Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
Maßnahmen gegen herrenlose Söldner und Straßenraub. An den Kg.
Supplikation an den Kg. (beim Städtetag gebilligt am 16. 2. 15571 . Seitens des Städtetags dem Kg. übergeben am 18. 2.; gemäß kgl. Dekret vom 18. 2. präs. im RR am 20. 2., kopiert am 25. 2.)2 , unterzeichnet von den Gesandten der Reichsstädte auf dem RT: Trotz der Regelungen gegen die Umtriebe herrenloser Knechte in der EO 1555 und des dazu ergangenen Mandats3 kommt es auf den Reichsstraßen seither zu mehr Überfällen als zuvor. In einigen Kreisen ist kein sicherer Handelsverkehr mehr möglich, die Angriffe richten sich nicht nur gegen Wagen und Waren, sondern auch gegen Personen, die gefangen genommen, entführt und erschossen werden. Haupttäter sind herrenlose Söldner, die an vielen Orten Unterschlupf finden. Die zunehmende Unsicherheit auf den Straßen und das Verhalten der Gartknechte, die ganze Dörfer niederbrennen, schmälern das Ansehen der deutschen Nation bei anderen Potentaten und beeinträchtigen, ja blockieren die Handelsmöglichkeiten im Reich. Als Folge davon steigen die Preise der alltäglichen Notwendigkeiten, werden Straßen nicht ausgebaut, vermindern sich Zölle sowie andere obrigkeitliche Gefälle und nehmen Gewerbe und Handel insgesamt ab. Bitten deshalb um Behebung der Missstände. Dies ist möglich, wenn man entschieden gegen die herrenlosen Söldner vorgeht, Übertretungen des ŠLandfriedens konsequent ahndet und dabei auch auf Ordnungen in den Territorien zurückgreift. Empfehlen regelmäßig stattfindende Beratungen der Kreisobersten mit ihren Zugeordneten, um aktuelle Maßnahmen gegen Zusammenrottungen, verdächtige Reiterei sowie herrenlose Söldner und deren Beherberger einzuleiten und so die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.
Anmahnung im RR am 27. 2. durch KR, die Supplikation zu beraten. Beschluss im FR am 27. 2.: Vertagung bis 1. 3. Deren Bekanntgabe an SR noch am 27. 2.4
Beschluss im KR am 9. 3. 15575 : Anregung von Maßnahmen gegen die Umtriebe bei den Obrigkeiten durch die RT-Gesandten. Bitte an den Kg., das Mandat gegen Gartknechte zu erneuern.
Beschluss im FR am 9. 3.6 : Beratung im Zusammenhang mit dem 3. HA (Landfrieden).
Dekret von KR und FR (beschlossen am 13. 3. 1557, dem Kg. übergeben am 14. 3.)7 : Erneuerung des Mandats gegen Gartknechte und strikter Vollzug der EO durch die Obrigkeiten im Hinblick auf diese Umtriebe und die Sicherheit auf den Straßen.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
Maßnahmen gegen herrenlose Söldner und Straßenraub. An den Kg.
Supplikation an den Kg. (beim Städtetag gebilligt am 16. 2. 15571 . Seitens des Städtetags dem Kg. übergeben am 18. 2.; gemäß kgl. Dekret vom 18. 2. präs. im RR am 20. 2., kopiert am 25. 2.)2 , unterzeichnet von den Gesandten der Reichsstädte auf dem RT: Trotz der Regelungen gegen die Umtriebe herrenloser Knechte in der EO 1555 und des dazu ergangenen Mandats3 kommt es auf den Reichsstraßen seither zu mehr Überfällen als zuvor. In einigen Kreisen ist kein sicherer Handelsverkehr mehr möglich, die Angriffe richten sich nicht nur gegen Wagen und Waren, sondern auch gegen Personen, die gefangen genommen, entführt und erschossen werden. Haupttäter sind herrenlose Söldner, die an vielen Orten Unterschlupf finden. Die zunehmende Unsicherheit auf den Straßen und das Verhalten der Gartknechte, die ganze Dörfer niederbrennen, schmälern das Ansehen der deutschen Nation bei anderen Potentaten und beeinträchtigen, ja blockieren die Handelsmöglichkeiten im Reich. Als Folge davon steigen die Preise der alltäglichen Notwendigkeiten, werden Straßen nicht ausgebaut, vermindern sich Zölle sowie andere obrigkeitliche Gefälle und nehmen Gewerbe und Handel insgesamt ab. Bitten deshalb um Behebung der Missstände. Dies ist möglich, wenn man entschieden gegen die herrenlosen Söldner vorgeht, Übertretungen des ŠLandfriedens konsequent ahndet und dabei auch auf Ordnungen in den Territorien zurückgreift. Empfehlen regelmäßig stattfindende Beratungen der Kreisobersten mit ihren Zugeordneten, um aktuelle Maßnahmen gegen Zusammenrottungen, verdächtige Reiterei sowie herrenlose Söldner und deren Beherberger einzuleiten und so die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.
Anmahnung im RR am 27. 2. durch KR, die Supplikation zu beraten. Beschluss im FR am 27. 2.: Vertagung bis 1. 3. Deren Bekanntgabe an SR noch am 27. 2.4
Beschluss im KR am 9. 3. 15575 : Anregung von Maßnahmen gegen die Umtriebe bei den Obrigkeiten durch die RT-Gesandten. Bitte an den Kg., das Mandat gegen Gartknechte zu erneuern.
Beschluss im FR am 9. 3.6 : Beratung im Zusammenhang mit dem 3. HA (Landfrieden).
Dekret von KR und FR (beschlossen am 13. 3. 1557, dem Kg. übergeben am 14. 3.)7 : Erneuerung des Mandats gegen Gartknechte und strikter Vollzug der EO durch die Obrigkeiten im Hinblick auf diese Umtriebe und die Sicherheit auf den Straßen.