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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 371 1557 Januar 22, Freitag »
Textvorlage: Kurpfalz C, fol. 180–182.
Formulierung des eigenen Bedenkens in der geteilten Duplik der Reichsstände zum 1. HA (Religionsvergleich) durch die CA-Stände. Anmahnung der Resolution des Kgs. zur Freistellung. Verzögerung der Salzburger Supplikation durch den Kg. Fürsprache für einen in Venedig inhaftierten Glaubensverwandten.
/180/ (Nachmittag) Versammlung der CA-Stände (Kurpfalz, Kursachsen, Brandenburg-Ansbach mit Kurbrandenburg, Pfalz-Zweibrücken, Sachsen, Württemberg, Baden-Durlach, Hessen, Städte Straßburg und Regensburg).
Kurpfalz proponiert: /180 f./ Da im Religionsausschuss keine Einigung zu den Bedingungen der geistlichen Stände für das Kolloquium, insbesondere zum Konzilsvorbehalt, erzielt werden konnte, hat man beschlossen, Kg. eine geteilte Resolution zu übergeben. Dabei blieb offen, ob beide Religionsparteien ihre Argumente selbst formulieren und der Mainzer Kanzlei übergeben oder ob diese das Konzept für die Resolution insgesamt formulieren und anschließend zur Debatte stellen soll1 . Deshalb Beratung, /180’/ ob die motiven selbst zu stellen oder Maintz zu bevelhen.
Umfrage. Kursachsen: Man hat zuvor beschlossen, in wichtigen und strittigen Angelegenheiten die Ausführungen für die eigene Seite selbst zu formulieren. Dan solt mans Maintz bevelhen, were er2 nit dieser parthei, sonder des andern teils. Derowegen ir guterachten, die bedencken zusamen zutragen und also gestelt, damit zuspueren, an den augspurgischen confessions verwandten der mangel nit erwunde; volgents in ein schriefft gezogen und ubergeben wurden. Und wollen in dem indifferentes sein, es beschee abgesondert oder bevelhe es Maintz.
ŠBrandenburg-Ansbach mit Votum auch für Kurbrandenburg: Jeder tail seine motiva underschidlich und statlich ausfueren, volgents Maintz zugestelt werden soll, in ein schrifft zuverfassen. So were niemandt furgegrieffen.
/181/ Pfalz-Zweibrücken: Dergleichen wie Brandenburg.
Sachsen3: Similiter, dan Maintz dieser religion gar zuwider.
Württemberg: Hetten nit bedenckens gehabt, wo Maintz die schriefft gestelt, dan er, cantzler, nie vermerckt, er so gar affect, sonder alwegen getreulich sein ambt verricht und referirt. Jedoch inen nit zuwider were, das dieses theils argumenten abgesondert durch Pfaltz und Sachssen deducirt und nachmals Maintz in die schriefft zuinserirn zugestelt wurde.
Baden-Durlach: Wie Brandenburg.
Hessen: Wie Würtenberg. Doch das dardurch der religion frid nit zerrut, dem passauischen vertrag zuwider nichts furgenomen und der unglimpff diesem tail nit zugemessen werde.
Stadt Straßburg: Wie Würtenberg.
Stadt Regensburg: Wie Brandenburg.
Kurpfalz: Similiter4.
/181’/ Kurpfalz proponiert: Soll die ausstehende Erklärung des Kgs. zur Eingabe der CA-Stände um Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts5 in knapper Form angemahnt werden?
Umfrage. Einhelliger Beschluss: Anmahnung der Erklärung zur Freistellung6 , verbunden mit einem Hinweis auf den Verhandlungsvorbehalt der CA-Stände vom 24. 11. 15567.
/182/ Kurpfalz proponiert: Die Supplikation der aus dem Erzstift Salzburg vertriebenen Glaubensverwandten an Kg. und Reichsstände8 ist bishero vom konig verzogen und im Gegensatz zu den übrigen Supplikationen vom Vizekanzler [Jonas] dem Mainzer Kanzler nicht übergeben worden. Kurpfalz votiert für die Empfehlung der CA-Stände an die Salzburger Supplikanten, die den Verzug heftig beklagen, eine Šgetrennte, nur an die Reichsstände gerichtete Supplikation der Mainzer Kanzlei zu übergeben, damit sie auf diesem Weg in den Kurien zur Beratung kommt.
Umfrage. Beschluss: Einhellige Billigung.
Kurpfalz proponiert: In Venedig ist ein Manna der Religion wegen inhaftiert worden9 . Empfehlen getrennte Fürsprachen der kfl. und der f. Gesandten für den Gefangenen beim Orator Venedigs10 hier am RT.
Umfrage. Beschluss: Einhellige Billigung.
