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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 549 Erben des Dr. Augustin Lösch zu Hilgertshausen »
Ausständige Besoldung als RKG-Assessor. An Kg. und Reichsstände.
Supplikation an Kg. und Reichsstände (kopiert am 4. 3.)1 , unterzeichnet von Sohn und Enkel des L.; mit 1 Belegdokument2 (Auszug aus Abschied und Dekret 1529, 1530): L. ist im Vollzug der vom Konstanzer RT 1507 verabschiedeten RKGO vom Šbayerischen Kreis als Assessor ans RKG verordnet worden. Hat das Amt lange ausgeübt, bis ihm zuletzt die Besoldung für mehrere Quartale nicht mehr bezahlt wurde und er gezwungen war, das RKG unbesoldet zu verlassen. Sein Gesuch um Bezahlung des Rückstandes wurde von den RTT 1529 und 1530 zwar befürwortet, der Sold aber nicht beglichen. Nach dem Tod L.s unterblieben weitere Gesuche seitens seiner Söhne aus verschiedenen Gründen. Bitten deshalb jetzt, die Bezahlung des so lange Zeit ausständigen Soldes zu veranlassen.
Dekret des Supplikationsrats (o. D.)3 , im KR, dann im RR als Ständedekret gebilligt am 13. 3. 15574 : Da der RT zu Ende geht und ohnehin ein Justiztag einberufen wird, sollen die Erben sich dorthin wenden5.
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« Nr. 549 Erben des Dr. Augustin Lösch zu Hilgertshausen »
Ausständige Besoldung als RKG-Assessor. An Kg. und Reichsstände.
Supplikation an Kg. und Reichsstände (kopiert am 4. 3.)1 , unterzeichnet von Sohn und Enkel des L.; mit 1 Belegdokument2 (Auszug aus Abschied und Dekret 1529, 1530): L. ist im Vollzug der vom Konstanzer RT 1507 verabschiedeten RKGO vom Šbayerischen Kreis als Assessor ans RKG verordnet worden. Hat das Amt lange ausgeübt, bis ihm zuletzt die Besoldung für mehrere Quartale nicht mehr bezahlt wurde und er gezwungen war, das RKG unbesoldet zu verlassen. Sein Gesuch um Bezahlung des Rückstandes wurde von den RTT 1529 und 1530 zwar befürwortet, der Sold aber nicht beglichen. Nach dem Tod L.s unterblieben weitere Gesuche seitens seiner Söhne aus verschiedenen Gründen. Bitten deshalb jetzt, die Bezahlung des so lange Zeit ausständigen Soldes zu veranlassen.
Dekret des Supplikationsrats (o. D.)3 , im KR, dann im RR als Ständedekret gebilligt am 13. 3. 15574 : Da der RT zu Ende geht und ohnehin ein Justiztag einberufen wird, sollen die Erben sich dorthin wenden5.