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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 510 Resolution der Reichsstände zum Abschied des Wormser Moderationstags »
Prorogierung der Beratungen zur Matrikelmoderation.
Im RR verlesen und gebilligt am 14. 3. 15571.
Š HHStA Wien, RK RTA 39, fol. 32 (Kop.) = Textvorlage. HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 55, 56’ (Kop. Dorsv.: Bedenken uf der obersachsischen, frenckischen, schwebischen, niderreinischen westphalischen und nidersachsischen kreis verordneten moderatorn schreiben.) = [B]. HStA München, K. blau 107/2b, unfol. (Kop.) = [C]. StadtA Augsburg, RTA 6, unfol. (Kop. Dorsv.: Decretum, der moderatorn zu Wormbs neue anschleg belangende.). HKA Wien, RA 45a, Fasz. 2, fol. 117 (Kop.).
/32/ Die Reichsstände haben das Schreiben der in Worms versammelten, von den Kreisen verordneten Moderatoren vom 22. 2. 1557 an den Kg. mit dem beigelegten Reichsanschlag und dem Abschied eingesehen. Da die Gesandten zur genaueren Beratung nicht bevollmächtigt sind, haben sie beschlossen, das dieses werckh biß zu nechster Reichs versamblung zubesichtigenn einzuestellenn.
Regensburg, 14. 3. 1557. Unterzeichnet von der Mainzer Kanzlei.
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« Nr. 510 Resolution der Reichsstände zum Abschied des Wormser Moderationstags »
Prorogierung der Beratungen zur Matrikelmoderation.
Im RR verlesen und gebilligt am 14. 3. 15571.
Š HHStA Wien, RK RTA 39, fol. 32 (Kop.) = Textvorlage. HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 55, 56’ (Kop. Dorsv.: Bedenken uf der obersachsischen, frenckischen, schwebischen, niderreinischen westphalischen und nidersachsischen kreis verordneten moderatorn schreiben.) = [B]. HStA München, K. blau 107/2b, unfol. (Kop.) = [C]. StadtA Augsburg, RTA 6, unfol. (Kop. Dorsv.: Decretum, der moderatorn zu Wormbs neue anschleg belangende.). HKA Wien, RA 45a, Fasz. 2, fol. 117 (Kop.).
/32/ Die Reichsstände haben das Schreiben der in Worms versammelten, von den Kreisen verordneten Moderatoren vom 22. 2. 1557 an den Kg. mit dem beigelegten Reichsanschlag und dem Abschied eingesehen. Da die Gesandten zur genaueren Beratung nicht bevollmächtigt sind, haben sie beschlossen, das dieses werckh biß zu nechster Reichs versamblung zubesichtigenn einzuestellenn.
Regensburg, 14. 3. 1557. Unterzeichnet von der Mainzer Kanzlei.