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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 543 Regiment und Raitkammer zu Innsbruck an Kg. Maximilian »
[1.] Laut kgl. Schreiben1 hat der Bf. von Freising darauf hingewiesen, daß Ehg. Sigmund den Bff. von Freising die zollfreie Ausfuhr der Weinzehnten aus Tirol bewilligt habe. Regiment und Raitkammer hätten dagegen die Einstellung dieser Praxis angekündigt, falls nicht die entsprechenden Urkunden vorgelegt würden. Darüber habe sich der Bf. unter Hinweis auf das Herkommen beschwert. Sie sollten deshalb das nächste Mal den Bf. seinen Wein noch zollfrei ausführen lassen, gleichzeitig jedoch Erkundigungen anstellen, wie es zu Zeiten Ehg. Sigmunds damit gehalten worden sei, und dann Bericht erstatten.
[2.] Sie haben dem Bf. für seinen Wein einen ordnungsgemäßen Zollbrief ausgestellt. Ihre Forderung nach einem urkundlichen Beleg für die beanspruchte Zollfreiheit entspricht der Raitkammerordnung.2 Der Bf. konnte zwar keine entsprechende Urkunde vorlegen, dafür aber ein Privileg Hg. Leopolds von Österreich von 13913 über die Zollfreiheit des auf Saumrossen transportierten Weins. Der Transport auf Wägen war nur auf Widerruf genehmigt und wurde von den späteren Ff., insbesondere Ehg. Sigmund und Kg. Maximilian, nicht bestätigt. So konnten sie ihm die Zollbefreiung für Wagentransporte nicht bewilligen. Hätte der Bf. den zollfreien Transport auf Saumrossen beantragt, hätten sie dies natürlich genehmigt. Es steht nun beim Kg., ob er dem Bf. die Zollfreiheit für Wagentransporte bewilligen will. Vermutlich konnte der Bf. seine Zollbefreiung bislang nur aufgrund der Nachlässigkeit der örtlichen Amtleute und Zöllner behaupten.
Innsbruck, 13. Juli 1507.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 34, fol. 30–31’ (Kop.).
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
« Nr. 543 Regiment und Raitkammer zu Innsbruck an Kg. Maximilian »
[1.] Laut kgl. Schreiben1 hat der Bf. von Freising darauf hingewiesen, daß Ehg. Sigmund den Bff. von Freising die zollfreie Ausfuhr der Weinzehnten aus Tirol bewilligt habe. Regiment und Raitkammer hätten dagegen die Einstellung dieser Praxis angekündigt, falls nicht die entsprechenden Urkunden vorgelegt würden. Darüber habe sich der Bf. unter Hinweis auf das Herkommen beschwert. Sie sollten deshalb das nächste Mal den Bf. seinen Wein noch zollfrei ausführen lassen, gleichzeitig jedoch Erkundigungen anstellen, wie es zu Zeiten Ehg. Sigmunds damit gehalten worden sei, und dann Bericht erstatten.
[2.] Sie haben dem Bf. für seinen Wein einen ordnungsgemäßen Zollbrief ausgestellt. Ihre Forderung nach einem urkundlichen Beleg für die beanspruchte Zollfreiheit entspricht der Raitkammerordnung.2 Der Bf. konnte zwar keine entsprechende Urkunde vorlegen, dafür aber ein Privileg Hg. Leopolds von Österreich von 13913 über die Zollfreiheit des auf Saumrossen transportierten Weins. Der Transport auf Wägen war nur auf Widerruf genehmigt und wurde von den späteren Ff., insbesondere Ehg. Sigmund und Kg. Maximilian, nicht bestätigt. So konnten sie ihm die Zollbefreiung für Wagentransporte nicht bewilligen. Hätte der Bf. den zollfreien Transport auf Saumrossen beantragt, hätten sie dies natürlich genehmigt. Es steht nun beim Kg., ob er dem Bf. die Zollfreiheit für Wagentransporte bewilligen will. Vermutlich konnte der Bf. seine Zollbefreiung bislang nur aufgrund der Nachlässigkeit der örtlichen Amtleute und Zöllner behaupten.
Innsbruck, 13. Juli 1507.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 34, fol. 30–31’ (Kop.).