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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 70 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz »
Er hat den Vortrag ihrer Gesandtschaft wegen des Konflikts zwischen Bf. und Stadt angehört. Bezüglich ihrer Bitte, ihre Freiheiten und Rechte zu schützen, versichert er ihnen, daß er als röm. Kg. und – gemäß den zwischen ihnen verabredetena Verträgen1 – als Schirmherr der Stadt nach wie vor die Meinung vertritt, die er ihnen unlängst schriftlich mitgeteilt hat2, nämlich daß sie eine Einschränkung ihrer Freiheiten und Rechte nicht hinnehmen dürfen und er diese schützen wird. Er ist geneigt, in dem Konflikt gütlich zu vermitteln. Da die Gegenpartei nicht anwesend ist und er in Konstanz einen RT abhalten wird, will er bei dieser Gelegenheit ihren Streit mit dem Bf. beilegen. Er geht davon aus, daß dieser aufgrund eines kgl. Mandats [Nr. 71] bis dahin nichts gegen die Stadt unternehmen wird. Sie sollen sich ihrerseits ebenfalls aller weiteren Schritte gegen Bf. und Stift enthalten.3
Rottenmann, 20. Oktober 1506.
Karlsruhe, GLA, 209/85, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1506), fol. 96–96’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer], Verm. über ein entsprechendes Schreiben an Bf. Hugo von Konstanz) = B. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 2 (Kop.).
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« Nr. 70 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz »
Er hat den Vortrag ihrer Gesandtschaft wegen des Konflikts zwischen Bf. und Stadt angehört. Bezüglich ihrer Bitte, ihre Freiheiten und Rechte zu schützen, versichert er ihnen, daß er als röm. Kg. und – gemäß den zwischen ihnen verabredetena Verträgen1 – als Schirmherr der Stadt nach wie vor die Meinung vertritt, die er ihnen unlängst schriftlich mitgeteilt hat2, nämlich daß sie eine Einschränkung ihrer Freiheiten und Rechte nicht hinnehmen dürfen und er diese schützen wird. Er ist geneigt, in dem Konflikt gütlich zu vermitteln. Da die Gegenpartei nicht anwesend ist und er in Konstanz einen RT abhalten wird, will er bei dieser Gelegenheit ihren Streit mit dem Bf. beilegen. Er geht davon aus, daß dieser aufgrund eines kgl. Mandats [Nr. 71] bis dahin nichts gegen die Stadt unternehmen wird. Sie sollen sich ihrerseits ebenfalls aller weiteren Schritte gegen Bf. und Stift enthalten.3
Rottenmann, 20. Oktober 1506.
Karlsruhe, GLA, 209/85, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1506), fol. 96–96’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer], Verm. über ein entsprechendes Schreiben an Bf. Hugo von Konstanz) = B. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 2 (Kop.).