Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 562 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad »
[1.] Beläßt es bei ihrem Bericht in betreff der Absolution der kurpfälzischen Prälaten und Adligen [Nr.
559, Pkt. 2/5].
[2.] Item der copyen halben, so es zum vertrag komme, uch zu schicken, unsers willens dester baß wissen zu halten etc.: Solchs dunkt uns nit dinstlich sin, als uch selbs Šauch, sunder steet by uch, unserm bevelh nach; und wes uch begegent, darin wißt ir uch wol zu halten. So ist es auch, als ir selbs melden, noch in wyten bergen. Wan es aber zum begryfen und in die feder kombt, so uch dann icht merglichs uber unser instruction und gewalt irrt und uch not ducht, an uns langen zu lassen, habt ir in der yl wol zu tun. Uch soll auch unverzuglich antwort werden. Doch stet es alles by uch, ob es den verzug lyden woll.
[3.] Bekundet seine Zustimmung zu ihren Verhandlungen über die Landvogtei. Er hat ihren Bericht bezüglich der 4000 fl. Gülten verstanden. Ihm ist es gleich, ob die Zahlungsverpflichtung auf die Landvogtei oder anderswohin verschrieben wird.
[4.] Bezüglich des Geschenks für den kgl. Kanzler beläßt er es bei ihrem Schreiben, doch soll man erst etwas geben, wenn die Verhandlungen zu seinem Vorteil abgeschlossen sind.
[5.] Das von ihnen angeregte eigenhändige Dankschreiben an den Bf. von Würzburg erachtet er für unnötig.
[6.] Er hat die Unterlagen über die Verhandlungen auf dem Schwäbischen Bundestag in Augsburg noch nicht erhalten. Er wird sie ihnen dann jedoch unverzüglich zusenden, damit sie ggf. mit dem Kg. und anderen verhandeln können.
[7.] [PS] Was die Übertragung der Pfründe des Administrators von Freising angeht, so hat laut Auskunft Johann Geyers Pfgf. Wolfgang das erforderliche Alter noch nicht erreicht. Geyers Gutachten1 übersendet er ihnen samt dem Entwurf einer Vollmacht (procuratorium), verbunden mit der Weisung an ihn, Venningen, gemeinsam mit dem Bf. von Würzburg weiter in dieser Angelegenheit zu verhandeln.
[8.] Er hat den Bericht über ihre Unterredung mit dem Bf. von Bamberg erhalten. Er wird dem Viztum [Ludwig von Eyb] einen weiteren strikten Befehl zusenden, die Übeltäter gefangenzusetzen und zu bestrafen.
[9.] Er wird den Bf. von Bamberg schriftlich ersuchen, ihm die Kastvogtei zu Schuttern nicht zu entziehen. Er ist zuversichtlich, daß der Bf. seiner Bitte willfahren wird. Sie sollen diese Angelegenheit ebenfalls weiterverfolgen.
Heidelberg, 27. Mai 1507 (dorstag nach dem hl. pfingstag).
München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 145–145’, 147, 149, 150 (vermutlich Or.).
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
« Nr. 562 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad »
[1.] Beläßt es bei ihrem Bericht in betreff der Absolution der kurpfälzischen Prälaten und Adligen [Nr.
559, Pkt. 2/5].
[2.] Item der copyen halben, so es zum vertrag komme, uch zu schicken, unsers willens dester baß wissen zu halten etc.: Solchs dunkt uns nit dinstlich sin, als uch selbs Šauch, sunder steet by uch, unserm bevelh nach; und wes uch begegent, darin wißt ir uch wol zu halten. So ist es auch, als ir selbs melden, noch in wyten bergen. Wan es aber zum begryfen und in die feder kombt, so uch dann icht merglichs uber unser instruction und gewalt irrt und uch not ducht, an uns langen zu lassen, habt ir in der yl wol zu tun. Uch soll auch unverzuglich antwort werden. Doch stet es alles by uch, ob es den verzug lyden woll.
[3.] Bekundet seine Zustimmung zu ihren Verhandlungen über die Landvogtei. Er hat ihren Bericht bezüglich der 4000 fl. Gülten verstanden. Ihm ist es gleich, ob die Zahlungsverpflichtung auf die Landvogtei oder anderswohin verschrieben wird.
[4.] Bezüglich des Geschenks für den kgl. Kanzler beläßt er es bei ihrem Schreiben, doch soll man erst etwas geben, wenn die Verhandlungen zu seinem Vorteil abgeschlossen sind.
[5.] Das von ihnen angeregte eigenhändige Dankschreiben an den Bf. von Würzburg erachtet er für unnötig.
[6.] Er hat die Unterlagen über die Verhandlungen auf dem Schwäbischen Bundestag in Augsburg noch nicht erhalten. Er wird sie ihnen dann jedoch unverzüglich zusenden, damit sie ggf. mit dem Kg. und anderen verhandeln können.
[7.] [PS] Was die Übertragung der Pfründe des Administrators von Freising angeht, so hat laut Auskunft Johann Geyers Pfgf. Wolfgang das erforderliche Alter noch nicht erreicht. Geyers Gutachten1 übersendet er ihnen samt dem Entwurf einer Vollmacht (procuratorium), verbunden mit der Weisung an ihn, Venningen, gemeinsam mit dem Bf. von Würzburg weiter in dieser Angelegenheit zu verhandeln.
[8.] Er hat den Bericht über ihre Unterredung mit dem Bf. von Bamberg erhalten. Er wird dem Viztum [Ludwig von Eyb] einen weiteren strikten Befehl zusenden, die Übeltäter gefangenzusetzen und zu bestrafen.
[9.] Er wird den Bf. von Bamberg schriftlich ersuchen, ihm die Kastvogtei zu Schuttern nicht zu entziehen. Er ist zuversichtlich, daß der Bf. seiner Bitte willfahren wird. Sie sollen diese Angelegenheit ebenfalls weiterverfolgen.
Heidelberg, 27. Mai 1507 (dorstag nach dem hl. pfingstag).
München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 145–145’, 147, 149, 150 (vermutlich Or.).