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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 554 Wolf von Maxlrain, Frh. zu Hohenwaldeck »
Festlegung des Reichsanschlags für die Hft. Hohenwaldeck. An die kgl. Kommissare und die Reichsstände.
Supplikation an die kgl. Kommissare und die Reichsstände (gemäß kgl. Dekret vom 23. 9. präs. im RR am 12. 10. 1556; kopiert am 13. 10.)1 , unterzeichnet vom Frh.: Ist mit der vom Ks. gefreiten Hft. Hohenwaldeck als Reichsstand auch Mitglied des Bayerischen Reichskreises. Hat, als er beim bayerischen KT um die Bestimmung eines Anschlags für die Kreishilfe bat, erfahren, dass die Steuerfestlegung den Reichsständen insgesamt obliegt. Bittet deshalb um die Festsetzung eines adäquaten Matrikularanschlags für die gefreite Hft. Hohenwaldeck.
Nach der Verlesung der Supplikation im RR am 12. 10. 1556 protestierte der bayerische Rat Perbinger mündlich. Der Protest, gerichtet an die kgl. RT-Kommissare und die Reichsstände, unterzeichnet von Perbinger, wurde anschließend in schriftlicher Form übergeben2 : M. hat die Reichsstandschaft für die Hft. Hohenwaldeck beim RT 1555 ohne Vorwissen des Hg. von Bayern, dem die Hft. unmittelbar untersteht, erlangt. M. versucht, über Hohenwaldeck weitere bayerische Lehen zu eximieren, die nie zur Hft. gehört haben. Hg. kann die erschlichene Reichsstandschaft für die Hft., die aufgrund seiner Einwände 1555 nicht in den RAb aufgenommen wurde3 , nicht billigen. Sitz und Stimme im Bayerischen Kreis wurden nur unter Vorbehalt zugestanden. Bittet um Ablehnung der Supplikation.
Beschluss im KR am 30. 1. 15574 : Festlegung eines Anschlags für M. zunächst durch FR, da dessen Mitglieder insbesondere aus dem Bayerischen Kreis Vermögen und Situation des Frh. besser kennen. Bekanntgabe des Beschlusses an FR am 1. 2.5
ŠBeschluss im FR am 26. 2., nachdem KR die Beratung nochmals angemahnt hatte: Vorlage der Supplikation im internen Ausschuss zur Beratung des Visitationsberichts 15566.
KR/FR am 12. 3.7 : FR empfiehlt als Reichsanschlag für die Hft. Hohenwaldeck 3 zu Ross und 9 zu Fuß. Falls der Frh. dies als zu hoch ablehnt: Minderung auf 2 zu Ross und 6 zu Fuß.
Festlegung des Anschlags am 14. 3. (wohl RR)8 : Reichsanschlag von 2 zu Ross und 4 [!] zu Fuß; Kammerzieler: 4 fl. jährlich.
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« Nr. 554 Wolf von Maxlrain, Frh. zu Hohenwaldeck »
Festlegung des Reichsanschlags für die Hft. Hohenwaldeck. An die kgl. Kommissare und die Reichsstände.
Supplikation an die kgl. Kommissare und die Reichsstände (gemäß kgl. Dekret vom 23. 9. präs. im RR am 12. 10. 1556; kopiert am 13. 10.)1 , unterzeichnet vom Frh.: Ist mit der vom Ks. gefreiten Hft. Hohenwaldeck als Reichsstand auch Mitglied des Bayerischen Reichskreises. Hat, als er beim bayerischen KT um die Bestimmung eines Anschlags für die Kreishilfe bat, erfahren, dass die Steuerfestlegung den Reichsständen insgesamt obliegt. Bittet deshalb um die Festsetzung eines adäquaten Matrikularanschlags für die gefreite Hft. Hohenwaldeck.
Nach der Verlesung der Supplikation im RR am 12. 10. 1556 protestierte der bayerische Rat Perbinger mündlich. Der Protest, gerichtet an die kgl. RT-Kommissare und die Reichsstände, unterzeichnet von Perbinger, wurde anschließend in schriftlicher Form übergeben2 : M. hat die Reichsstandschaft für die Hft. Hohenwaldeck beim RT 1555 ohne Vorwissen des Hg. von Bayern, dem die Hft. unmittelbar untersteht, erlangt. M. versucht, über Hohenwaldeck weitere bayerische Lehen zu eximieren, die nie zur Hft. gehört haben. Hg. kann die erschlichene Reichsstandschaft für die Hft., die aufgrund seiner Einwände 1555 nicht in den RAb aufgenommen wurde3 , nicht billigen. Sitz und Stimme im Bayerischen Kreis wurden nur unter Vorbehalt zugestanden. Bittet um Ablehnung der Supplikation.
Beschluss im KR am 30. 1. 15574 : Festlegung eines Anschlags für M. zunächst durch FR, da dessen Mitglieder insbesondere aus dem Bayerischen Kreis Vermögen und Situation des Frh. besser kennen. Bekanntgabe des Beschlusses an FR am 1. 2.5
ŠBeschluss im FR am 26. 2., nachdem KR die Beratung nochmals angemahnt hatte: Vorlage der Supplikation im internen Ausschuss zur Beratung des Visitationsberichts 15566.
KR/FR am 12. 3.7 : FR empfiehlt als Reichsanschlag für die Hft. Hohenwaldeck 3 zu Ross und 9 zu Fuß. Falls der Frh. dies als zu hoch ablehnt: Minderung auf 2 zu Ross und 6 zu Fuß.
Festlegung des Anschlags am 14. 3. (wohl RR)8 : Reichsanschlag von 2 zu Ross und 4 [!] zu Fuß; Kammerzieler: 4 fl. jährlich.