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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 493 Weisung Kg. Maximilians an Regiment und Raitkammer zu Innsbruck »
Er konnte sich mit Melchior von [Hohen-]Landenberg über eine Zahlung von 700 fl.rh. zur Begleichung seiner Forderungen an Dienstgeld und anderen Posten einigen. Landenberg hat ihm auf seinen Wunsch hin außerdem eine Anleihe von 2000 fl.rh. ausbezahlt1, die bei den laufenden Verhandlungen mit den Eidgenossen für das Haus Österreich von Nutzen waren. Er hat ihm diese 2000 fl. und dazu weitere 400 von den 700 fl. mit einer fünfprozentigen Verzinsung auf das Pfannhaus in Hall verschrieben. Die restlichen 300 fl. sollen so bald wie möglich ausbezahlt werden. Weist sie an, eine entsprechende Verschreibung über 2400 fl.rh. Šauszufertigen und nach Konstanz zu schicken. Er hat Landenberg außerdem zugesagt, ihm und seinen Erben das Dienstgeld weiterhin auszubezahlen, bis die 2400 fl. samt Zinsen erstattet sind.
Konstanz, 8. Juni 1507.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 172–172’ (Kop., Verm. über Unterz. Kg. Maximilian sowie Gegenz. P. v. Liechtenstein und B. Hölzl, Verm. über den Beschluß des Regiments vom 21.6.: Fiat furderlich durch die Hh. von der raitcamer. – Ex[pedi]tum.).
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« Nr. 493 Weisung Kg. Maximilians an Regiment und Raitkammer zu Innsbruck »
Er konnte sich mit Melchior von [Hohen-]Landenberg über eine Zahlung von 700 fl.rh. zur Begleichung seiner Forderungen an Dienstgeld und anderen Posten einigen. Landenberg hat ihm auf seinen Wunsch hin außerdem eine Anleihe von 2000 fl.rh. ausbezahlt1, die bei den laufenden Verhandlungen mit den Eidgenossen für das Haus Österreich von Nutzen waren. Er hat ihm diese 2000 fl. und dazu weitere 400 von den 700 fl. mit einer fünfprozentigen Verzinsung auf das Pfannhaus in Hall verschrieben. Die restlichen 300 fl. sollen so bald wie möglich ausbezahlt werden. Weist sie an, eine entsprechende Verschreibung über 2400 fl.rh. Šauszufertigen und nach Konstanz zu schicken. Er hat Landenberg außerdem zugesagt, ihm und seinen Erben das Dienstgeld weiterhin auszubezahlen, bis die 2400 fl. samt Zinsen erstattet sind.
Konstanz, 8. Juni 1507.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 172–172’ (Kop., Verm. über Unterz. Kg. Maximilian sowie Gegenz. P. v. Liechtenstein und B. Hölzl, Verm. über den Beschluß des Regiments vom 21.6.: Fiat furderlich durch die Hh. von der raitcamer. – Ex[pedi]tum.).