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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 556 Stadt Mühlhausen in Thüringen »
Zulassung der CA in der Stadt. An die kgl. Kommissare und die Reichsstände.
Supplikation an Hg. Albrecht von Bayern als kgl. Prinzipalkommissar, die anderen kgl. Kommissare und an die Reichsstände ([Mühlhausen,] 29. 8. 1556; gemäß Dekret der kgl. Kommissare vom 14. 9. präs. im RR am 22. 9. 1556, kopiert am 24. 9.)1 , Šunterzeichnet vom Rat der Stadt M.; mit 1 Belegdokument2 (Antwort des Kgs. vom 2. 6. 1556 auf die gleichlautende Supplikation: Forderung sei durch den Religionsfrieden nicht legitimiert; Verweisung an den RT): M. gehört bisher der katholischen Religion an. Seit kurzer Zeit bittet ein beträchtlicher Teil der Bürgerschaft den Rat unter Berufung auf den Religionsfrieden um die Überlassung einer Kirche zur öffentlichen Ausübung der CA. Werde dies verweigert, könne es erhebliche Konsequenzen insbesondere für die katholische Glaubensausübung in M. haben. Der Rat verweist zu dieser Drohung auf entsprechende Gerüchte bei den Nachbarn der Stadt, die der CA angehören, auf das Patronatsrecht des Johann von Germar, [protestantischer] Landkomtur der Ballei Thüringen, für die Kirchen in M. und auf den Umstand, dass die CA in M. bereits während der Verwaltung der Stadt durch die Kff. und Ff. von Sachsen und Hessen praktiziert wurde. Rat hat sich deshalb an Kg. Ferdinand gewandt3 und legt dessen Antwort bei. Bitten, in Anbetracht der Gefährdung des Friedens in M. um den Konsens zur Überlassung einer Kirche für die Ausübung der CA sowie um schriftliche Ausfertigung des Konsens zur Vorlage vor Ks. und Kg.
Es ist keine Beratung der Supplikation protokolliert mit Ausnahme der Beschlussfassung beim Städtetag4.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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« Nr. 556 Stadt Mühlhausen in Thüringen »
Zulassung der CA in der Stadt. An die kgl. Kommissare und die Reichsstände.
Supplikation an Hg. Albrecht von Bayern als kgl. Prinzipalkommissar, die anderen kgl. Kommissare und an die Reichsstände ([Mühlhausen,] 29. 8. 1556; gemäß Dekret der kgl. Kommissare vom 14. 9. präs. im RR am 22. 9. 1556, kopiert am 24. 9.)1 , Šunterzeichnet vom Rat der Stadt M.; mit 1 Belegdokument2 (Antwort des Kgs. vom 2. 6. 1556 auf die gleichlautende Supplikation: Forderung sei durch den Religionsfrieden nicht legitimiert; Verweisung an den RT): M. gehört bisher der katholischen Religion an. Seit kurzer Zeit bittet ein beträchtlicher Teil der Bürgerschaft den Rat unter Berufung auf den Religionsfrieden um die Überlassung einer Kirche zur öffentlichen Ausübung der CA. Werde dies verweigert, könne es erhebliche Konsequenzen insbesondere für die katholische Glaubensausübung in M. haben. Der Rat verweist zu dieser Drohung auf entsprechende Gerüchte bei den Nachbarn der Stadt, die der CA angehören, auf das Patronatsrecht des Johann von Germar, [protestantischer] Landkomtur der Ballei Thüringen, für die Kirchen in M. und auf den Umstand, dass die CA in M. bereits während der Verwaltung der Stadt durch die Kff. und Ff. von Sachsen und Hessen praktiziert wurde. Rat hat sich deshalb an Kg. Ferdinand gewandt3 und legt dessen Antwort bei. Bitten, in Anbetracht der Gefährdung des Friedens in M. um den Konsens zur Überlassung einer Kirche für die Ausübung der CA sowie um schriftliche Ausfertigung des Konsens zur Vorlage vor Ks. und Kg.
Es ist keine Beratung der Supplikation protokolliert mit Ausnahme der Beschlussfassung beim Städtetag4.