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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 619 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren »
[1.] Bestätigt den Eingang ihrer durch den Boten Spensetzer überbrachten Weisung vom 8. Mai (samstag nach cantate)1
am 13. Mai (donerstag unsers Herren auffartstag). Verweist bezüglich der Verhandlungen wegen des Konflikts Nürnbergs mit Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach und bezüglich der Verhandlungen auf dem RT auf den Bericht ŠJörg Holzschuhers.2 Klaus im Steinhaus hat ihm die 1500 fl. bereits drei Tage vor Eintreffen ihrer Weisung ausgehändigt.
[2.] Er sprach am Vortag [16.5.] in Gegenwart kgl. Räte mit Veit von Lentersheim, der die militärische Bautätigkeit der Nürnberger, darunter die jeweils ohne Erlaubnis Mgf. Friedrichs von Brandenburg erfolgte Errichtung einer steinernen Befestigungsanlage gegenüber St. Johannis und einer Landwehr, kritisierte. Er, Topler, bestritt die von Mgf. Friedrich beanspruchten obrigkeitlichen Befugnisse und verwies auf die erfolgte Niederlegung der Blockhäuser und Schranken. Die Nachricht von der angeblichen Anlegung weiterer Befestigungsanlagen deklarierte er als von denjenigen Personen verbreitetes Gerücht, die ein Interesse am Streit zwischen dem Mgf. und Nürnberg hätten. Er legte dar, daß mit dem angesprochenen Steinbau wohl das aus dem Erbe Konrad Toplers finanzierte Spital gemeint sei, mit dem die Stadt Nürnberg nichts zu tun habe. Der Bf. von Bamberg habe der Stiftung zugestimmt und den keineswegs erst jetzt, sondern schon vor zehn Jahren begonnenen Bau befohlen.3 Er begründete die von den Vormündern Konrad Toplers und ihm selbst zu verantwortende und vom Nürnberger Magistrat kritisierte Massivität des Baues mit dem Nutzungszweck einer ewigen Stiftung und der notwendigen Sicherung gegen das Wasser. Empfiehlt, über den von mgfl. Brandenburger Seite erhobenen Anspruch, daß die Nürnberger ohne Erlaubnis der Mgff. vor den Toren der Stadt nicht bauen dürften, zu beraten.
Konstanz, 17. Mai 1507 (montag vor pfingsten).
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or.).
Druck:
Gümbel
, Berichte, Nr. 11, S. 291–294.
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« Nr. 619 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren »
[1.] Bestätigt den Eingang ihrer durch den Boten Spensetzer überbrachten Weisung vom 8. Mai (samstag nach cantate)1
am 13. Mai (donerstag unsers Herren auffartstag). Verweist bezüglich der Verhandlungen wegen des Konflikts Nürnbergs mit Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach und bezüglich der Verhandlungen auf dem RT auf den Bericht ŠJörg Holzschuhers.2 Klaus im Steinhaus hat ihm die 1500 fl. bereits drei Tage vor Eintreffen ihrer Weisung ausgehändigt.
[2.] Er sprach am Vortag [16.5.] in Gegenwart kgl. Räte mit Veit von Lentersheim, der die militärische Bautätigkeit der Nürnberger, darunter die jeweils ohne Erlaubnis Mgf. Friedrichs von Brandenburg erfolgte Errichtung einer steinernen Befestigungsanlage gegenüber St. Johannis und einer Landwehr, kritisierte. Er, Topler, bestritt die von Mgf. Friedrich beanspruchten obrigkeitlichen Befugnisse und verwies auf die erfolgte Niederlegung der Blockhäuser und Schranken. Die Nachricht von der angeblichen Anlegung weiterer Befestigungsanlagen deklarierte er als von denjenigen Personen verbreitetes Gerücht, die ein Interesse am Streit zwischen dem Mgf. und Nürnberg hätten. Er legte dar, daß mit dem angesprochenen Steinbau wohl das aus dem Erbe Konrad Toplers finanzierte Spital gemeint sei, mit dem die Stadt Nürnberg nichts zu tun habe. Der Bf. von Bamberg habe der Stiftung zugestimmt und den keineswegs erst jetzt, sondern schon vor zehn Jahren begonnenen Bau befohlen.3 Er begründete die von den Vormündern Konrad Toplers und ihm selbst zu verantwortende und vom Nürnberger Magistrat kritisierte Massivität des Baues mit dem Nutzungszweck einer ewigen Stiftung und der notwendigen Sicherung gegen das Wasser. Empfiehlt, über den von mgfl. Brandenburger Seite erhobenen Anspruch, daß die Nürnberger ohne Erlaubnis der Mgff. vor den Toren der Stadt nicht bauen dürften, zu beraten.
Konstanz, 17. Mai 1507 (montag vor pfingsten).
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or.).
Druck:
Gümbel
, Berichte, Nr. 11, S. 291–294.