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« Nr. 371 1557 Januar 22, Freitag »
Textvorlage: Kurpfalz C, fol. 180–182.
Formulierung des eigenen Bedenkens in der geteilten Duplik der Reichsstände zum 1. HA (Religionsvergleich) durch die CA-Stände. Anmahnung der Resolution des Kgs. zur Freistellung. Verzögerung der Salzburger Supplikation durch den Kg. Fürsprache für einen in Venedig inhaftierten Glaubensverwandten.
/180/ (Nachmittag) Versammlung der CA-Stände (Kurpfalz, Kursachsen, Brandenburg-Ansbach mit Kurbrandenburg, Pfalz-Zweibrücken, Sachsen, Württemberg, Baden-Durlach, Hessen, Städte Straßburg und Regensburg).
Kurpfalz proponiert: /180 f./ Da im Religionsausschuss keine Einigung zu den Bedingungen der geistlichen Stände für das Kolloquium, insbesondere zum Konzilsvorbehalt, erzielt werden konnte, hat man beschlossen, Kg. eine geteilte Resolution zu übergeben. Dabei blieb offen, ob beide Religionsparteien ihre Argumente selbst formulieren und der Mainzer Kanzlei übergeben oder ob diese das Konzept für die Resolution insgesamt formulieren und anschließend zur Debatte stellen soll1 . Deshalb Beratung, /180’/ ob die motiven selbst zu stellen oder Maintz zu bevelhen.
Umfrage. Kursachsen: Man hat zuvor beschlossen, in wichtigen und strittigen Angelegenheiten die Ausführungen für die eigene Seite selbst zu formulieren. Dan solt mans Maintz bevelhen, were er2 nit dieser parthei, sonder des andern teils. Derowegen ir guterachten, die bedencken zusamen zutragen und also gestelt, damit zuspueren, an den augspurgischen confessions verwandten der mangel nit erwunde; volgents in ein schriefft gezogen und ubergeben wurden. Und wollen in dem indifferentes sein, es beschee abgesondert oder bevelhe es Maintz.
ŠBrandenburg-Ansbach mit Votum auch für Kurbrandenburg: Jeder tail seine motiva underschidlich und statlich ausfueren, volgents Maintz zugestelt werden soll, in ein schrifft zuverfassen. So were niemandt furgegrieffen.
/181/ Pfalz-Zweibrücken: Dergleichen wie Brandenburg.
Sachsen3: Similiter, dan Maintz dieser religion gar zuwider.
Württemberg: Hetten nit bedenckens gehabt, wo Maintz die schriefft gestelt, dan er, cantzler, nie vermerckt, er so gar affect, sonder alwegen getreulich sein ambt verricht und referirt. Jedoch inen nit zuwider were, das dieses theils argumenten abgesondert durch Pfaltz und Sachssen deducirt und nachmals Maintz in die schriefft zuinserirn zugestelt wurde.
Baden-Durlach: Wie Brandenburg.
Hessen: Wie Würtenberg. Doch das dardurch der religion frid nit zerrut, dem passauischen vertrag zuwider nichts furgenomen und der unglimpff diesem tail nit zugemessen werde.
Stadt Straßburg: Wie Würtenberg.
Stadt Regensburg: Wie Brandenburg.
Kurpfalz: Similiter4.
/181’/ Kurpfalz proponiert: Soll die ausstehende Erklärung des Kgs. zur Eingabe der CA-Stände um Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts5 in knapper Form angemahnt werden?
Umfrage. Einhelliger Beschluss: Anmahnung der Erklärung zur Freistellung6 , verbunden mit einem Hinweis auf den Verhandlungsvorbehalt der CA-Stände vom 24. 11. 15567.
/182/ Kurpfalz proponiert: Die Supplikation der aus dem Erzstift Salzburg vertriebenen Glaubensverwandten an Kg. und Reichsstände8 ist bishero vom konig verzogen und im Gegensatz zu den übrigen Supplikationen vom Vizekanzler [Jonas] dem Mainzer Kanzler nicht übergeben worden. Kurpfalz votiert für die Empfehlung der CA-Stände an die Salzburger Supplikanten, die den Verzug heftig beklagen, eine Šgetrennte, nur an die Reichsstände gerichtete Supplikation der Mainzer Kanzlei zu übergeben, damit sie auf diesem Weg in den Kurien zur Beratung kommt.
Umfrage. Beschluss: Einhellige Billigung.
Kurpfalz proponiert: In Venedig ist ein Manna der Religion wegen inhaftiert worden9 . Empfehlen getrennte Fürsprachen der kfl. und der f. Gesandten für den Gefangenen beim Orator Venedigs10 hier am RT.
Umfrage. Beschluss: Einhellige Billigung.