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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 512 Koadjutorfehde in Livland: Gegenbericht der Deputierten des Deutschen Ordens in Livland zur Eingabe der Kurbrandenburger Gesandten »
Feldzug gegen den Ebf. von Riga als Notwehrreaktion gegen dessen geplanten Überfall. Keine Inhaftierung Hg. Christophs von Mecklenburg. Bitte um Schutz des Landmeisters als Reichsstand. Anmahnung beim Kg. von Polen.
Im RR übergeben und verlesen am 22. 9. 15561. Von den Reichsständen kopiert am 22./23. 9.2
HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 91–103 (Kop. Aufschr. Hd. Bagen: Verantwurtung, von wegen des hern meisters in Lifflandt beschehen, auf die brandenburgische anzeig, den 18. Augusti gethan. Ertzbischoff zu Riga contra meister in Liefflandt. Ubergeben in consilio imperiali 22. Septembris. Nr. 2. Dorsv. von anderer Hd.: Des teutschen meisters in Liefflandt gegenbericht in des gewessenen ertzbischoffs zu Riga sachen. Aufschr. der Beilage, Hd. Bagen: Copia transumpti oder vidimus etlicher nidergelegten schrifften, so zu der vorgehender verwantwurtung gehorig. Originale ist von den gesandten widerumb begert worden, an des stat sie disse aus[k]ultierte copei ubergeben. Nr. 3.) = Textvorlage. HStA Düsseldorf, JB II 2297, fol. 95–108’ (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisbonae, 22. Spetembris 1556. Dorsv. wie Aufschr. in Textvorlage) = [B]. HStA Stuttgart, A 262 Bü. 47, fol. 216–233’ (Kop. Überschr.: Mundtlich werbung und furbringen des hochmeisters uß Lifland gesandten, endtschuldigung des liflendischen kriegs halb. Lectum 22. Septembris anno 56. Überschr. der Beilage: Transsumpt etlicher schrifften, die liflendisch kriegs emporung betreffende.) = [C]. HStA München, K. blau 107/3a, unfol. (Kop. Aufschr. des Berichts: Lectum 22. Septembris 1556. Aufschr. der Beilage: Lectum 23. Septembris 1556.). HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 204–219’ (Kop.). StA Nürnberg, ARTA 37, fol. 118–129’ (Kop.). Regesten des Gegenberichts: Hartmann, Herzog I, Nr. 1930/2 S. 391 f.; der Transsumierung: ŠNr. 1930/7 S. 394; Beilage A: Nr. 1822 S. 287 f. (Schlussabschnitt weicht ab); Beilage B: Nr. 1821 S. 286 f. und Nr. 1875 S. 328; Beilage C: Nr. 1930/5 S. 393 (nennt abweichende Korrespondenten); Beilage D: Nr. 1930/6 S. 393 f.
/91 f./ An die Reichsstände: Haben erfahren, dass der Kf. von Brandenburg ihren Herren, Heinrich von Galen, Landmeister des Deutschen Ordens in Livland, des Landfriedensbruchs bezichtigt, da er den ehemaligen Ebf. von Riga ohne jede Veranlassung überfallen, belagert und ihn sowie Hg. Christoph von Mecklenburg gefangen genommen habe3 . Nachdem sie, die Gesandten4 , ohnehin an Ks., Kg. und die Reichsstände abgeordnet worden sind, um die Vorgänge in Livland richtigzustellen5 , übergeben sie diesen Gegenbericht:
/91’–93/ Obwohl der ehemalige Ebf. wiederholt versuchte, den Landmeister und dessen Vorgänger6 aus dem Ordensgebiet zu verdrängen, die Lande dem Reich zu entziehen und unter fremde Herrschaft zu bringen, ging der Orden um des Friedens und der Ehre des Hauses Brandenburg willen nicht gewaltsam dagegen vor, sondern beließ es bei Ermahnungen. Dessen ungeachtet setzte der Ebf. seine Praktiken fort und erreichte damit, dass der Landmarschall des Ordens7 zu ihm überlief. Anschließend Šplante der Ebf., wie seine Briefe gemäß Beilage belegen, zusammen mit seinem Bruder, dem Hg. in Preußen8 , heimlich einen überraschenden Überfall auf den Orden. Als Reaktion darauf ordnete der Landmeister zur Rettung des Ordenslandes und für dessen Erhaltung beim Reich in Notwehr den erfolgreichen Gegenzug an. Hg. Christoph von Mecklenburg wurde nicht inhaftiert, sondern noch vor dem Angriff des Ordens vom Landmeister freundlich aufgenommen, da er an der Planung des Überfalls nicht beteiligt war. Es steht ihm frei, nach Mecklenburg zurückzukehren9 . Die Behauptung, hinter der Aufrüstung des Landmeisters würden andere Ziele stehen, entbehrt jeder Grundlage. Vielmehr reagierte der Landmeister in Notwehr, um sich und seine Untertanen zu schützen.
