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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« ŠNr. 145 Kg. Maximilian an Hg. Johann II. von Kleve (entsprechend an Mgf. Christoph I. von Baden) »
Er hat ihm auf seine Bitte hin die persönliche Teilnahme am RT erlassen, dafür jedoch die Abordnung bevollmächtigter Gesandter gefordert [Nr. 118]. Dies ist bislang unterblieben, was ihm und den hier versammelten Ständen zur Beschwerde gereicht, angesehen, daz a-du nit das wenigist glid des Hl. Reichs bist und-a an den sachen, so auf disen Reichs tag zu handlen sein, uns, dem Hl. Reiche, gemainer cristenheit und deutscher nation merklich und vil gelegen ist. Befiehlt ihm deshalb erneut, seine Gesandten unverzüglich zum RT abzuordnen, um mit ihm und den Reichsständen über die erwähnten Angelegenheiten Beschlüsse zu fassen. Dies ist er dem Kg., dem Hl. Reich, der Christenheit und sich selbst schuldig.
Konstanz, 29. Mai 1507; präs. Kleve, 15. Juni (ipso die Viti et Modesti).
Düsseldorf, HStA, Kleve-Mark, Akten 3144, fol. 23–23’ (Or. m. Siegelrest, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Innsbruck, TLA, Maximiliana VI/19, fol. 75–75’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]) = B.
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« ŠNr. 145 Kg. Maximilian an Hg. Johann II. von Kleve (entsprechend an Mgf. Christoph I. von Baden) »
Er hat ihm auf seine Bitte hin die persönliche Teilnahme am RT erlassen, dafür jedoch die Abordnung bevollmächtigter Gesandter gefordert [Nr. 118]. Dies ist bislang unterblieben, was ihm und den hier versammelten Ständen zur Beschwerde gereicht, angesehen, daz a-du nit das wenigist glid des Hl. Reichs bist und-a an den sachen, so auf disen Reichs tag zu handlen sein, uns, dem Hl. Reiche, gemainer cristenheit und deutscher nation merklich und vil gelegen ist. Befiehlt ihm deshalb erneut, seine Gesandten unverzüglich zum RT abzuordnen, um mit ihm und den Reichsständen über die erwähnten Angelegenheiten Beschlüsse zu fassen. Dies ist er dem Kg., dem Hl. Reich, der Christenheit und sich selbst schuldig.
Konstanz, 29. Mai 1507; präs. Kleve, 15. Juni (ipso die Viti et Modesti).
Düsseldorf, HStA, Kleve-Mark, Akten 3144, fol. 23–23’ (Or. m. Siegelrest, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Innsbruck, TLA, Maximiliana VI/19, fol. 75–75’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]) = B.