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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« ŠNr. 414 1557 Februar 25, Donnerstag »
Textvorlage: Kurmainz A, fol. 201’–202’.
1. HA (Religionsvergleich): Übergabe der Erklärung zur limitierten Rechtssicherung der Kolloquenten an den Kg. Planung der Verhandlungen zur Benennung der katholischen Kolloquiumsteilnehmer.
/201’/ (Vormittag, zwischen 6 und 7 Uhr) Kgl. Herberge . Es erscheinen die Gesandten der Kff. von Mainz, Trier und Köln, des Ebf. von Salzburg, der Bff. von Speyer und Straßburg, der Äbte von Fulda und Hersfeld sowie der Reichsprälaten in der Audienz vor dem Kg., der sie allein one ymandts beisein auß irer Mt. rethen anhört. /201’ f./ Der Mainzer Kanzler referiert die am Vortag beschlossene Erklärung mit der Klarstellung der auf das Kolloquium beschränkten Rechtssicherung der Kolloquenten und übergibt sie in schriftlicher Form1.
/202/ Kg. nimmt die Erklärung an und bestätigt sein Einvernehmen mit den geistlichen Ständen, wonach die Sicherstellung ad actum colloquii allein und ferner nit zu deuten.
/202’/ (Nachmittag, nach 5 Uhr). Im Anschluss an die Übergabe der Quintuplik des Kgs. zum 1. HA (Religionsvergleich)2 ergibt sich für die katholischen Stände die Notwendigkeit, die Assessoren, Kolloquenten, Adjunkten, Notare und das weitere Personal ihrer Seite für das Kolloquium zu benennen und dessen finanzielle Ausstattung zu regeln.
Darüber beraten zwar die Gesandten von Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Salzburg, Straßburg und Augsburg kurz, kommen dann aber überein, das in gemein alle catholici zuberuffen und daruber in gesambtem rathe zu ratschlagen.
Einberufung dieser Sitzung für Samstag, 27. 2., 7 Uhr.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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Textvorlage: Kurmainz A, fol. 201’–202’.
1. HA (Religionsvergleich): Übergabe der Erklärung zur limitierten Rechtssicherung der Kolloquenten an den Kg. Planung der Verhandlungen zur Benennung der katholischen Kolloquiumsteilnehmer.
/201’/ (Vormittag, zwischen 6 und 7 Uhr) Kgl. Herberge . Es erscheinen die Gesandten der Kff. von Mainz, Trier und Köln, des Ebf. von Salzburg, der Bff. von Speyer und Straßburg, der Äbte von Fulda und Hersfeld sowie der Reichsprälaten in der Audienz vor dem Kg., der sie allein one ymandts beisein auß irer Mt. rethen anhört. /201’ f./ Der Mainzer Kanzler referiert die am Vortag beschlossene Erklärung mit der Klarstellung der auf das Kolloquium beschränkten Rechtssicherung der Kolloquenten und übergibt sie in schriftlicher Form1.
/202/ Kg. nimmt die Erklärung an und bestätigt sein Einvernehmen mit den geistlichen Ständen, wonach die Sicherstellung ad actum colloquii allein und ferner nit zu deuten.
/202’/ (Nachmittag, nach 5 Uhr). Im Anschluss an die Übergabe der Quintuplik des Kgs. zum 1. HA (Religionsvergleich)2 ergibt sich für die katholischen Stände die Notwendigkeit, die Assessoren, Kolloquenten, Adjunkten, Notare und das weitere Personal ihrer Seite für das Kolloquium zu benennen und dessen finanzielle Ausstattung zu regeln.
Darüber beraten zwar die Gesandten von Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Salzburg, Straßburg und Augsburg kurz, kommen dann aber überein, das in gemein alle catholici zuberuffen und daruber in gesambtem rathe zu ratschlagen.
Einberufung dieser Sitzung für Samstag, 27. 2., 7 Uhr.