Š/93–94/ Die Gesandten bitten die Reichsstände, den falschen Anschuldigungen gegen den Orden keinen Glauben zu schenken und zu veranlassen, dass der ehemalige Ebf. und dessen Bruder keinen Beistand erhalten und der Landmeister als Mitglied des Reichs gemäß dessen Konstitution geschützt wird. Etwaige Forderungen an den Landmeister können auf dem Rechtsweg vor Ks., Kg. und Reich vorgebracht werden. Bitten daneben um Anmahnung beim Kg. von Polen, den Ebf. nicht zu unterstützen.
Schlussformel. Unterzeichnet von den Gesandten des Landmeisters in Livland10.
Beilage: Transsumierung von Briefen Ebf. Wilhelms von Riga
/96/ Transsumierung Bf. Friedrichs von Reval (Wenden, 15. 6. 1556): Erklärt öffentlich, dass ihm Heinrich von Galen, Landmeister des Deutschen Ordens in Livland, einige eigenhd. von Ebf. Wilhelm von Riga verfasste Briefe vorgelegt und gebeten hat, dazu ein Transsumpt auszustellen, das die wörtliche Übereinstimmung bestätigt. Dies geschieht hiermit. Die Briefe lauten folgendermaßen:
/96–100/ A) Ebf. Wilhelm von Riga an Hg. Albrecht von Preußen11 : Der Hg. kennt12 die Absichten des Landmarschalls [Munster] aus dessen sowie aus seinen, des Ebfs., Schreiben. Der Landmarschall hat seither zwei seiner wichtigsten Häuser, Dünamünde und Ascheraden, verloren, da die dortigen Befehlshaber sie gegen ihren Eid jenem13 übergeben haben, der sie dafür bezahlt hat. Außerdem trachten diese Befehlshaber dem Landmarschall nach dem Leben. Da seine anderen Häuser nicht befestigt sind, ist er geflüchtet und vor zwei Tagen mit 15 Pferden hier bei ihm, dem Ebf., in Kokenhusen angekommen. Seine übrigen 60 gerüsteten Reiter lagern jenseits der Düna. Der Landmarschall hat seine Lage geschildert und um Schutz gebeten. Obwohl er, der Ebf., dazu allein zu schwach ist und damit dessen Feinde gegen sich aufbringt, hat er aufgrund eines Versprechens entschieden, ihn als Flüchtigen aufzunehmen, ihm aber den regelrechten Schutz zu verweigern. Hat mit dem Landmarschall vereinbart, die Sache vor ihn, den Hg., zu bringen und erwartet dessen Empfehlung sowie jene des Kgs. von Polen für das weitere Vorgehen. Der Landmarschall plant, sich mit seinen Dienern zunächst zum Kg. von Polen und anschließend zum ihm, dem Hg., zu begeben, um Hilfe zu erbitten. Unterrichtet daneben über interne Konflikte im Deutschen Orden in Livland: Während der neue Landmeister Fürstenberg14 hart gegen den Landmarschall vorgehen und ihn inhaftieren wolle, unterstütze die Mehrheit des Ordens Letzteren. Die Uneinigkeit im Orden ist für die eigene Seite von Vorteil. Bittet den Hg. um die Abordnung eines erfahrenen Kriegsmannes, der dringend benötigt wird. Kokenhusen, 10. 5. 1556.
