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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 450 Einheitliche Resolution der Reichsstädte zur Erklärung des Königs und zur Replik der kgl. Kommissare wegen der Verhandlungsaufnahme im Zusammenhang mit der Freistellung »
Aufnahme der Verhandlungen zum 1. HA (Religionsvergleich) im interkurialen Ausschuss trotz der noch ausstehenden Erklärung des Kgs. zur Freistellung.
Im SR beschlossen1 sowie im RR vorgelegt und verlesen am 20. 11. 15562. Zu vgl. ist das Konzept für die geteilte Stellungnahme des SR [Nr. 494], das durch diese vermittelnde Resolution ersetzt wurde.
HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 385 (Kop. Aufschr.: Sted bedenkhen.) = Textvorlage. StA Nürnberg, NRTA 28, unfol. (Kop. Dorsv.: Der erbarn frey- und reichsstet bedencken auff der kgl. Mt. resolution.) = B. StadtA Augsburg, RTA 15, unfol. (zwei Kopp. Dorsv. zur ersten Kop.: Copi der erbarn frei- unnd Reichs stett anntwurt, freytags, den 20. Novembris, den höhern stenden auf iren furtrag, ir bedenckhen, weß sie auf die kgl. resolution etc. enntschlossen, belangend, gegeben.) = C1 und C2. HAB Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 57 Aug. Fol., fol. 395, 398’ (Kop.). HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 193’ f. (Kop. 3).
/385/ Die Reichsstädte haben die Erklärung des Kgs. zur Freistellung und zur Fortführung der Hauptverhandlungen sowie die Resolution der kgl. Kommissare4 beraten. 5– ŠUnnd wiewol etliche derselben stedt abgesante in diesem unversehenlichen furgefallenen puncten der freystellung kein ausdrucklich bevelch und derhalben sich allererst bei iren herren und obern bevelchs erholen mussen, der inen gleichwol biß daher nicht zukomen, so ist doch inen gemainlich nit zu wider, das berurtera punct vermog der kgl. Mt. resolution biß zu deren ankunfft (dieweil es umb ein geringe zeit zu thuen) eingestelt unnd das hieneben nit desto weniger mit beradschlagung der religion durch einen gemainen auschuß furgeschritten werdeb ,–5.
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« Nr. 450 Einheitliche Resolution der Reichsstädte zur Erklärung des Königs und zur Replik der kgl. Kommissare wegen der Verhandlungsaufnahme im Zusammenhang mit der Freistellung »
Aufnahme der Verhandlungen zum 1. HA (Religionsvergleich) im interkurialen Ausschuss trotz der noch ausstehenden Erklärung des Kgs. zur Freistellung.
Im SR beschlossen1 sowie im RR vorgelegt und verlesen am 20. 11. 15562. Zu vgl. ist das Konzept für die geteilte Stellungnahme des SR [Nr. 494], das durch diese vermittelnde Resolution ersetzt wurde.
HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 385 (Kop. Aufschr.: Sted bedenkhen.) = Textvorlage. StA Nürnberg, NRTA 28, unfol. (Kop. Dorsv.: Der erbarn frey- und reichsstet bedencken auff der kgl. Mt. resolution.) = B. StadtA Augsburg, RTA 15, unfol. (zwei Kopp. Dorsv. zur ersten Kop.: Copi der erbarn frei- unnd Reichs stett anntwurt, freytags, den 20. Novembris, den höhern stenden auf iren furtrag, ir bedenckhen, weß sie auf die kgl. resolution etc. enntschlossen, belangend, gegeben.) = C1 und C2. HAB Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 57 Aug. Fol., fol. 395, 398’ (Kop.). HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 193’ f. (Kop. 3).
/385/ Die Reichsstädte haben die Erklärung des Kgs. zur Freistellung und zur Fortführung der Hauptverhandlungen sowie die Resolution der kgl. Kommissare4 beraten. 5– ŠUnnd wiewol etliche derselben stedt abgesante in diesem unversehenlichen furgefallenen puncten der freystellung kein ausdrucklich bevelch und derhalben sich allererst bei iren herren und obern bevelchs erholen mussen, der inen gleichwol biß daher nicht zukomen, so ist doch inen gemainlich nit zu wider, das berurtera punct vermog der kgl. Mt. resolution biß zu deren ankunfft (dieweil es umb ein geringe zeit zu thuen) eingestelt unnd das hieneben nit desto weniger mit beradschlagung der religion durch einen gemainen auschuß furgeschritten werdeb ,–5.