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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 309 Konsensbrief Kf. Jakobs von Mainz 1 »
Der röm. Kg. hat für 5000 fl.rh. die Reutlinger Stadtsteuer an Gf. Eitelfriedrich von Zollern und seine männlichen Erben überschrieben und ihn damit belehnt (laut inserierter kgl. Urkunde vom 6.12.1506). Erklärt auf Bitte des Gf. seine Zustimmung. Der Gf. hat ihm Šund anderen Kff. zugesagt, daß er oder seine Erben nach Auslösung der Stadtsteuer für dieses Geld innerhalb eines halben Jahres Eigengüter erwerben, die sie dem röm. Ks. oder Kg. zu Lehen auftragen werden, wie dies der gfl. Reversbrief [Nr. 308] besagt.
Konstanz, 24. Juli 1507.
Stuttgart, HStA, B 201, U 101–104/111–112, fol. 7’-13 (Kop.).
Druck:
Harpprecht
, Staatsarchiv III, S. 518f. (Nachweis über Gegenz. durch den Kurmainzer Sekretär Georg Griecker).
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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Der röm. Kg. hat für 5000 fl.rh. die Reutlinger Stadtsteuer an Gf. Eitelfriedrich von Zollern und seine männlichen Erben überschrieben und ihn damit belehnt (laut inserierter kgl. Urkunde vom 6.12.1506). Erklärt auf Bitte des Gf. seine Zustimmung. Der Gf. hat ihm Šund anderen Kff. zugesagt, daß er oder seine Erben nach Auslösung der Stadtsteuer für dieses Geld innerhalb eines halben Jahres Eigengüter erwerben, die sie dem röm. Ks. oder Kg. zu Lehen auftragen werden, wie dies der gfl. Reversbrief [Nr. 308] besagt.
Konstanz, 24. Juli 1507.
Stuttgart, HStA, B 201, U 101–104/111–112, fol. 7’-13 (Kop.).
Druck:
Harpprecht
, Staatsarchiv III, S. 518f. (Nachweis über Gegenz. durch den Kurmainzer Sekretär Georg Griecker).