/100 f./ B) Ebf. Wilhelm von Riga an Hg. Albrecht von Preußen15 : Benötigt in der bekannten Sache 10 000 Mann für den ersten Angriff, der bald erfolgen soll. Hg. Albrecht möge in Kurland einfallen und Schiffe nach Reval schicken. Andere Ziele sind Pernau und Wenden. Man muss die derzeitige Uneinigkeit und Verbitterung im Orden ausnutzen und der Sache nachsetzen. Kokenhusen, o. D. 1556.
/100’–101’/ C) Johann Wagner, Sekretär Ebf. Wilhelms von Riga, an Balthasar Gans, oberster Sekretär Hg. Albrechts von Preußen: Die Ordensherren sind untereinander zerstritten, keiner traut dem anderen. Wird das Verhalten des Ordens gegen den Landmarschall, der sich hier in Kokenhusen aufhält, vernommen haben. Der Landmarschall überlegt Mittel und Wege, um mit dem Landmeister zu einem Vertrag zu kommen. [...]. Kokenhusen, 10. 5. 1556.
/101’–102/ D) Ebf. Wilhelm von Riga an Caspar Łącki, Sekretär und Orator Kg. Sigismunds II. August von Polen: Wird den Stand der Dinge ohnehin aus dem Bericht des ebfl. Gesandten Dr. Johann Hoffmann16 , der unlängst beim Kg. weilte, kennen. Die aktuelle Entwicklung in Livland zugunsten Polens geht aus dem gleichzeitigen Schreiben an den Kg. hervor. Um den derzeitigen Vorteil für den Kg. zu nutzen, möge er, Łącki, sowohl beim Kg. wie auch bei Nikolaus Radziwiłł, Fürst zu Olyka und Wojwode zu Wilna, befördern, sich dieser Sache anzunehmen. Seßwegen, 9. 4. 1556.
/102’/ Bestätigung der Transsumierung durch Bf. Friedrich von Reval. /102’ f./ Bestätigt die Echtheit der Kop.
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Feldzug gegen den Ebf. von Riga als Notwehrreaktion gegen dessen geplanten Überfall. Keine Inhaftierung Hg. Christophs von Mecklenburg. Bitte um Schutz des Landmeisters als Reichsstand. Anmahnung beim Kg. von Polen.
Im RR übergeben und verlesen am 22. 9. 15561. Von den Reichsständen kopiert am 22./23. 9.2
HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 91–103 (Kop. Aufschr. Hd. Bagen: Verantwurtung, von wegen des hern meisters in Lifflandt beschehen, auf die brandenburgische anzeig, den 18. Augusti gethan. Ertzbischoff zu Riga contra meister in Liefflandt. Ubergeben in consilio imperiali 22. Septembris. Nr. 2. Dorsv. von anderer Hd.: Des teutschen meisters in Liefflandt gegenbericht in des gewessenen ertzbischoffs zu Riga sachen. Aufschr. der Beilage, Hd. Bagen: Copia transumpti oder vidimus etlicher nidergelegten schrifften, so zu der vorgehender verwantwurtung gehorig. Originale ist von den gesandten widerumb begert worden, an des stat sie disse aus[k]ultierte copei ubergeben. Nr. 3.) = Textvorlage. HStA Düsseldorf, JB II 2297, fol. 95–108’ (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisbonae, 22. Spetembris 1556. Dorsv. wie Aufschr. in Textvorlage) = [B]. HStA Stuttgart, A 262 Bü. 47, fol. 216–233’ (Kop. Überschr.: Mundtlich werbung und furbringen des hochmeisters uß Lifland gesandten, endtschuldigung des liflendischen kriegs halb. Lectum 22. Septembris anno 56. Überschr. der Beilage: Transsumpt etlicher schrifften, die liflendisch kriegs emporung betreffende.) = [C]. HStA München, K. blau 107/3a, unfol. (Kop. Aufschr. des Berichts: Lectum 22. Septembris 1556. Aufschr. der Beilage: Lectum 23. Septembris 1556.). HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 204–219’ (Kop.). StA Nürnberg, ARTA 37, fol. 118–129’ (Kop.). Regesten des Gegenberichts: Hartmann, Herzog I, Nr. 1930/2 S. 391 f.; der Transsumierung: ŠNr. 1930/7 S. 394; Beilage A: Nr. 1822 S. 287 f. (Schlussabschnitt weicht ab); Beilage B: Nr. 1821 S. 286 f. und Nr. 1875 S. 328; Beilage C: Nr. 1930/5 S. 393 (nennt abweichende Korrespondenten); Beilage D: Nr. 1930/6 S. 393 f.
