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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 86 1557 Februar 14, Sonntag »
2. HA (Türkenhilfe): Billigung der Sextuplik. Bedingte Zustimmung von Kurpfalz.
/750/ (Nachmittag) Kurfürstenrat. Verlesung des Resolutionskonzepts für die Sextuplik der Reichsstände zum 2. HA (Türkenhilfe). /750 f./ Beschluss: Billigung.
/751/ Die Kurpfälzer Gesandten wiederholen nochmals, dass sie aufgrund der negativen Erklärung des Kgs. zur Freistellungsforderung, zu der ihnen noch keine Weisung des Kf. vorliegt, gemäß ihrer vielfachen Erklärung keinen Verhandlungspunkt des RT verbindlich erörtern können. So wolten sie erholt haben, ob sie gleich in disse relation willigen, das sie doch solchs nit schließlichen thun, sonder wellen nichst abschiedlich gehandlet haben, es werde dan die freistellung auch christlich erortert. /751 f./ Zum Zweiten: Die Sextuplik bezieht sich im Abschnitt wegen der eximierten Stände auf einen Artikel der EO im RAb 15551 . Da Kf. Friedrich II. in die EO /752/ allerthails nit gewilligt2, wellen sie in dissen articul hierdurch auch anderer gestalt oder ferner nit gewilligt haben dan wie jungst zu Augspurga.
Š Kurfürstenrat und fürstenrat. Verlesung des Resolutionskonzepts. Billigung durch FR.
Reichsrat. Billigung durch SR 3.
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2. HA (Türkenhilfe): Billigung der Sextuplik. Bedingte Zustimmung von Kurpfalz.
/750/ (Nachmittag) Kurfürstenrat. Verlesung des Resolutionskonzepts für die Sextuplik der Reichsstände zum 2. HA (Türkenhilfe). /750 f./ Beschluss: Billigung.
/751/ Die Kurpfälzer Gesandten wiederholen nochmals, dass sie aufgrund der negativen Erklärung des Kgs. zur Freistellungsforderung, zu der ihnen noch keine Weisung des Kf. vorliegt, gemäß ihrer vielfachen Erklärung keinen Verhandlungspunkt des RT verbindlich erörtern können. So wolten sie erholt haben, ob sie gleich in disse relation willigen, das sie doch solchs nit schließlichen thun, sonder wellen nichst abschiedlich gehandlet haben, es werde dan die freistellung auch christlich erortert. /751 f./ Zum Zweiten: Die Sextuplik bezieht sich im Abschnitt wegen der eximierten Stände auf einen Artikel der EO im RAb 15551 . Da Kf. Friedrich II. in die EO /752/ allerthails nit gewilligt2, wellen sie in dissen articul hierdurch auch anderer gestalt oder ferner nit gewilligt haben dan wie jungst zu Augspurga.
Š Kurfürstenrat und fürstenrat. Verlesung des Resolutionskonzepts. Billigung durch FR.
Reichsrat. Billigung durch SR 3.