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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 96 Memorial des Frankfurter Rates für Verhandlungen der RT-Gesandten Johann von Lünen und Johann Frosch mit Kg. Maximilian »
[1.] Frankfurt liegt abseits der Landstraße und hat ein nur geringes Handelsaufkommen. Die von Burgen der benachbarten Fürsten und Grafen umgebene Stadt muß beträchtliche Mittel für ihre militärische Sicherung aufwenden. Man hat keine Verbündeten, sondern ist ausschließlich auf den Schutz durch den Kg. angewiesen. Die Stadt muß die Stadtsteuer bezahlen; der Rat hat diese immer dem Kg. gegeben und einer Veräußerung oder Verpfändung nie zugestimmt.1 Die städtischen Finanzen sind durch Pensionszahlungen belastet. Die Häuser und die Messe bringen weniger dem Magistrat, sondern vor allem den Bürgern Einkünfte. Die Stadt verödet, Häuser stehen nicht zuletzt wegen der vielen Seuchen leer und werden baufällig. Frankfurt hat dem Ks. [Friedrich III.] und dem Kg. [Maximilian I.] Šseit dem Neußer Krieg über 130 000 fl. gezahlt. Die Stadt wurde [auf dem Kölner RT 1505] über ihre Leistungsfähigkeit veranschlagt. Der Rat hat rechtzeitig Gesandte nach Ulm abgeordnet, um den kgl. Einsammlern seine Beschwerde vorzutragen.2 Der röm. Kg. hat die Stadt bislang wie sein Vater immer unter seinen Schutz gestellt.
Item so nicht abgeteidingt mocht werden und unser gn. H. von Trier3 abegestanden were und Hammans schwieger4 yemant hette, der sich bey der kgl. Mt. arbeit, wes man ire dan mit fugen dienen mocht, sey man gutwillig.
[2.] Die Gesandten sollen zuerst die Hälfte der geforderten Summe anbieten und dann 2000 fl. Falls die vollständige Bezahlung nicht zu vermeiden ist, sollen sie um die Mitteilung von Zahlungsfristen bitten. Frühestens jedoch ist die Zahlung zur nächsten Frankfurter Herbstmesse möglich, um kein Geld bei anderen Städten aufnehmen zu müssen. Falls die Gesandten die Forderung reduzieren können, sollen sie mitteilen, daß Gesandte zu etlichen Städten und Kaufleuten abgehen würden, um das Geld so rasch wie möglich aufzutreiben.5
[3.] Die Gesandten sollen die kgl. Mandate [Nrr.
5,
7,
15,
16] noch einmal studieren, um sich bei Beratungen der Städte über die Verhandlungsmaterien [des RT] sachkundig äußern zu können. Die Städte sollen auch über Maßnahmen beraten, damit sie nit alwegen von Ff. irs gefallens angeslagen wurden.
s.l., s.d., jedoch Frankfurt, wohl 21. April 1507.6
ŠFrankfurt, ISG, RTA 22, fol. 12–13 (Kop.).
Druck:
Janssen
, Reichscorrespondenz II, Nr. 902, S. 700–702.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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« Nr. 96 Memorial des Frankfurter Rates für Verhandlungen der RT-Gesandten Johann von Lünen und Johann Frosch mit Kg. Maximilian »
[1.] Frankfurt liegt abseits der Landstraße und hat ein nur geringes Handelsaufkommen. Die von Burgen der benachbarten Fürsten und Grafen umgebene Stadt muß beträchtliche Mittel für ihre militärische Sicherung aufwenden. Man hat keine Verbündeten, sondern ist ausschließlich auf den Schutz durch den Kg. angewiesen. Die Stadt muß die Stadtsteuer bezahlen; der Rat hat diese immer dem Kg. gegeben und einer Veräußerung oder Verpfändung nie zugestimmt.1 Die städtischen Finanzen sind durch Pensionszahlungen belastet. Die Häuser und die Messe bringen weniger dem Magistrat, sondern vor allem den Bürgern Einkünfte. Die Stadt verödet, Häuser stehen nicht zuletzt wegen der vielen Seuchen leer und werden baufällig. Frankfurt hat dem Ks. [Friedrich III.] und dem Kg. [Maximilian I.] Šseit dem Neußer Krieg über 130 000 fl. gezahlt. Die Stadt wurde [auf dem Kölner RT 1505] über ihre Leistungsfähigkeit veranschlagt. Der Rat hat rechtzeitig Gesandte nach Ulm abgeordnet, um den kgl. Einsammlern seine Beschwerde vorzutragen.2 Der röm. Kg. hat die Stadt bislang wie sein Vater immer unter seinen Schutz gestellt.
Item so nicht abgeteidingt mocht werden und unser gn. H. von Trier3 abegestanden were und Hammans schwieger4 yemant hette, der sich bey der kgl. Mt. arbeit, wes man ire dan mit fugen dienen mocht, sey man gutwillig.
[2.] Die Gesandten sollen zuerst die Hälfte der geforderten Summe anbieten und dann 2000 fl. Falls die vollständige Bezahlung nicht zu vermeiden ist, sollen sie um die Mitteilung von Zahlungsfristen bitten. Frühestens jedoch ist die Zahlung zur nächsten Frankfurter Herbstmesse möglich, um kein Geld bei anderen Städten aufnehmen zu müssen. Falls die Gesandten die Forderung reduzieren können, sollen sie mitteilen, daß Gesandte zu etlichen Städten und Kaufleuten abgehen würden, um das Geld so rasch wie möglich aufzutreiben.5
[3.] Die Gesandten sollen die kgl. Mandate [Nrr.
5,
7,
15,
16] noch einmal studieren, um sich bei Beratungen der Städte über die Verhandlungsmaterien [des RT] sachkundig äußern zu können. Die Städte sollen auch über Maßnahmen beraten, damit sie nit alwegen von Ff. irs gefallens angeslagen wurden.
s.l., s.d., jedoch Frankfurt, wohl 21. April 1507.6
ŠFrankfurt, ISG, RTA 22, fol. 12–13 (Kop.).
Druck:
Janssen
, Reichscorrespondenz II, Nr. 902, S. 700–702.