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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 516 Reversbrief Kg. Maximilians für Hg. Albrecht und Hgin. Kunigunde von Bayern »
Er hat ihnen als seinem Schwager und seiner Schwester, einer geborenen Ehgin. von Österreich, seinerzeit zugesagt, sich bei seinem Sohn Philipp, Kg. von Leon und Granada, Prinz von Aragon, Ehg. von Österreich und Hg. von Burgund und Brabant, dafür zu verwenden, daß dieser einer ihrer Töchter eine Aussteuer von 20 000 fl. gibt. Dies hat Kg. Philipp auch bewilligt, ist jedoch vor der Auszahlung des Geldes verstorben. Die Vormundschaft über dessen Kinder und die Regierung der von Philipp hinterlassenen Länder ist auf ihn übergegangen. Er sagt ihnen hiermit als Vormund seiner Enkel zu, daß er die Summe für eine ihrer Töchter binnen eines Jahres nach Beendigung des jetzt bevorstehenden Krieges in Burgund aufbringen und auszahlen wird.1
Konstanz, 5. Mai 1507.
Wien, HHStA, Habsburgisch-Lothringische Familienurkunden 910 (Kop.).
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Anmerkungen
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« Nr. 516 Reversbrief Kg. Maximilians für Hg. Albrecht und Hgin. Kunigunde von Bayern »
Er hat ihnen als seinem Schwager und seiner Schwester, einer geborenen Ehgin. von Österreich, seinerzeit zugesagt, sich bei seinem Sohn Philipp, Kg. von Leon und Granada, Prinz von Aragon, Ehg. von Österreich und Hg. von Burgund und Brabant, dafür zu verwenden, daß dieser einer ihrer Töchter eine Aussteuer von 20 000 fl. gibt. Dies hat Kg. Philipp auch bewilligt, ist jedoch vor der Auszahlung des Geldes verstorben. Die Vormundschaft über dessen Kinder und die Regierung der von Philipp hinterlassenen Länder ist auf ihn übergegangen. Er sagt ihnen hiermit als Vormund seiner Enkel zu, daß er die Summe für eine ihrer Töchter binnen eines Jahres nach Beendigung des jetzt bevorstehenden Krieges in Burgund aufbringen und auszahlen wird.1
Konstanz, 5. Mai 1507.
Wien, HHStA, Habsburgisch-Lothringische Familienurkunden 910 (Kop.).