Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 358 Lehenbrief Kg. Maximilians für Paolo Battista Giustiniani »
Belehnt den Genueser Paolo Battista Giustiniani1 mit der zwischen Genua und Alessandria gelegenen Burg und Hft. Gavi samt zugehörigen Rechten und Besitzungen, die vom inzwischen verstorbenen Bernardino Guasco (Guaschi) als Rebellen gegen Kg. und Reich erobert wurde und somit heimgefallen ist. Aufgrund erfolgter Belehnungen mit dem Hm. Mailand oder der Gft. Pavia können keine Rechte in bezug auf Gavi geltend gemacht werden. Sobald er, der röm. Kg., nach Italien zieht, hat Giustiniani erneut um die Belehnung anzuhalten und den üblichen Eid zu leisten. Dieser soll ihm während des Italienzuges jegliche Hilfe leisten, wie es einem Lehnsträger des Reiches gebührt. Kassiert alle dieser Urkunde widersprechenden ksl. und kgl. Verfügungen. Gebietet bei Androhung einer Strafe von 50 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.
Konstanz, 27. Juli 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 85’-86 (lat. Kop.).
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
« Nr. 358 Lehenbrief Kg. Maximilians für Paolo Battista Giustiniani »
Belehnt den Genueser Paolo Battista Giustiniani1 mit der zwischen Genua und Alessandria gelegenen Burg und Hft. Gavi samt zugehörigen Rechten und Besitzungen, die vom inzwischen verstorbenen Bernardino Guasco (Guaschi) als Rebellen gegen Kg. und Reich erobert wurde und somit heimgefallen ist. Aufgrund erfolgter Belehnungen mit dem Hm. Mailand oder der Gft. Pavia können keine Rechte in bezug auf Gavi geltend gemacht werden. Sobald er, der röm. Kg., nach Italien zieht, hat Giustiniani erneut um die Belehnung anzuhalten und den üblichen Eid zu leisten. Dieser soll ihm während des Italienzuges jegliche Hilfe leisten, wie es einem Lehnsträger des Reiches gebührt. Kassiert alle dieser Urkunde widersprechenden ksl. und kgl. Verfügungen. Gebietet bei Androhung einer Strafe von 50 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.
Konstanz, 27. Juli 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 85’-86 (lat. Kop.).