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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 528 Bf. Maximilian de Berghes von Cambrai »
Fürsprache an der Kurie in Rom um Konfirmation der Bischofswahl. An Kg. und Reichsstände.
Supplikation an Kg. und Reichsstände (präs. im RR am 13. 3. 1557), nicht unterzeichnet1 : Der Papst verweigert die Konfirmation seiner, B.’s, Wahl als Bf. von Cambrai, die nach dem Tod von Bf. Robert de Croy [1556] durch Dekan und Kapitel zu Cambrai rechtmäßig erfolgt ist, und versucht, die Annahme eines fremden Kandidaten durchzusetzen. Dies schädigt die Reputation B.’s und verstößt gegen die Konkordate der Deutschen Nation mit der Kurie, welche die freie Wahl des Bf. vorsehen. Cambrai ist seit jeher ein Reichsstand, der Bf. ein F. des Reichs und Mitglied des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises. Bittet um Promotoriale an das Kardinalskolleg und an den KarŠdinalprotektor der Deutschen Nation, Kardinal „Compostellano“2 , damit der Papst die ihm, B., rechtmäßig zustehende Konfirmation erteile.
Übergabe der Supplikation an die Reichsstände durch Kg. Ferdinand zusammen mit seinem Promotoriale am 13. 3. 1557, verbunden mit der Bitte, B. ebenfalls zu unterstützen3 . Zuvor hatte der Kg. die Supplikation gegenüber den Reichsständen bereits am 5. 3. befürwortet4 , da im Hst. an der französischen Grenze ein anderer, dem Reich nicht gewogener Kandidat nachfolgen könnte.
Beratung und Beschluss in den Kurien und im RR am 13. 3.5 : Die katholischen Stände beschließen das Promotoriale, die CA-Stände verweigern mehrheitlich6 die Unterzeichnung.
Promotoriale der Gesandten der Reichsstände an Papst Paul IV. bzw. an die Kardinäle (13. 3. 1557)7 : Verweisen auf die Rechtslage mit den Konkordaten der Deutschen Nation und der Reichszugehörigkeit Cambrais. Bitten, das Recht der freien Wahl im Reich zu schützen und den rechtmäßig gewählten Bf. zu konfirmieren bzw. ihm zur Konfirmation zu verhelfen.
Inhaltlich entsprechende Promotoriale Kg. Ferdinands I. (Regensburg, 9. 3. 1557)8 an die Kardinäle Morone und Álvarez de Toledo, Ebf. von Santiago de Compostela, an das Kardinalskollegium und an Papst Paul IV.
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« Nr. 528 Bf. Maximilian de Berghes von Cambrai »
Fürsprache an der Kurie in Rom um Konfirmation der Bischofswahl. An Kg. und Reichsstände.
Supplikation an Kg. und Reichsstände (präs. im RR am 13. 3. 1557), nicht unterzeichnet1 : Der Papst verweigert die Konfirmation seiner, B.’s, Wahl als Bf. von Cambrai, die nach dem Tod von Bf. Robert de Croy [1556] durch Dekan und Kapitel zu Cambrai rechtmäßig erfolgt ist, und versucht, die Annahme eines fremden Kandidaten durchzusetzen. Dies schädigt die Reputation B.’s und verstößt gegen die Konkordate der Deutschen Nation mit der Kurie, welche die freie Wahl des Bf. vorsehen. Cambrai ist seit jeher ein Reichsstand, der Bf. ein F. des Reichs und Mitglied des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises. Bittet um Promotoriale an das Kardinalskolleg und an den KarŠdinalprotektor der Deutschen Nation, Kardinal „Compostellano“2 , damit der Papst die ihm, B., rechtmäßig zustehende Konfirmation erteile.
Übergabe der Supplikation an die Reichsstände durch Kg. Ferdinand zusammen mit seinem Promotoriale am 13. 3. 1557, verbunden mit der Bitte, B. ebenfalls zu unterstützen3 . Zuvor hatte der Kg. die Supplikation gegenüber den Reichsständen bereits am 5. 3. befürwortet4 , da im Hst. an der französischen Grenze ein anderer, dem Reich nicht gewogener Kandidat nachfolgen könnte.
Beratung und Beschluss in den Kurien und im RR am 13. 3.5 : Die katholischen Stände beschließen das Promotoriale, die CA-Stände verweigern mehrheitlich6 die Unterzeichnung.
Promotoriale der Gesandten der Reichsstände an Papst Paul IV. bzw. an die Kardinäle (13. 3. 1557)7 : Verweisen auf die Rechtslage mit den Konkordaten der Deutschen Nation und der Reichszugehörigkeit Cambrais. Bitten, das Recht der freien Wahl im Reich zu schützen und den rechtmäßig gewählten Bf. zu konfirmieren bzw. ihm zur Konfirmation zu verhelfen.
Inhaltlich entsprechende Promotoriale Kg. Ferdinands I. (Regensburg, 9. 3. 1557)8 an die Kardinäle Morone und Álvarez de Toledo, Ebf. von Santiago de Compostela, an das Kardinalskollegium und an Papst Paul IV.