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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 103 Weisung Kf. Friedrichs III. von Sachsen an Gf. Hoyer von Mansfeld und Johann Renner – Torgau, 18. April 1509 »
Weimar, HStA, EGA, Reg. E, Nr. 56, fol. 29–29’ (Konz., mitwoch nach dem sontag quasimodogeniti).
ŠErinnert an seine Weisung, den Ks. wegen des Fiskalmandats an die bisher in den kursächsischen Anschlag einbezogenen Gff. zu einer Weisung an den Fiskal zu veranlassen, in dieser Angelegenheit nichts weiter zu unternehmen. Er hat unter dem Vorbehalt seiner Rechte in das Kammergericht eingewilligt. Sein Rat Gf. Sigmund von Gleichen hat ihm indessen jetzt die beiliegende Abschrift eines ksl. Mandats zugesandt, wonach dieser binnen zweier Wochen den Kammerzieler erlegen oder sich innerhalb weiterer zwölf Tage vor dem Kammergericht verantworten soll. Erneuert deshalb den Auftrag, sich beim Ks. mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass Gleichen und die übrigen Gff., die in früheren Anschlägen zu Kursachsen gerechnet wurden, in diesem Status verbleiben und nicht weiter behelligt werden.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
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«Nr. 103 Weisung Kf. Friedrichs III. von Sachsen an Gf. Hoyer von Mansfeld und Johann Renner – Torgau, 18. April 1509 »
Weimar, HStA, EGA, Reg. E, Nr. 56, fol. 29–29’ (Konz., mitwoch nach dem sontag quasimodogeniti).
ŠErinnert an seine Weisung, den Ks. wegen des Fiskalmandats an die bisher in den kursächsischen Anschlag einbezogenen Gff. zu einer Weisung an den Fiskal zu veranlassen, in dieser Angelegenheit nichts weiter zu unternehmen. Er hat unter dem Vorbehalt seiner Rechte in das Kammergericht eingewilligt. Sein Rat Gf. Sigmund von Gleichen hat ihm indessen jetzt die beiliegende Abschrift eines ksl. Mandats zugesandt, wonach dieser binnen zweier Wochen den Kammerzieler erlegen oder sich innerhalb weiterer zwölf Tage vor dem Kammergericht verantworten soll. Erneuert deshalb den Auftrag, sich beim Ks. mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass Gleichen und die übrigen Gff., die in früheren Anschlägen zu Kursachsen gerechnet wurden, in diesem Status verbleiben und nicht weiter behelligt werden.