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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 573 Aus dem Erzstift Salzburg vertriebene protestantische Untertanen »
Klage wegen unrechtmäßiger Vertreibung. Forderung des Güterverkaufs und des Zugangs zum Erzstift. An Kg. und Reichsstände.
ŠSupplikation an Kg. und Reichsstände (gemäß kgl. Dekret vom 2. 1. 15571 dem Mainzer Kanzler zur Vorlage im RR um Gutachten der Reichsstände zu übergeben2 ; kopiert am 30. 1.)3 , unterzeichnet von Veit Kölderer zu St. Johann, Hans Feldweger von Mühldorf, jetzt wohnhaft in Burglengenfeld, Thomas Kirchgasser von Radstadt, Christoph Rosenheimer von St. Johann, jetzt Bürger zu Regensburg, Michael Angerer, Messerschmied von Mühldorf, jetzt Bürger zu Regensburg, für sich und im Auftrag der anderen wegen der CA aus dem Erzstift Vertriebenen; mit 19 Belegdokumenten4 (Schilderung der konkreten Bedrängung von einzelnen Untertanen im Erzstift, jeweils unterzeichnet von diesen Untertanen oder deren Verwandten; örtliche Schwerpunkte: St. Johann im Pongau, Mühldorf/Inn, Gericht Radstadt): Sind als Untertanen im Erzstift Salzburg wegen des Empfangs der Kommunion in beiderlei Gestalt und der Annahme der wahren Religion unter Verstoß gegen den Religionsfrieden inhaftiert, mit Frauen und Kindern von Haus, Hof und Gütern vertrieben und aus dem Land gewiesen worden. Dürfen wie Straftäter das Erzstift nicht mehr betreten. Bitten um Veranlassung, dass der Ebf. ihnen wie anderen, die nichts Strafwürdiges begangen haben, den Verkauf ihrer Güter sowie den Zugang zum und den Handel im Erzstift erlaubt.
Beratung im Supplikationsrat am 8. 2. 15575 mit Beschluss des Dekrets6 , im RR am 13. 2. als Ständedekret gebilligt: Anforderung von Gegenbericht des Ebf.
Beschluss im KR am 17. 2. gegen das Votum von Kurpfalz, das feststellt, der Verstoß gegen den Religionsfrieden sei offensichtlich7 : Empfehlung an den Kg., Gegenbericht des Ebf. anzufordern. Referat des Beschlusses vor dem Kg. noch am 17. 2.8
Weitere Supplikation der aus dem Erzstift Vertriebenen als Replik zum Gegenbericht des Ebf. [übergeben am 12. 3. 1557]9 , gerichtet an die Reichsstände, unterzeichnet Švon den aus dem Erzstift Salzburg verjagten, jetzt in der Pfalz oder in Regensburg ansässigen Angehörigen der CA 10 : Sind bereit, alle Punkte des Gegenberichts zu erwidern. Da der Ebf. aber bereits abgereist ist und der RT in Kürze zu Ende geht, bitten sie unter Berufung auf den Religionsfrieden wie in der ersten Supplikation darum, sie in ihrem Recht zu schützen.
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« Nr. 573 Aus dem Erzstift Salzburg vertriebene protestantische Untertanen »
Klage wegen unrechtmäßiger Vertreibung. Forderung des Güterverkaufs und des Zugangs zum Erzstift. An Kg. und Reichsstände.
ŠSupplikation an Kg. und Reichsstände (gemäß kgl. Dekret vom 2. 1. 15571 dem Mainzer Kanzler zur Vorlage im RR um Gutachten der Reichsstände zu übergeben2 ; kopiert am 30. 1.)3 , unterzeichnet von Veit Kölderer zu St. Johann, Hans Feldweger von Mühldorf, jetzt wohnhaft in Burglengenfeld, Thomas Kirchgasser von Radstadt, Christoph Rosenheimer von St. Johann, jetzt Bürger zu Regensburg, Michael Angerer, Messerschmied von Mühldorf, jetzt Bürger zu Regensburg, für sich und im Auftrag der anderen wegen der CA aus dem Erzstift Vertriebenen; mit 19 Belegdokumenten4 (Schilderung der konkreten Bedrängung von einzelnen Untertanen im Erzstift, jeweils unterzeichnet von diesen Untertanen oder deren Verwandten; örtliche Schwerpunkte: St. Johann im Pongau, Mühldorf/Inn, Gericht Radstadt): Sind als Untertanen im Erzstift Salzburg wegen des Empfangs der Kommunion in beiderlei Gestalt und der Annahme der wahren Religion unter Verstoß gegen den Religionsfrieden inhaftiert, mit Frauen und Kindern von Haus, Hof und Gütern vertrieben und aus dem Land gewiesen worden. Dürfen wie Straftäter das Erzstift nicht mehr betreten. Bitten um Veranlassung, dass der Ebf. ihnen wie anderen, die nichts Strafwürdiges begangen haben, den Verkauf ihrer Güter sowie den Zugang zum und den Handel im Erzstift erlaubt.
Beratung im Supplikationsrat am 8. 2. 15575 mit Beschluss des Dekrets6 , im RR am 13. 2. als Ständedekret gebilligt: Anforderung von Gegenbericht des Ebf.
Beschluss im KR am 17. 2. gegen das Votum von Kurpfalz, das feststellt, der Verstoß gegen den Religionsfrieden sei offensichtlich7 : Empfehlung an den Kg., Gegenbericht des Ebf. anzufordern. Referat des Beschlusses vor dem Kg. noch am 17. 2.8
Weitere Supplikation der aus dem Erzstift Vertriebenen als Replik zum Gegenbericht des Ebf. [übergeben am 12. 3. 1557]9 , gerichtet an die Reichsstände, unterzeichnet Švon den aus dem Erzstift Salzburg verjagten, jetzt in der Pfalz oder in Regensburg ansässigen Angehörigen der CA 10 : Sind bereit, alle Punkte des Gegenberichts zu erwidern. Da der Ebf. aber bereits abgereist ist und der RT in Kürze zu Ende geht, bitten sie unter Berufung auf den Religionsfrieden wie in der ersten Supplikation darum, sie in ihrem Recht zu schützen.