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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 409 1557 Januar 31, Sonntag »
Textvorlage: Kurmainz A, fol. 144’ f.
1. HA (Religionsvergleich): Eingabe der katholischen Stände an den Kg. zum Beharren auf den Bedingungen für das Kolloquium.
Š/144’/ (Nachmittag) Salzburger Herberge. Ausschuss der katholischen Reichsstände 1 (Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Salzburg, Straßburg, Augsburg, Bayern).
Vertrauliche Beratung der Triplik des Kgs. zum 1. HA (Religionsvergleich)2 . Beschluss: /144’ f./ Da Kg. äußert, er werde der Vorbehalte und Bedingungen für das Kolloquium eingedenck sein, sollen diese Kg. /144’/ zu meherer sicherhait nochmals schriftlich mit der Ergänzung vorgebracht werden, die katholischen Ständen seien zu weiteren Verhandlungen mit der Gegenseite bereit, könnten jedoch mit der Bewilligung eines Kolloquiums die Bedingungen keinesfalls aufgeben.
/145/ Gegen diesen Beschluss wenden einige, namentlich Bayern, ein, das solche erefferung bei der kgl. Mt. numeher nit so hoch vonnoten. Aber wes also fur gut angesehen, solte den andern catholischen stenden auch anpracht werden.
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Textvorlage: Kurmainz A, fol. 144’ f.
1. HA (Religionsvergleich): Eingabe der katholischen Stände an den Kg. zum Beharren auf den Bedingungen für das Kolloquium.
Š/144’/ (Nachmittag) Salzburger Herberge. Ausschuss der katholischen Reichsstände 1 (Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Salzburg, Straßburg, Augsburg, Bayern).
Vertrauliche Beratung der Triplik des Kgs. zum 1. HA (Religionsvergleich)2 . Beschluss: /144’ f./ Da Kg. äußert, er werde der Vorbehalte und Bedingungen für das Kolloquium eingedenck sein, sollen diese Kg. /144’/ zu meherer sicherhait nochmals schriftlich mit der Ergänzung vorgebracht werden, die katholischen Ständen seien zu weiteren Verhandlungen mit der Gegenseite bereit, könnten jedoch mit der Bewilligung eines Kolloquiums die Bedingungen keinesfalls aufgeben.
/145/ Gegen diesen Beschluss wenden einige, namentlich Bayern, ein, das solche erefferung bei der kgl. Mt. numeher nit so hoch vonnoten. Aber wes also fur gut angesehen, solte den andern catholischen stenden auch anpracht werden.