/91 f./ An die Reichsstände: Haben erfahren, dass der Kf. von Brandenburg ihren Herren, Heinrich von Galen, Landmeister des Deutschen Ordens in Livland, des Landfriedensbruchs bezichtigt, da er den ehemaligen Ebf. von Riga ohne jede Veranlassung überfallen, belagert und ihn sowie Hg. Christoph von Mecklenburg gefangen genommen habe3 . Nachdem sie, die Gesandten4 , ohnehin an Ks., Kg. und die Reichsstände abgeordnet worden sind, um die Vorgänge in Livland richtigzustellen5 , übergeben sie diesen Gegenbericht:
/91’–93/ Obwohl der ehemalige Ebf. wiederholt versuchte, den Landmeister und dessen Vorgänger6 aus dem Ordensgebiet zu verdrängen, die Lande dem Reich zu entziehen und unter fremde Herrschaft zu bringen, ging der Orden um des Friedens und der Ehre des Hauses Brandenburg willen nicht gewaltsam dagegen vor, sondern beließ es bei Ermahnungen. Dessen ungeachtet setzte der Ebf. seine Praktiken fort und erreichte damit, dass der Landmarschall des Ordens7 zu ihm überlief. Anschließend Šplante der Ebf., wie seine Briefe gemäß Beilage belegen, zusammen mit seinem Bruder, dem Hg. in Preußen8 , heimlich einen überraschenden Überfall auf den Orden. Als Reaktion darauf ordnete der Landmeister zur Rettung des Ordenslandes und für dessen Erhaltung beim Reich in Notwehr den erfolgreichen Gegenzug an. Hg. Christoph von Mecklenburg wurde nicht inhaftiert, sondern noch vor dem Angriff des Ordens vom Landmeister freundlich aufgenommen, da er an der Planung des Überfalls nicht beteiligt war. Es steht ihm frei, nach Mecklenburg zurückzukehren9 . Die Behauptung, hinter der Aufrüstung des Landmeisters würden andere Ziele stehen, entbehrt jeder Grundlage. Vielmehr reagierte der Landmeister in Notwehr, um sich und seine Untertanen zu schützen.
Š/93–94/ Die Gesandten bitten die Reichsstände, den falschen Anschuldigungen gegen den Orden keinen Glauben zu schenken und zu veranlassen, dass der ehemalige Ebf. und dessen Bruder keinen Beistand erhalten und der Landmeister als Mitglied des Reichs gemäß dessen Konstitution geschützt wird. Etwaige Forderungen an den Landmeister können auf dem Rechtsweg vor Ks., Kg. und Reich vorgebracht werden. Bitten daneben um Anmahnung beim Kg. von Polen, den Ebf. nicht zu unterstützen.
Schlussformel. Unterzeichnet von den Gesandten des Landmeisters in Livland10.
