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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« ŠNr. 464 Resolution der katholischen Reichsstände an den König zur Beschickung und Finanzierung des Religionskolloquiums »
Sicherstellung der verlässlichen und rechtzeitigen Abordnung der katholischen Kolloquiumsteilnehmer mittels schriftlicher Aufforderungen des Kgs. und der katholischen Stände an die abordnenden Herrschaften. Gegebenenfalls Anforderung der benannten Ersatzleute für Theologen und Notare durch den Kg. Finanzierung bzw. Vorfinanzierung der Teilnahmespesen durch die abordnenden Stände. Vorfinanzierung für die Teilnehmer aus dem Burgundischen Kreis gegebenenfalls durch die Stadt Köln. Klärung der Kostenrückerstattung auf dem künftigen RT.
In der Versammlung der katholischen Stände verlesen und gebilligt am 12. 3. 15571. Dem Kg. übergeben am 13. 3.
HHStA Wien, MEA RTA 44a/II, fol. 48–50 (Kop. Überschr.: Rathschlag, wie die zum colloquio auf der catholischen seitten benampte personen zuerheben, auch wie sie mit liefferung zuunderhalten und zuergetzenn. Ist der kgl. Mt. furbracht den 13. Martii 1557. [Nr.] 14. Schlussvermerk Hd. Bagen: Wes sich die röm. kgl. Mt. hieruff resolviert, ist im prothocol 13. Martii2 zu finden.) = [Textvorlage]. HASt Köln, K+R 122, fol. 19–21’, 23 (Kop. Überschr.: Religionn radtschlagh: Wie die zum colloquio auf der catholischen seittenn benente personen zuerheben, auch wie sie mit liefferung zuunderhalten unnd zuergetzen. Productum regiae Mt. 13. Martii anno 1557 Ratisbonae. Darauf ire Mt. sich denselben tag resolvirt und gefallen lassen3 .) = [B]. Auszug bei Bundschuh, Religionsgespräch, 246, Anm. 315.
Die Resolution entspricht inhaltlich gänzlich und wörtlich weitgehend dem folgenden Abschied der katholischen Reichsstände vom 17. 3. 1557, für den sie als Grundlage diente4 . Lediglich die einleitende Formulierung als Abschied sowie die dort als Resolution bzw. Zustimmung des Kgs. enthaltenen Passagen sind hier als Anfrage der katholischen Stände an den Kg. formuliert. Aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung wird auf einen Abdruck der Resolution im Ganztext verzichtet. Die wenigen Abweichungen und Zusätze sind im Kommentar des Abschieds [Nr. 465] ausgewiesen.
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« ŠNr. 464 Resolution der katholischen Reichsstände an den König zur Beschickung und Finanzierung des Religionskolloquiums »
Sicherstellung der verlässlichen und rechtzeitigen Abordnung der katholischen Kolloquiumsteilnehmer mittels schriftlicher Aufforderungen des Kgs. und der katholischen Stände an die abordnenden Herrschaften. Gegebenenfalls Anforderung der benannten Ersatzleute für Theologen und Notare durch den Kg. Finanzierung bzw. Vorfinanzierung der Teilnahmespesen durch die abordnenden Stände. Vorfinanzierung für die Teilnehmer aus dem Burgundischen Kreis gegebenenfalls durch die Stadt Köln. Klärung der Kostenrückerstattung auf dem künftigen RT.
In der Versammlung der katholischen Stände verlesen und gebilligt am 12. 3. 15571. Dem Kg. übergeben am 13. 3.
HHStA Wien, MEA RTA 44a/II, fol. 48–50 (Kop. Überschr.: Rathschlag, wie die zum colloquio auf der catholischen seitten benampte personen zuerheben, auch wie sie mit liefferung zuunderhalten und zuergetzenn. Ist der kgl. Mt. furbracht den 13. Martii 1557. [Nr.] 14. Schlussvermerk Hd. Bagen: Wes sich die röm. kgl. Mt. hieruff resolviert, ist im prothocol 13. Martii2 zu finden.) = [Textvorlage]. HASt Köln, K+R 122, fol. 19–21’, 23 (Kop. Überschr.: Religionn radtschlagh: Wie die zum colloquio auf der catholischen seittenn benente personen zuerheben, auch wie sie mit liefferung zuunderhalten unnd zuergetzen. Productum regiae Mt. 13. Martii anno 1557 Ratisbonae. Darauf ire Mt. sich denselben tag resolvirt und gefallen lassen3 .) = [B]. Auszug bei Bundschuh, Religionsgespräch, 246, Anm. 315.
Die Resolution entspricht inhaltlich gänzlich und wörtlich weitgehend dem folgenden Abschied der katholischen Reichsstände vom 17. 3. 1557, für den sie als Grundlage diente4 . Lediglich die einleitende Formulierung als Abschied sowie die dort als Resolution bzw. Zustimmung des Kgs. enthaltenen Passagen sind hier als Anfrage der katholischen Stände an den Kg. formuliert. Aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung wird auf einen Abdruck der Resolution im Ganztext verzichtet. Die wenigen Abweichungen und Zusätze sind im Kommentar des Abschieds [Nr. 465] ausgewiesen.