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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
Wie bei Abschnitt I erwähnt, werden in diesem Kapitel die Resolutionen und Eingaben ediert, die zu den Hauptartikeln der Proposition außerhalb der zentralen Hauptakten verfasst wurden. Dazu gehören unter anderem Resolutionen einzelner Kurien (FR und SR) sowie beim 1. HA (Religionsvergleich) Sondererklärungen und Abschiede der Religionsparteien und beim 2. HA (Türkenhilfe) die Werbungen der Gesandten aus Österreich, Ungarn und Böhmen. Daneben werden Gutachten zu den Hauptartikeln berücksichtigt, falls sie direkt im Zusammenhang mit dem RT angefertigt wurden und sich explizit auf dessen Verhandlungen beziehen. Beim 1. HA (Religionsvergleich) können nur Gutachten aufgenommen werden, die sich dezidiert mit den möglichen Wegen der Vergleichung bzw. mit der Gestaltung des entsprechenden Forums (Kolloquium, Konzil) beschäftigen1 . Hingegen werden rein theologische Erörterungen, die nur spezifische Glaubens-, Lehr- und Zeremonialfragen beinhalten, nicht dokumentiert2 . Gutachten, die unmittelbar im Zusammenhang mit den Instruktionen der Reichsstände entstanden, werden nicht hier ediert, sondern für die jeweilige Instruktion ausgewertet.
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Anmerkungen
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Wie bei Abschnitt I erwähnt, werden in diesem Kapitel die Resolutionen und Eingaben ediert, die zu den Hauptartikeln der Proposition außerhalb der zentralen Hauptakten verfasst wurden. Dazu gehören unter anderem Resolutionen einzelner Kurien (FR und SR) sowie beim 1. HA (Religionsvergleich) Sondererklärungen und Abschiede der Religionsparteien und beim 2. HA (Türkenhilfe) die Werbungen der Gesandten aus Österreich, Ungarn und Böhmen. Daneben werden Gutachten zu den Hauptartikeln berücksichtigt, falls sie direkt im Zusammenhang mit dem RT angefertigt wurden und sich explizit auf dessen Verhandlungen beziehen. Beim 1. HA (Religionsvergleich) können nur Gutachten aufgenommen werden, die sich dezidiert mit den möglichen Wegen der Vergleichung bzw. mit der Gestaltung des entsprechenden Forums (Kolloquium, Konzil) beschäftigen1 . Hingegen werden rein theologische Erörterungen, die nur spezifische Glaubens-, Lehr- und Zeremonialfragen beinhalten, nicht dokumentiert2 . Gutachten, die unmittelbar im Zusammenhang mit den Instruktionen der Reichsstände entstanden, werden nicht hier ediert, sondern für die jeweilige Instruktion ausgewertet.