Beilage: Transsumierung von Briefen Ebf. Wilhelms von Riga
/96/ Transsumierung Bf. Friedrichs von Reval (Wenden, 15. 6. 1556): Erklärt öffentlich, dass ihm Heinrich von Galen, Landmeister des Deutschen Ordens in Livland, einige eigenhd. von Ebf. Wilhelm von Riga verfasste Briefe vorgelegt und gebeten hat, dazu ein Transsumpt auszustellen, das die wörtliche Übereinstimmung bestätigt. Dies geschieht hiermit. Die Briefe lauten folgendermaßen:
/96–100/ A) Ebf. Wilhelm von Riga an Hg. Albrecht von Preußen11 : Der Hg. kennt12 die Absichten des Landmarschalls [Munster] aus dessen sowie aus seinen, des Ebfs., Schreiben. Der Landmarschall hat seither zwei seiner wichtigsten Häuser, Dünamünde und Ascheraden, verloren, da die dortigen Befehlshaber sie gegen ihren Eid jenem13 übergeben haben, der sie dafür bezahlt hat. Außerdem trachten diese Befehlshaber dem Landmarschall nach dem Leben. Da seine anderen Häuser nicht befestigt sind, ist er geflüchtet und vor zwei Tagen mit 15 Pferden hier bei ihm, dem Ebf., in Kokenhusen angekommen. Seine übrigen 60 gerüsteten Reiter lagern jenseits der Düna. Der Landmarschall hat seine Lage geschildert und um Schutz gebeten. Obwohl er, der Ebf., dazu allein zu schwach ist und damit dessen Feinde gegen sich aufbringt, hat er aufgrund eines Versprechens entschieden, ihn als Flüchtigen aufzunehmen, ihm aber den regelrechten Schutz zu verweigern. Hat mit dem Landmarschall vereinbart, die Sache vor ihn, den Hg., zu bringen und erwartet dessen Empfehlung sowie jene des Kgs. von Polen für das weitere Vorgehen. Der Landmarschall plant, sich mit seinen Dienern zunächst zum Kg. von Polen und anschließend zum ihm, dem Hg., zu begeben, um Hilfe zu erbitten. Unterrichtet daneben über interne Konflikte im Deutschen Orden in Livland: Während der neue Landmeister Fürstenberg14 hart gegen den Landmarschall vorgehen und ihn inhaftieren wolle, unterstütze die Mehrheit des Ordens Letzteren. Die Uneinigkeit im Orden ist für die eigene Seite von Vorteil. Bittet den Hg. um die Abordnung eines erfahrenen Kriegsmannes, der dringend benötigt wird. Kokenhusen, 10. 5. 1556.
/100 f./ B) Ebf. Wilhelm von Riga an Hg. Albrecht von Preußen15 : Benötigt in der bekannten Sache 10 000 Mann für den ersten Angriff, der bald erfolgen soll. Hg. Albrecht möge in Kurland einfallen und Schiffe nach Reval schicken. Andere Ziele sind Pernau und Wenden. Man muss die derzeitige Uneinigkeit und Verbitterung im Orden ausnutzen und der Sache nachsetzen. Kokenhusen, o. D. 1556.
/100’–101’/ C) Johann Wagner, Sekretär Ebf. Wilhelms von Riga, an Balthasar Gans, oberster Sekretär Hg. Albrechts von Preußen: Die Ordensherren sind untereinander zerstritten, keiner traut dem anderen. Wird das Verhalten des Ordens gegen den Landmarschall, der sich hier in Kokenhusen aufhält, vernommen haben. Der Landmarschall überlegt Mittel und Wege, um mit dem Landmeister zu einem Vertrag zu kommen. [...]. Kokenhusen, 10. 5. 1556.
/101’–102/ D) Ebf. Wilhelm von Riga an Caspar Łącki, Sekretär und Orator Kg. Sigismunds II. August von Polen: Wird den Stand der Dinge ohnehin aus dem Bericht des ebfl. Gesandten Dr. Johann Hoffmann16 , der unlängst beim Kg. weilte, kennen. Die aktuelle Entwicklung in Livland zugunsten Polens geht aus dem gleichzeitigen Schreiben an den Kg. hervor. Um den derzeitigen Vorteil für den Kg. zu nutzen, möge er, Łącki, sowohl beim Kg. wie auch bei Nikolaus Radziwiłł, Fürst zu Olyka und Wojwode zu Wilna, befördern, sich dieser Sache anzunehmen. Seßwegen, 9. 4. 1556.
/102’/ Bestätigung der Transsumierung durch Bf. Friedrich von Reval. /102’ f./ Bestätigt die Echtheit der Kop.