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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« ŠNr. 5 1556 Juli 17, Freitag »
Anmahnung der kgl. Kommissare an die Reichsstände, die Verhandlungen aufzunehmen.
/30/ (Vormittaga ) Reichsrat 1 , kfl. Ratsstube. /30 f./ Gesandte: Mainz, Trier, Köln, Brandenburg [KR]; Österreich, Salzburg, Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Speyer, Konstanz, Augsburg, Regensburg, Fulda, Hersfeld auf der geistlichen Bank, Bayern, Sachsen, Hessen, Württemberg, Henneberg, Wetterauer und fränkische Gff. auf der weltlichen Bank des FR; Städte Straßburg, Regensburg, Nürnberg, Augsburg).
/31 f./ Mainzer Kanzler proponiert: Die Reichsstände haben bei der Eröffnung des RT auf die Anmahnung Hg. Albrechts von Bayern als kgl. Kommissar hin zugesagt, die Verhandlungen zur Proposition aufzunehmen, sobald die Abschrift vorliegt und weitere Reichsstände durch Gesandte vertreten sind. Da die Abschrift vor einigen Tagen erfolgt ist, haben die kgl. Kommissare am Vortag ihn, den Kanzler, /32/ zu sich erfordert und Šder ding erinnert2, auch ambts halben von ime begert, die sachen, domit die in beratschlagung gezogen, zubefurdern und den stenden und gesandten derwegen ansagen /33/ zulassen, domit dennocht auch hertzoch Albrecht auf sein f. Gn. letzer ermanen und anredt3 ferner beantwurt. Dweil dan er, cantzler, von Meintz abgefertigt, was sich von wegen der cantzlei gepuren welle, zuverrichten, so hette er uff ansuchen der commissarien nicht underlassen wellen, disse ansag auff yetzo zuverfugen. Und stunde daruf in der hern allerseitz bedencken, die sachen fürzunemen, wes uff die kgl. proposition zethun, wes auch hertzoch Albrecht weiter zubeantwurten.
Getrennte Beratungen in den Kurien. Beschlussb für die Antwort an die kgl. Kommissare: Nachdem die rethe noch nit ergentzt und die erscheinende gesandten die proposition zeruck gelangt, wie wol ire etliche mit instruction und befelchen abgefertigt, so weren sie doch uff die hochwichtig puncten der notturfft mit befelch noch nit versehen. Darumb sie es noch bei voriger, auf die proposition gegebener antwurt berugen liessen. Und wusten sich noch zur zeit /34/ ferner nit einzulassen.
Da Erbtruchsess Wilhelm von Waldburg und Zasius als Verordnete für Österreich an der Sitzung teilnehmen, wollen sie die Antwort den anderen kgl. Kommissaren vorbringen.
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Anmahnung der kgl. Kommissare an die Reichsstände, die Verhandlungen aufzunehmen.
/30/ (Vormittaga ) Reichsrat 1 , kfl. Ratsstube. /30 f./ Gesandte: Mainz, Trier, Köln, Brandenburg [KR]; Österreich, Salzburg, Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Speyer, Konstanz, Augsburg, Regensburg, Fulda, Hersfeld auf der geistlichen Bank, Bayern, Sachsen, Hessen, Württemberg, Henneberg, Wetterauer und fränkische Gff. auf der weltlichen Bank des FR; Städte Straßburg, Regensburg, Nürnberg, Augsburg).
/31 f./ Mainzer Kanzler proponiert: Die Reichsstände haben bei der Eröffnung des RT auf die Anmahnung Hg. Albrechts von Bayern als kgl. Kommissar hin zugesagt, die Verhandlungen zur Proposition aufzunehmen, sobald die Abschrift vorliegt und weitere Reichsstände durch Gesandte vertreten sind. Da die Abschrift vor einigen Tagen erfolgt ist, haben die kgl. Kommissare am Vortag ihn, den Kanzler, /32/ zu sich erfordert und Šder ding erinnert2, auch ambts halben von ime begert, die sachen, domit die in beratschlagung gezogen, zubefurdern und den stenden und gesandten derwegen ansagen /33/ zulassen, domit dennocht auch hertzoch Albrecht auf sein f. Gn. letzer ermanen und anredt3 ferner beantwurt. Dweil dan er, cantzler, von Meintz abgefertigt, was sich von wegen der cantzlei gepuren welle, zuverrichten, so hette er uff ansuchen der commissarien nicht underlassen wellen, disse ansag auff yetzo zuverfugen. Und stunde daruf in der hern allerseitz bedencken, die sachen fürzunemen, wes uff die kgl. proposition zethun, wes auch hertzoch Albrecht weiter zubeantwurten.
Getrennte Beratungen in den Kurien. Beschlussb für die Antwort an die kgl. Kommissare: Nachdem die rethe noch nit ergentzt und die erscheinende gesandten die proposition zeruck gelangt, wie wol ire etliche mit instruction und befelchen abgefertigt, so weren sie doch uff die hochwichtig puncten der notturfft mit befelch noch nit versehen. Darumb sie es noch bei voriger, auf die proposition gegebener antwurt berugen liessen. Und wusten sich noch zur zeit /34/ ferner nit einzulassen.
Da Erbtruchsess Wilhelm von Waldburg und Zasius als Verordnete für Österreich an der Sitzung teilnehmen, wollen sie die Antwort den anderen kgl. Kommissaren vorbringen.