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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 569 Berittene RKG-Boten »
Erhöhung der Besoldung. An die RKG-Visitationskommission 1556.
Supplikation an die RKG-Visitationskommission im Mai 1556, von dieser an die Reichsstände am RT verwiesen (beim RT kopiert am 12. 3. 1557)1 , unterzeichnet von den 12 berittenen Boten des RKG: Erhalten gemäß der „alten“ Ordnung2 für ihre Dienste vom RKG jährlich nicht mehr als je 12 fl., bei der Überbringung von Dokumenten von den Parteien für jeweils 8 Meilen einfachen Weg (nur Hinweg) 1 fl. und für die Zustellung des Dokuments ½ fl.; in fiskalischen Prozessen beträgt die Gebühr für 12 Meilen 1 fl. und für die Übergabe 6 kr. Aufgrund der allgemein bekannten Teuerung sind die Kosten für ein neues Pferd von früher etwa 9 fl. auf Šjetzt 20 Taler gestiegen, ebenso Ausgaben und Unkosten für Futter sowie für Schmiede, Sattler, Zeugmacher, Nägel, Sattelzeug etc., auch für Nachtquartier und eigene Verpflegung. Das bisher übliche „Stillliegegeld“ für Sonntage, an denen in fiskalischen Prozessen keine Mandate etc. überbracht werden, wird zunehmend vorenthalten. Für längere Verzögerungen infolge von Überschwemmungen, Schnee oder Unwetter wird keinerlei Erstattung geleistet, ebenso wenig für Unfälle mit den Pferden. Dazu kommen der Verdienstausfall während des Stillstands des RKG nach 1544 und hohe Unkosten, verbunden mit Gefahr für Leib und Leben in Kriegszeiten, wie zuletzt im Markgrafenkrieg. Verweisen auf Besoldungserhöhungen von Boten im Fürstendienst und bitten, ihnen ihre alte jährliche Besoldung, wie sie vor der Ordnung galt, zu bezahlen.
Beschluss in KR/FR, dann im RR am 13. 3. 15573 : Die Supplikation wird an den Justiztag nach Speyer verwiesen.
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Anmerkungen
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Erhöhung der Besoldung. An die RKG-Visitationskommission 1556.
Supplikation an die RKG-Visitationskommission im Mai 1556, von dieser an die Reichsstände am RT verwiesen (beim RT kopiert am 12. 3. 1557)1 , unterzeichnet von den 12 berittenen Boten des RKG: Erhalten gemäß der „alten“ Ordnung2 für ihre Dienste vom RKG jährlich nicht mehr als je 12 fl., bei der Überbringung von Dokumenten von den Parteien für jeweils 8 Meilen einfachen Weg (nur Hinweg) 1 fl. und für die Zustellung des Dokuments ½ fl.; in fiskalischen Prozessen beträgt die Gebühr für 12 Meilen 1 fl. und für die Übergabe 6 kr. Aufgrund der allgemein bekannten Teuerung sind die Kosten für ein neues Pferd von früher etwa 9 fl. auf Šjetzt 20 Taler gestiegen, ebenso Ausgaben und Unkosten für Futter sowie für Schmiede, Sattler, Zeugmacher, Nägel, Sattelzeug etc., auch für Nachtquartier und eigene Verpflegung. Das bisher übliche „Stillliegegeld“ für Sonntage, an denen in fiskalischen Prozessen keine Mandate etc. überbracht werden, wird zunehmend vorenthalten. Für längere Verzögerungen infolge von Überschwemmungen, Schnee oder Unwetter wird keinerlei Erstattung geleistet, ebenso wenig für Unfälle mit den Pferden. Dazu kommen der Verdienstausfall während des Stillstands des RKG nach 1544 und hohe Unkosten, verbunden mit Gefahr für Leib und Leben in Kriegszeiten, wie zuletzt im Markgrafenkrieg. Verweisen auf Besoldungserhöhungen von Boten im Fürstendienst und bitten, ihnen ihre alte jährliche Besoldung, wie sie vor der Ordnung galt, zu bezahlen.
Beschluss in KR/FR, dann im RR am 13. 3. 15573 : Die Supplikation wird an den Justiztag nach Speyer verwiesen.