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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« ŠNr. 561 Wolfgang d. Ä. von Pappenheim, Reichserbmarschall »
Ausständige Amtsgebühren bei Belehnungen. Kosten des RT-Besuchs. An die Reichsstände.
Supplikation an die Reichsstände (im RR verlesen und kopiert am 5. 3. 1557)1 , unterzeichnet von P.: Die Reichsstände haben auf seine Supplikation beim RT 1555 wegen der ausständigen Amtsgebühren bei Regalienvergaben und der Begleichung seiner Kosten auf RTT hin ein Promotoriale an den Ks. gerichtet2 , das aber ebenso wirkungslos blieb wie ein von Kg. Ferdinand ausgestelltes Mandat für die Einforderung der Amtsgebühren. Bittet in Anbetracht der Belastung durch die Ausübung seines Erbamtes auf RTT und der Unkosten, die sein annähernd ein Jahr dauernder Aufenthalt beim jetzigen RT verursacht, nochmals um Fürsprache beim Kg., damit das ihm zustehende Liefergeld gereicht wird, sowie um neuerliches Promotoriale an Ks. Karl V. für ein Generalmandat, das die Bezahlung der Amtsgebühren auch bei den Regalienvergaben veranlasst, die außerhalb des RT in den ksl. und kgl. Erblanden in seiner, P.s, Abwesenheit stattfinden. Bittet daneben, sich beim Kg. für die Abstellung der Eingriffe des neuen kgl. Quartiermeisters auf dem letzten und diesem RT in seine Amtswaltung einzusetzen.
Beschluss im KR am 12. 3.3 : Promotoriale wird bewilligt.
Dekret der Reichsstände, im RR gebilligt am 14. 3. 15574 : Bitte an den Kg., die Amtsbefugnisse P.s zu schützen und ihm zu den Gebühren zu verhelfen, die ihm zustehen.
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Ausständige Amtsgebühren bei Belehnungen. Kosten des RT-Besuchs. An die Reichsstände.
Supplikation an die Reichsstände (im RR verlesen und kopiert am 5. 3. 1557)1 , unterzeichnet von P.: Die Reichsstände haben auf seine Supplikation beim RT 1555 wegen der ausständigen Amtsgebühren bei Regalienvergaben und der Begleichung seiner Kosten auf RTT hin ein Promotoriale an den Ks. gerichtet2 , das aber ebenso wirkungslos blieb wie ein von Kg. Ferdinand ausgestelltes Mandat für die Einforderung der Amtsgebühren. Bittet in Anbetracht der Belastung durch die Ausübung seines Erbamtes auf RTT und der Unkosten, die sein annähernd ein Jahr dauernder Aufenthalt beim jetzigen RT verursacht, nochmals um Fürsprache beim Kg., damit das ihm zustehende Liefergeld gereicht wird, sowie um neuerliches Promotoriale an Ks. Karl V. für ein Generalmandat, das die Bezahlung der Amtsgebühren auch bei den Regalienvergaben veranlasst, die außerhalb des RT in den ksl. und kgl. Erblanden in seiner, P.s, Abwesenheit stattfinden. Bittet daneben, sich beim Kg. für die Abstellung der Eingriffe des neuen kgl. Quartiermeisters auf dem letzten und diesem RT in seine Amtswaltung einzusetzen.
Beschluss im KR am 12. 3.3 : Promotoriale wird bewilligt.
Dekret der Reichsstände, im RR gebilligt am 14. 3. 15574 : Bitte an den Kg., die Amtsbefugnisse P.s zu schützen und ihm zu den Gebühren zu verhelfen, die ihm zustehen.