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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 10 Antwortschreiben Kf. Joachims I. von Brandenburg an Kg. Maximilian »
Bestätigt den Empfang eines kgl. Schreibens [Nr. 7] samt einem offenen Mandat [Nr. 5]. Bekundet sein Bedauern über die Probleme Kg. Maximilians und insbesondere über den Tod Kg. Philipps. Beteuert, als Kf. und Glied des Hl. Röm. Reiches dazu beitragen zu wollen, die angesprochenen Angelegenheiten zu einem glücklichen Ende zu bringen. Er wird Kg. Philipp gern in seine Gebete einschließen und veranlassen, daß die Geistlichkeit Fürbitten abhält. Jedoch verhindern wichtige Geschäfte, worüber ihn seine Gesandten ausführlicher informieren werden, seine persönliche Teilnahme am RT. Er wird aber seine Gesandten zum angegebenen Termin mit Vollmacht abfertigen, neben Kg., Kff., Ff. und Ständen des Reichs zu verhandeln und zu beraten, was in diesen Angelegenheiten dem Kg., dem Hl. Röm. Reich und der deutschen Nation zur Ehre und zum Nutzen gereicht.
s.l., 31. Januar 1507 (sonntag nach conversionis Pauli).
Berlin, GStA, I. HA, Repos. 10, Fasz. 2 M, fol. 5–5’ (Reinkonz.).
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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« Nr. 10 Antwortschreiben Kf. Joachims I. von Brandenburg an Kg. Maximilian »
Bestätigt den Empfang eines kgl. Schreibens [Nr. 7] samt einem offenen Mandat [Nr. 5]. Bekundet sein Bedauern über die Probleme Kg. Maximilians und insbesondere über den Tod Kg. Philipps. Beteuert, als Kf. und Glied des Hl. Röm. Reiches dazu beitragen zu wollen, die angesprochenen Angelegenheiten zu einem glücklichen Ende zu bringen. Er wird Kg. Philipp gern in seine Gebete einschließen und veranlassen, daß die Geistlichkeit Fürbitten abhält. Jedoch verhindern wichtige Geschäfte, worüber ihn seine Gesandten ausführlicher informieren werden, seine persönliche Teilnahme am RT. Er wird aber seine Gesandten zum angegebenen Termin mit Vollmacht abfertigen, neben Kg., Kff., Ff. und Ständen des Reichs zu verhandeln und zu beraten, was in diesen Angelegenheiten dem Kg., dem Hl. Röm. Reich und der deutschen Nation zur Ehre und zum Nutzen gereicht.
s.l., 31. Januar 1507 (sonntag nach conversionis Pauli).
Berlin, GStA, I. HA, Repos. 10, Fasz. 2 M, fol. 5–5’ (Reinkonz.).