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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 341 1557 Februar 19, Freitag »
Benennung der Kolloquiumsteilnehmer noch während des RT. Finanzierung der Teilnahme am Kolloquium.
/197/ (Vormittag) Religionsausschuss 1 . [Mainzer Kanzler] proponiert: Wann sollen die Teilnehmer am Kolloquium namentlich benannt werden? Wie ist die Finanzierung der Teilnahme zu regeln?
/197–198’/ 1. Umfrage. Einhelliger Beschluss: Benennung der Teilnehmer am Religionsgespräch noch auf dem RT.
Finanzierung: Einhelliger Beschluss, dass die dem Präsidium zugeordneten Assessoren auf eigene Kosten teilnehmen, während die Kolloquenten von den Religionsparteien unterhalten werden. Auditoren: Finanzierung gemäß Votum Kurpfalz und im Anschluss daran Kursachsen durch die abordnenden Stände.
Kursachsen wendet ein, es sei noch zu klären, ob die Auditoren von den Reichsständen oder den Religionsparteien verordnet werden. Plädieren selbst für reichsständische Abordnung. Bayern votiert ebenso, dagegen wünscht Augsburg die Benennung durch die Religionsparteien. Die übrigen Votanten äußern sich nicht.
Bayern regt daneben an, für die Kolloquenten Ersatzleute zu benennen, um krankheitsbedingte Ausfälle kompensieren zu können.
/198’–200/ 2. Umfrage und Beschluss: Einhellige Annahme der Anregung Bayerns, für die Kolloquenten Ersatzleute (Supernumerarii) zu benennen. Abordnung und ŠFinanzierung der Auditoren durch die Reichsstände, aller übrigen Teilnehmer (Kolloquenten, Adjunkten, Notare, Substituten) durch die Religionsparteien. Schriftliche Konzipierung der Beschlüsse des Ausschusses.
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Benennung der Kolloquiumsteilnehmer noch während des RT. Finanzierung der Teilnahme am Kolloquium.
/197/ (Vormittag) Religionsausschuss 1 . [Mainzer Kanzler] proponiert: Wann sollen die Teilnehmer am Kolloquium namentlich benannt werden? Wie ist die Finanzierung der Teilnahme zu regeln?
/197–198’/ 1. Umfrage. Einhelliger Beschluss: Benennung der Teilnehmer am Religionsgespräch noch auf dem RT.
Finanzierung: Einhelliger Beschluss, dass die dem Präsidium zugeordneten Assessoren auf eigene Kosten teilnehmen, während die Kolloquenten von den Religionsparteien unterhalten werden. Auditoren: Finanzierung gemäß Votum Kurpfalz und im Anschluss daran Kursachsen durch die abordnenden Stände.
Kursachsen wendet ein, es sei noch zu klären, ob die Auditoren von den Reichsständen oder den Religionsparteien verordnet werden. Plädieren selbst für reichsständische Abordnung. Bayern votiert ebenso, dagegen wünscht Augsburg die Benennung durch die Religionsparteien. Die übrigen Votanten äußern sich nicht.
Bayern regt daneben an, für die Kolloquenten Ersatzleute zu benennen, um krankheitsbedingte Ausfälle kompensieren zu können.
/198’–200/ 2. Umfrage und Beschluss: Einhellige Annahme der Anregung Bayerns, für die Kolloquenten Ersatzleute (Supernumerarii) zu benennen. Abordnung und ŠFinanzierung der Auditoren durch die Reichsstände, aller übrigen Teilnehmer (Kolloquenten, Adjunkten, Notare, Substituten) durch die Religionsparteien. Schriftliche Konzipierung der Beschlüsse des Ausschusses.