anmanen nichts erwinden lassen, wer auch irer Mt. die schuld nit, sonnder anndern zugeben etc.
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Textvorlage: Augsburg, fol. 123’.
1. HA (Religionsvergleich): Übergabe der Quadruplik der Reichsstände. Koadjutorfehde in Livland: Durchführung der Vermittlungsgesandtschaft nur durch Pommern und die kgl. Kommissare. Weitere Anmahnung des Kgs., die Verhandlungen zu befördern.
/123’/ (Nachmittag, 1 Uhr) Kgl. Herberge . [Zunächst entsprechend Protokoll des Religionsausschusses, 200’ f., sodann entsprechend Protokoll des KR, 764 f. Ferner:] Kg. nimmt die Erklärung der Reichsstände zur Beilegung der Koadjutorfehde in Livland an, verbindet damit aber die Anmahnung, die sachen sonderlich der turckhenhilf halben, weil periculum in mora, sovil immer muglich zubefurdern, etwas zeitlicher zusamen zekhommen und sich also zuertzaigen, damit es zu irer kgl. Mt. unnd dero christlichen betrangten khunigreichen unnd lannden, auch dem ganntzen Röm. Reich zu gutem gelannge etc. Geschehe es, were gut, unnd wurd Gott gnad geben, das etwas guts ausgericht; wo nitt, so hetten doch ir Mt. an irem getreuen, embsigen vleiß unnd anmanen nichts erwinden lassen, wer auch irer Mt. die schuld nit, sonnder anndern zugeben etc.