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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 131 Weisung Kg. Maximilians an das Regiment und die Raitkammer zu Innsbruck »
Er beabsichtigt, auf dem RT in Konstanz eine Seelenmesse für seinen verstorbenen Sohn Kg. Philipp abhalten zu lassen. Befiehlt ihnen, ihm für 400 fl. schwarzes Loferer Tuch von Innsbruck nach Konstanz zu schicken. Sie sollen außerdem für diesen Anlaß den kgl. Hofmaler Jörg Kölderer beauftragen, Schilde mit den Wappen der von Kg. Philipp regierten Länder zu malen, und diese ebenfalls nach Konstanz schicken.1
[PS] Und das darunder sein vier gar costlich grosse wappen, dreyssig mittelmessig zü den altarn und die andern gemaine wappen zü den kerzen. Sie sollen dies auf keinen Fall unterlassen; wir wellen euch auch solichs in den stat unsers regiments zu Insprugk schreyben und passirn.2
ŠStraßburg, 29. März 1507.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 111–111’ (Kop. mit Nachweis über Gegenz. J. Villinger).
Regest:
Schönherr
, Urkunden, S. XXVIII, Nr. 829.
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« Nr. 131 Weisung Kg. Maximilians an das Regiment und die Raitkammer zu Innsbruck »
Er beabsichtigt, auf dem RT in Konstanz eine Seelenmesse für seinen verstorbenen Sohn Kg. Philipp abhalten zu lassen. Befiehlt ihnen, ihm für 400 fl. schwarzes Loferer Tuch von Innsbruck nach Konstanz zu schicken. Sie sollen außerdem für diesen Anlaß den kgl. Hofmaler Jörg Kölderer beauftragen, Schilde mit den Wappen der von Kg. Philipp regierten Länder zu malen, und diese ebenfalls nach Konstanz schicken.1
[PS] Und das darunder sein vier gar costlich grosse wappen, dreyssig mittelmessig zü den altarn und die andern gemaine wappen zü den kerzen. Sie sollen dies auf keinen Fall unterlassen; wir wellen euch auch solichs in den stat unsers regiments zu Insprugk schreyben und passirn.2
ŠStraßburg, 29. März 1507.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 111–111’ (Kop. mit Nachweis über Gegenz. J. Villinger).
Regest:
Schönherr
, Urkunden, S. XXVIII, Nr. 829.